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   BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79   

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https://dejure.org/1983,444
BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79 (https://dejure.org/1983,444)
BAG, Entscheidung vom 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79 (https://dejure.org/1983,444)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 (https://dejure.org/1983,444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert - Nachhaftung - OHG-Gesellschafter - Komplementär

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 312
  • NJW 1983, 2283
  • ZIP 1983, 715
  • VersR 1983, 865
  • JR 1985, 176
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 189/76

    Persönlich haftenden Gesellschafter - Offene Handelsgesellschaft -

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Vielmehr unterliegen die ausgeschiedenen Gesellschafter einer Personen-Handelsgesellschaft einer Nachhaftung für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die schon vor dem Ausscheiden bestanden (BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 128 HGB).

    Das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1977 (3 AZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 128 HGB) nicht hinreichend berücksichtigt.

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Der in der Satzung der Unterstützungskasse festgelegte Ausschluß des Rechtsanspruchs und die Klarstellung, daß Leistungen nur freiwillig gewährt werden sollen, ist bei Unterstützungskassen die Regel und begründet lediglich das Recht zum Widerruf der zugesagten Leistungen nach billigem Ermessen (vgl. statt vieler BAG 32, 56, 61, 63, 65 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu I 2 vor a, sowie zu I 3 vor a und zu 3 c der Gründe).

    Im Falle des wirtschaftlichen Unvermögens der Unterstützungskasse kann der Versorgungsberechtigte das Trägerunternehmen unmittelbar in Anspruch nehmen (vgl. BAG 32, 373, 380 f. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG 32, 56, 66 f. = AP Nr. 9 aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 422/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Anwartschaft - Teilleistung -

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Daraus ergibt sich für den vorliegenden Fall, daß die Klägerin, obwohl erst im Alter von 59 Jahren in den Betrieb der Beklagten zu 1) eingetreten, noch ein Ruhegeld erwarten konnte (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 1 b der Gründe).

    An die Stelle der vom Gesetz bestimmten Höchstdauer der erwarteten Betriebszugehörigkeit (Vollendung des 65. Lebensjahres) tritt bei der vorliegenden Fallgestaltung zur Berechnung des Teilwertes der Rente der Zeitpunkt, zu dem der Versorgungsfall nach Ablauf der Wartezeit frühestens eintreten konnte (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 3 der Gründe; zustimmend Weitnauer, zu II 2 der Anm. zu Nr. 1 - 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; vgl. weiter Höfer/Abt, aaO, § 2 Rz 41, 42).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    § 613 a BGB verfolgt drei Ziele mit einem in sich geschlossenen Regelungsgefüge: Erstens sollen die bestehenden Arbeitsplätze geschützt, zweitens die Kontinuität des amtierenden Betriebsrates gewährleistet und drittens die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers aufeinander abgestimmt werden (BAG 32, 326, 331 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 220/65

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme des

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Bei der Fassung des Tenors war zu berücksichtigen, daß die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft zwar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen müssen, daß jedoch insoweit kein echtes Gesamtschuldverhältnis besteht (BAG AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BGHZ 47, 376, 378 f.).
  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 204/79

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers und früheren Komplementärs in der GmbH &

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Deshalb hat der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall sogar die gesetzliche Sonderverjährung des § 159 HGB abgelehnt (Urteil vom 22. September 1980 - II ZR 204/79 - NJW 1981, 175 f.).
  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Selbst wenn alle Gesellschafter ausscheiden und an ihre Stelle die Erwerber der Gesellschaftsanteile treten, ändert dies an der Identität der Gesellschaft nichts (BGHZ 44, 229, 231).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Diese Zusage ist der Beklagten zu 1) zuzurechnen; denn auch dann, wenn Leistungen der Altersversorgung durch eine Unterstützungskasse erbracht werden sollen, handelt es sich um eine Altersversorgung durch den Arbeitgeber, für die dieser eine Zusage im Sinne des § 1 BetrAVG erteilt hat (vgl. BAG 25, 194, 200 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 1 a der Gründe; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, 2. Aufl., § 1 Rz 1, 45, 392; Höfer/Abt, BetrAVG, 2. Aufl., Arb.Gr. Rz 86, 87; Blomeyer, Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen).
  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 230/54

    Arbeitsentgelt: Berechnung eines in RM vereinbarten Entgelts nach der

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Diese Zusage ist der Beklagten zu 1) zuzurechnen; denn auch dann, wenn Leistungen der Altersversorgung durch eine Unterstützungskasse erbracht werden sollen, handelt es sich um eine Altersversorgung durch den Arbeitgeber, für die dieser eine Zusage im Sinne des § 1 BetrAVG erteilt hat (vgl. BAG 25, 194, 200 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 1 a der Gründe; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, 2. Aufl., § 1 Rz 1, 45, 392; Höfer/Abt, BetrAVG, 2. Aufl., Arb.Gr. Rz 86, 87; Blomeyer, Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen).
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht -

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
    Wenn auch solche Ansprüche in die Abrechnung der Parteien einbezogen und durch einen Verzicht des Arbeitnehmers erledigt werden sollen, muß das im Vertragswortlaut zum Ausdruck kommen (vgl. für das vergleichbare Problem der Karenzentschädigung: Urteil des Senats vom 20. Oktober 1981 - 3 AZR 1013/78 - AP Nr. 39 zu § 74 HGB, zu II 2 b der Gründe, mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 24.01.1980 - 3 AZR 502/79

    Unterstützungskasse - Trägerunternehmen - Konzernkasse - Gruppenkasse -

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 570/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

    Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei

    Für den Inhaberwechsel maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers; bleibt das Rechtssubjekt des Betriebsinhabers identisch, fehlt es an einem Betriebsübergang (BAG 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 7, zu II 3 b bb der Gründe; 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, 321 f. = AP HGB § 128 Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 25).

    Bei einem Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft liegt kein Betriebsinhaberwechsel vor, weil die Personengesellschaft ihre Identität als Arbeitgeberin behält (BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - aaO).

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Eine unverfallbare Anwartschaft und der sich daraus nach § 2 BetrAVG ergebende Teilanspruch besteht daher auch dann, wenn die in der Versorgungsordnung bestimmte Wartezeit beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht abgelaufen ist; dabei wird der (Teil-)Anspruch entsprechend der Versorgungszusage frühestens dann fällig, wenn die Wartezeit abgelaufen ist (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 2; 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312) .
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers (BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312 = AP HGB § 128 Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 25).

    Dies gilt selbst dann, wenn alle Gesellschafter ausscheiden und ihre Gesellschaftsanteile auf einen oder mehrere Erwerber übertragen (vgl. BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - aaO).

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Erst in der Zukunft fällig werdende Versorgungsansprüche eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers werden von einer solchen einfachen Ausgleichsklausel aber nicht erfaßt (Senatsurteile vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, 320 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu A III der Gründe; vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 213/88 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten, zu 3 der Gründe; Höfer, BetrAVG, Stand September 1995, ART Rz 302, m. w. N.).

    In einem solchen Fall besteht kein Anlaß für eine zeitliche Begrenzung der Gesellschafterhaftung (BAG Urteil vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, 323 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu B 2 c der Gründe; Urteil vom 28. November 1989 - 3 AZR 818/87 - BAGE 63, 260, 264 = AP Nr. 10 zu § 161 HGB, zu II 2 der Gründe; BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP Nr. 6 zu § 128 HGB).

    Das Bundesarbeitsgericht hat offen gelassen, ob dieser vom Bundesgerichtshof zu § 159 HGB a.F. entwickelten zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung ausgeschiedener Gesellschafter zu folgen ist (BAG Urteil vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, 323 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu B II c der Gründe).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Der Kläger war "Geschäftsführer-Kommanditist" und damit nicht schutzbedürftig (vgl. BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, zu B 2 c der Gründe; BGH 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP HGB § 128 Nr. 6, zu 5 der Gründe; 19. Mai 1983 - II ZR 207/81 - AP HGB § 128 Nr. 7, zu 5 der Gründe).

    Für die Nachhaftung entstanden mit der Begründung des Dauerschuldverhältnisses alle daraus erwachsenden Verpflichtungen (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BGH 21. Dezember 1970 - II ZR 258/67 - BGHZ 55, 267, zu II der Gründe; 29. April 2002 - II ZR 330/00 - BGHZ 150, 373, zu II 3 der Gründe; BAG 21. Juli 1977 - 3 AZR 189/76 - AP HGB § 128 Nr. 1 = EzA HGB § 128 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, zu B 1 der Gründe).

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03

    Vorschaltzeiten und Unverfallbarkeit

    Das heißt in unmittelbarer Anwendung, dass eine unverfallbare Anwartschaft und der sich daraus nach § 2 BetrAVG ergebende Teilanspruch auch dann besteht, wenn die vertraglich festgelegte Wartezeit beim Ausscheiden noch nicht abgelaufen ist; dabei kann der (Teil-)Anspruch entsprechend der Versorgungszusage frühestens dann fällig werden, wenn die Wartezeit verstrichen ist (BAG 7. Juli 1977- 3 AZR 422/76 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 2; 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07

    Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften

    b) § 613a BGB stellt eine Schutzvorschrift zugunsten der Arbeitnehmer dar und verfolgt innerhalb eines in sich geschlossenen Regelungsgefüges drei Schutzzwecke: 1. sollen die bestehenden Arbeitsplätze geschützt, 2. soll die Kontinuität des amtierenden Betriebsrats gewährleistet sowie die kollektivrechtlich geregelten Arbeitsbedingungen aufrechterhalten werden und 3. soll die Haftung des alten und die des neuen Arbeitgebers aufeinander abgestimmt werden (vgl. BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, 322; ErfK/Preis 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 2).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    des Rechtsträgers (BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312 = AP HGB § 128 Nr. 4; Erman-Hanau BGB 10. Aufl. § 613 a Rn. 6; ErfK/Preis 3. Aufl. § 613 a BGB Rn. 43).
  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Personenhandelsgesellschaft hat der Dritte Senat in dem Urteil vom 3. Mai 1983 (BAGE 42, 312, 320 f. = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu B 2 a der Gründe) entschieden, durch diesen Vorgang ändere die Gesellschaft ihre Identität nicht.

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach ausgeführt hat, verfolgt § 613 a BGB drei verschiedene Ziele: Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen die bestehenden Arbeitsplätze geschützt, die Kontinuität des amtierenden Betriebsrats gewährleistet und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden (BAGE 26, 301, 306 ff. = AP, aaO, zu III 3 der Gründe; BAGE 32, 326, 331 f. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAGE 42, 312, 321 f. = AP, aaO, zu B 2 der Gründe).

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Ein vormals persönlich haftender Gesellschafter wird auch fünf Jahre nach seinem Ausscheiden als persönlich haftender Gesellschafter nicht von der (Nach-)Haftung frei, wenn er weiterhin auf die Kommanditgesellschaft über die GmbH einen beherrschenden Einfluß hatte (im Anschluß an BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB und BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP Nr. 6 zu § 128 HGB).

    Diese Einschränkung ist auch vom Senat vertreten worden (BAGE 42, 312, 323 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu B 2 b, c der Gründe; BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP Nr. 6 zu § 128 HGB).

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 804/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 806/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 805/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

  • LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95

    Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 6 Sa 1858/98

    Vertragliche Nachhaftungsbegrenzung; Miterben-Nachhaftung für eine

  • LAG Hamm, 08.05.2001 - 6 Sa 1858/98

    Haftung für eine Versorgungszusage; Unternehmensfortführung nach Erbfall;

  • BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 387/90

    Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach

  • LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 229/95

    Betriebliche Altersversorgung: Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 207/81

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Dauerschuldverhältnisse

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei

  • LAG Köln, 23.12.1997 - 2 Sa 781/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 54/94

    Verjährung des Anspruchs gegen den ehemaligen Komplementär

  • BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 351/90

    Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche - Forderungen aus

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 92/90

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes - Prüfung

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.1999 - 2 Sa 48/99

    Verjährung von Gehaltsansprüchen; Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung von

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 93/90

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes - Prüfung

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 95/90

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes - Prüfung

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes - Prüfung

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