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   BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10   

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BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10 (https://dejure.org/2012,7808)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2012 - 3 AZR 135/10 (https://dejure.org/2012,7808)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 (https://dejure.org/2012,7808)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der Grenzwertsegmente - außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • openjur.de

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel; Anpassung der Grenzwertsegmente; außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der Grenzwertsegmente - außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 159 SGB 6, § 160 SGB 6, § 275c SGB 6, § 28 Abs 2 SprAuG
    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der Grenzwertsegmente - außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der Grenzwertsegmente - außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel; Anpassung der Grenzwertsegmente; außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Jedenfalls seit dem 1. Januar 1924 folgte die Anpassung der BBG für die Angestellten stets und allein diesem Prinzip (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 24, BAGE 130, 214) .

    Ziel der Vorschrift ist es, über eine höhere Beitragseinnahme eine Dämpfung des Anstiegs der Beitragssätze zu erreichen (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 26, BAGE 130, 214; BT-Drucks. 15/28 S. 1, 2; Höfer BetrAVG Stand September 2003 ART Rn. 501; Kemper BetrAV 2003, 431) .

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Für das Auslegungsergebnis von Bedeutung ist auch der von den Vertragspartnern verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck (vgl. für Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 50 f., BAGE 134, 269; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 35, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9) .

    c) Unmittelbar und zwingend geltende Richtlinien nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SprAuG sind ebenso wie Allgemeine Geschäftsbedingungen auch vom Revisionsgericht auszulegen (zum vergleichbaren Fall einer Betriebsvereinbarung vgl. BAG 21. Juli 1998 - 1 AZR 330/98 - zu I der Gründe; zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 33; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift hier schon deshalb nicht, weil der Kläger mangels Eintritts des Versorgungsfalls eine Zahlung noch nicht verlangen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202) .

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Damit verfolgt § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der POF 2001 - anders als gespaltene Rentenformeln, die für Teile des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der BBG höhere Prozentsätze vorsehen als für Teile des versorgungsfähigen Einkommens bis zur BBG - nicht das Ziel, einem erhöhten Versorgungsbedürfnis Rechnung zu tragen, das dadurch entsteht, dass die Einkommensteile, die die BBG überschreiten, zwar einerseits nicht mit Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung belastet sind, andererseits dem Arbeitnehmer jedoch bei diesen Einkommensteilen eine korrespondierende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung fehlt (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 - Rn. 17, AP SGB VI § 159 Nr. 1) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Für das Auslegungsergebnis von Bedeutung ist auch der von den Vertragspartnern verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck (vgl. für Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 50 f., BAGE 134, 269; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 35, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9) .
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 939/08 - Rn. 18, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 11) .
  • LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07

    Versorgungszusage mit gespaltener Rentenformel bei außerplanmäßiger Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 - 11 Sa 1783/07 B - aufgehoben.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 33; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202) .
  • BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 330/98

    Sozialplan: Auslegung - aufschiebend bedingte und betagte Forderung im Konkurs

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    c) Unmittelbar und zwingend geltende Richtlinien nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SprAuG sind ebenso wie Allgemeine Geschäftsbedingungen auch vom Revisionsgericht auszulegen (zum vergleichbaren Fall einer Betriebsvereinbarung vgl. BAG 21. Juli 1998 - 1 AZR 330/98 - zu I der Gründe; zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .
  • BAG, 10.02.2009 - 1 AZR 767/07

    Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
    a) Die Auslegung einer kraft einer Vereinbarung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SprAuG unmittelbar und zwingend wirkenden Richtlinie erfolgt nach denselben Grundsätzen wie die Auslegung von Betriebsvereinbarungen (BAG 10. Februar 2009 - 1 AZR 767/07 - Rn. 27, BAGE 129, 302) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14

    Zeitzuschläge als unpfändbare Erschwerniszuschläge

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 19).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Daraus abgeleitet kann die Klägerin - wie hier - zugleich die Feststellung beantragen, dass die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, an sie alle künftigen Abschlagszahlungen spätestens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 159/11, aaO; BAG, Urteile vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13, aaO; vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10, juris Rn. 19 f.).

    Denn über weitere Voraussetzungen und Modalitäten der von der Beklagten geschuldeten Abschläge besteht - wie auch die Revision hervorhebt - zwischen den Parteien kein Streit, so dass die beantragte Feststellung des Fälligkeitszeitpunktes weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zu leistenden Abschlagszahlungen verhindert (vgl. BAG, Urteile vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10, aaO Rn. 20; vom 21. April 2010 - 4 AZR 755/08, juris Rn. 21).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10  - Rn. 19 ; 24. August 2011 -  4 AZR 566/09  - Rn. 33 ; 21. April 2009 - 3  AZR 640/07  - Rn. 19 , BAGE 130, 202 ) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 19; 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 33; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202) .
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 19 mwN) .

    Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 20) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16

    Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit

    Angesichts dessen, dass die Erklärung vom 21. April 2008 nicht an einzelne Beamte, sondern an sämtliche Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr gerichtet war, ist sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Empfängers der Erklärung zugrunde zu legen sind (vgl. zur betrieblichen Gesamtzusage: BAG, Urteil vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - juris Rn. 25).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 3 Sa 152/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - aaO Rn. 28; BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - = juris Rn. 25).

    Dahingestellt bleiben kann vorliegend, ob von dem so errechneten Betrag die Beträge in Abzug zu bringen sind, um die sich die gesetzliche Rente des Klägers infolge höherer Beitragszahlungen erhöht (so BAG 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 - aaO Rn. 22 und BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - aaO Rn. 35; offen gelassen: BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - aaO Rn. 43), denn der Kläger hat seinen Klageantrag insoweit selbst beschränkt (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

  • OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16

    Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch;

    Da sich die Erklärungen auf den Personalversammlungen der Feuerwehr an alle Beamten richteten, sind sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Erklärungsempfängers zugrunde zu legen sind (OVG BlnBdg, Urteil vom 12.12.2018 - OVG 4 B 20.16 -, Rn. 21; BAG, Urteil vom 17.01.2012 - 3 AZR 135/10 -, Rn. 25, juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.02.2022 - 12 Sa 746/21

    Vertrauensschutz als Maßstab bei Teilkapitalisierung durch Arbeitgeber;

    (1)Als Sprecherausschussvereinbarung ist die SPA 2004 i.V.m. der AV 2004 wie eine Betriebsvereinbarung auszulegen (BAG 17.01.2012 - 3 AZR 135/10, juris Rn. 24).
  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Unerheblich ist, dass der Versorgungfall noch nicht eingetreten ist (stg. Rspr., vgl. nur BAG v. 18.02.2014 aaO; BAG v. 17.01.2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 20, juris).
  • LAG Düsseldorf, 11.02.2022 - 6 Sa 760/21

    Betriebliche Altersversorgung; Umstellung in ein Kapitalleistungsversprechen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14

    Besitzstandszulage - Ausschluss - Krankheitsfall - MTV

  • LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16

    Anpassung des Ruhegeldes entsprechend der Steigerung der Gehaltstarife;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 180/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2015 - 7 Sa 1696/14

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsregelung - Ungleichbehandlung -

  • LAG Köln, 03.04.2012 - 12 Sa 1043/11

    Betriebliche Altersversorgung; Diskriminierungsverbot; Mittelbare Benachteiligun

  • LAG München, 25.04.2012 - 11 Sa 1064/11

    Jubiläumszahlung; Auslegung Betriebsvereinbarung; Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

  • LAG Köln, 23.10.2019 - 11 Sa 126/19

    Betriebliche Altersversorgung

  • ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
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