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   BAG, 21.05.1963 - 3 AZR 138/62   

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BAG, 21.05.1963 - 3 AZR 138/62 (https://dejure.org/1963,1002)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1963 - 3 AZR 138/62 (https://dejure.org/1963,1002)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1963 - 3 AZR 138/62 (https://dejure.org/1963,1002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwendung von Hilfsrichtern - Vorübergehendes Bedürfnis - Zeitbestimmung - Außergewöhnliche Verhältnisse - Rechtsfeststellende Erklärung - Rechtsgestaltende Erklärung - Fehlen einer Kündigungserklärung - Geschäftsgrundlage - Änderungsverordnung - Räumungsverordnung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BAG, 21.05.1963 - 3 AZR 138/62
    Mach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gerichtsverfassungsgesetz (vgl. BGHZ 12, 1 / 3 7? 2°> 2o9 £21 o7; 2o, 25o 77517; 22, 142 /JA5/) ist die Verwendung von 7 64.
  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
    Auszug aus BAG, 21.05.1963 - 3 AZR 138/62
    Hilfsrichtern auch außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle gerechtfertigt, wenn ein vorübergehendes Bedürfnis vorliegt (vgl« die Übersicht bei Wolfgang Müller, BRiZ 1963, 37 ff«)« Beiordnungsgrund ist dabei nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 8, 159; 9, 1o7) insbesondere eine notwendige, d.h. eine im Wege der Geschäftsverteilung nicht zu regelnde, Vertretung bei Krankheit, Beurlaubung und vorübergehender Abordnung von planmäßigen Richtern.
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Besteht ein Arbeitsverhältnis fort, so kann sich der Arbeitnehmer beim Fehlen einer Kündigungserklärung oder eines anderen Beendigungstatbestandes zwar evtl. gemäß § 242 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht auf den Fortbestand dieses Arbeitsverhältnisses berufen (BAG Urteil vom 24. August 1995 - 8 AZR 134/94 - BAGE 80, 363 = AP Nr. 17 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage im Anschluß an BAG Urteil vom 21. Mai 1963 - 3 AZR 138/62 - AP Nr. 6, aaO; ebenso BAG Urteil vom 18. April 1996 - 8 AZR 867/93 - AP Nr. 36 zu Art. 33 Abs. 2 GG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 134/94

    Arbeitsverhältnis - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Das ist der Fall, wenn der Zweck des Arbeitsverhältnisses durch äußere Ereignisse endgültig oder doch für unabsehbare Zeit, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erkennbar, unerreichbar geworden ist (Bestätigung von BAG Urteil vom 21. Mai 1963 - 3 AZR 138/62 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).".

    Der Arbeitnehmer kann sich dann auf das Fehlen einer Kündigungserklärung nicht berufen (vgl. BAG Urteil vom 21. Mai 1963 - 3 AZR 138/62 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).

  • LAG Hessen, 13.06.1995 - 9 Sa 485/94

    Zulage: widerruf einer Ballungsraumzulage

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  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 26/80
    h ä ltn isse s we g e n W e g f a l l s der G eschäftsgrundlage anerkannt hat (vg l. U rte ile vom 3 . Oktober 1961 - 3 AZR 1 3 8 / 6 0 vom 12. März 19 6 3 - 3 AZR 6 0 / 6 2 - und vom 2 1 . Mai 1963 - 3 AZR 138/62 - AP N r . 4 bis 6 zu § 242 BGB G e s c h ä f t s g r u n d l a g e ) , hier nicht vorliegen .
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