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   BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91   

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BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91 (https://dejure.org/1992,874)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 3 AZR 140/91 (https://dejure.org/1992,874)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 3 AZR 140/91 (https://dejure.org/1992,874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2; BetrAVG § 7; BetrAVG § 17; AVG § 25; RVO § 1248
    Anrechnung von "Nachdienstzeiten" mit Wirkung für den Insolvenzschutz L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von "Nachdienstzeiten" mit Wirkung für den Insolvenzschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 2 Satz 3, § 2 Abs. 1, § 17 Abs. 3 Satz 3, § 7 Abs. 2 Satz 4; AVG § 25 Abs. 2; RVO § 1248 Abs. 2
    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von "Nachdienstzeiten" mit Wirkung für den Insolvenzschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 19
  • ZIP 1992, 1253
  • MDR 1993, 59
  • NZA 1992, 932
  • VersR 1992, 1497
  • BB 1992, 1432
  • BB 1992, 2220
  • DB 1992, 2251
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91
    a) Es trifft zu, daß der gesetzliche Insolvenzschutz grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrags steht (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG; BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - AP Nr. 53 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG).

    Der Arbeitgeber kann die Bemessungsgrundlage anheben oder eine zusätzliche monatliche Zahlung vorsehen (Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 -, aaO).

    Wie das Berufungsgericht erkannt hat, sind Verbesserungen der Versorgungszusage, wenn sie in der Anhebung der nominellen Leistung bestehen, insolvenzgesichert, sofern nicht ein Fall des Versicherungsmißbrauchs vorliegt (vgl. auch insoweit Urteil des Senats vom 8. Mai 1990, aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91
    a) Es trifft zu, daß der gesetzliche Insolvenzschutz grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrags steht (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG; BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - AP Nr. 53 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG).

    Der Bundesgerichtshof hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 8. Mai 1984 (aaO) ausgeführt, daß erst von der in der Versorgungszusage vorgesehenen Altersgrenze an Insolvenzschutz bestehe, vorher aber nicht.

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91
    a) Es trifft zu, daß der gesetzliche Insolvenzschutz grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrags steht (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG; BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - AP Nr. 53 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 815/87

    Betriebliche Altersversorgung - angerechnete Vordienstzeiten - Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91
    a) Es trifft zu, daß der gesetzliche Insolvenzschutz grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrags steht (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG; BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - AP Nr. 53 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG).
  • BGH, 03.02.1986 - II ZR 54/85

    Einstellung der Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung wegen zunächst

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91
    Der Beklagte hat geltend gemacht, mit der Anerkennung einer fiktiven Dienstzeit mit Auswirkung auf den gesetzlichen Insolvenzschutz setzte sich der Senat in Widerspruch zu der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Februar 1986 (II ZR 54/85 - AP Nr. 4 zu § 9 BetrAVG) vertretenen Auffassung.
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91
    a) Es trifft zu, daß der gesetzliche Insolvenzschutz grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrags steht (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG; BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - AP Nr. 53 zu § 7 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG).
  • LAG Köln, 22.03.2005 - 9 (3) Sa 1091/04

    Betriebsrente, Nachdienstzeit, Insolvenzsicherung

    So kann er die Zeit vom vorzeitigen Ausscheiden bis zum Erreichen der festen Altersgrenze als anzurechnende "Nachdienstzeit" anerkennen (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1992 - 3 AZR 140/91 - ).

    Die Auswirkungen dieser Verbesserungen lassen sich, worauf das Bundesarbeitsgericht zutreffend hinweist, im Voraus berechnen und in einem Geldbetrag ausdrücken (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1992 - 3 AZR 140/91 -).

    Es gilt auch für Verbesserungen der Versorgungszusage, sofern nicht ein Fall des Versicherungsmissbrauchs vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1992 - 3 AZR 140/91 -).

    Angesichts dieser gesetzlichen Regelung braucht der Beklagte weder einen Verzicht der Arbeitgeberin auf eine Quotierung (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 3 AZR 462/02 -) noch eine Anerkennung von "Nachdienstzeiten" über den Zeitpunkt des Sicherungsfalles hinaus (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1992 - 3 AZR 140/91 -) gegen sich gelten zu lassen.

    Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 10.03.1992 - 3 AZR 140/91 - darauf hingewiesen, dass die Parteien des Versorgungsvertrages unschwer eine Abrede treffen können, die auch unter Berücksichtigung der zwingenden Berechnungsregeln der §§ 7 Abs. 2, 2 Abs. 1 BetrAVG den Arbeitnehmer für den Insolvenzschutz so stellt, als sei er nicht vorzeitig, sondern erst mit dem Versorgungsfall ausgeschieden.

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 205/05

    Anrechnung von Nachdienstzeiten

    Das ergebe sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1992 (- 3 AZR 140/91 -), das auf den vorliegenden Fall übertragbar sei.

    a) Das Urteil des Senats vom 10. März 1992 (- 3 AZR 140/91 - BAGE 70, 19) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Dazu heißt es im Urteil vom 10. März 1992 (- 3 AZR 140/91 - aaO, zu I 2 c der Gründe):.

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Eine über § 2 Abs. 5 BetrAVG hinausgehend garantierte Dynamik ist nicht insolvenzgeschützt (BAGE 44, 1, 4 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG; BAGE 54, 261, 271 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe; BAGE 56, 138, 142 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu B I der Gründe; BAGE 61, 273, 279 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 b 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. März 1992, BAGE 70, 19 = AP Nr. 73 zu § 7 BetrAVG; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand Juni 1993, § 7 Rz 2876; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 3. Aufl., Stand Oktober 1994, 1. Teil Rz 652 a).

    Von dem Erfordernis, daß die Teilrente bereits im Insolvenzfall sicher berechenbar sein muß, ist der Senat dort ebensowenig abgerückt wie in seinem Urteil vom 10. März 1992 (BAGE 70, 19 = AP Nr. 73 zu § 7 BetrAVG).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. März 1992 (aaO) aber auch ausdrücklich darauf abgestellt, daß sich durch die vom Arbeitgeber vorgenommene Verbesserung der Versorgungszusage nichts daran geändert hatte, daß die Teilrente des Anwartschaftsberechtigten im Insolvenzzeitpunkt berechenbar war.

  • LAG Köln, 24.07.1998 - 11 Sa 1374/97

    Maßgeblichkeit einer festen Altersgrenze bei der Bemessung der Bezüge aus einer

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  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05

    Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten

    Selbst wenn ein Unternehmen die Überbrückungszeit als anrechnungsfähige Dienstjahre und damit als versorgungssteigernde Zeit anerkennt, um die mit dem Vorruhestand verbundenen Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung auszugleichen (vgl. hierzu Andresen aaO Rdn. 391; BAG ZIP 1992, 1253, 1254), ist die Tätigkeit des Versorgungsberechtigten für das Unternehmen mit dem Eintritt in den Vorruhestand beendet und die betriebliche Versorgung der Höhe nach bereits vollständig erdient.
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Dies ist, soweit ersichtlich, unbestritten (BAG Urteil vom 10. März 1992, BAGE 70, 19 = AP Nr. 73 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 c der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 1 Rz 82; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Band 1, 3. Aufl., § 1 Rz 1465 f.).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auf das Urteil des Senats vom 10. März 1992 (- 3 AZR 140/91 - BAGE 70, 19 ff.) kann der Kläger seine abweichende Auffassung nicht stützen.

    Der Senat hat in diesem Urteil unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausdrücklich hervorgehoben, daß der gesetzliche Insolvenzschutz grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrages steht (BAGE 70, 19, 23).

  • LAG Köln, 28.02.2005 - 2 Sa 1016/04

    Betriebsrente, Insolvenzsicherung, Nachdienstzeitenvereinbarung

    Der Sachverhalt sei vergleichbar mit demjenigen, den das BAG in der Entscheidung 3 AZR 140/91 am 10.03.1992 entschieden habe.

    Dies ergibt sich aus der ständigen Rechtssprechung des BAG, insbesondere aus den Verfahren 3 AZR 140/91 und 3 AZR 684/98.

  • LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Insolvenzschutz, Betriebsrente

    Die Grundsätze, die das BAG in seiner Entscheidung vom 10.03.1992 (NZA 92, 932 ff.) aufgestellt habe, müssten auch insoweit greifen.

    Indessen hat bereits das Arbeitsgericht erkannt und begründet, dass auch in Anbetracht der Entscheidung des BAG vom 10.03.1992 (NZA 1992, 932 ff.) eine Anrechnung von "Nachdienstzeiten" nicht in Betracht kommt, wenn erst mit Hilfe einer solchen Anrechnung die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit der Betriebsrentenanwartschaft dem Grunde nach einträten.

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 491/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Im Urteil vom 10. März 1992 (- 3 AZR 140/91 - BAGE 70, 19, 23 ff.) hat der Senat ausdrücklich hervorgehoben, daß der gesetzliche Insolvenzschutz nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrages steht.
  • LAG Köln, 18.02.2000 - 12 Sa 1318/99

    Rechtmäßigkeit der Höhe einer Versorgungsanwartschaft; Garantie der

  • LAG Köln, 04.08.1995 - 13 Sa 357/95

    Betriebliche Altersversorgung: betriebliche Übung - Darlegungslast - Verzicht des

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