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   BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15   

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https://dejure.org/2016,31512
BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15 (https://dejure.org/2016,31512)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2016 - 3 AZR 141/15 (https://dejure.org/2016,31512)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 (https://dejure.org/2016,31512)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

  • IWW

    § 258 ZPO, § 259 ZPO, Anlage 3 zum VTV, Art. II Nr. 2 VTV, § 313 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Versorgungszusagen

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Versorgungszusage

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1
    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungszusage; Auslegung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1
    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Versorgungszusagen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festlegung des ruhegeldfähigen Einkommens in der Versorgungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2484
  • DB 2016, 2972
  • NZA-RR 2016, 604
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 12.02.2015 - 7 Sa 69/14
    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Februar 2015 - 7 Sa 69/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 152, 164) .
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 24 mwN, BAGE 150, 262) .
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 278/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
    Dafür begründet bereits das äußere drucktechnische Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. zur Vermutungswirkung BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 278/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Dafür begründet bereits das äußere drucktechnische Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (zur Vermutungswirkung vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 15; 27. Januar 2016 - 5 AZR 278/14  - Rn. 16 mwN) .

    bb) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. ausführlicher BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15

    Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 16) .
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