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   BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03   

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https://dejure.org/2004,4318
BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03 (https://dejure.org/2004,4318)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2004 - 3 AZR 145/03 (https://dejure.org/2004,4318)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 (https://dejure.org/2004,4318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; Berechnungsweise einer "eingefrorenen" Versorgungsanwartschaft; Betriebstreue als eine Voraussetzung für den Erhalt einer Werksrente; Eingriff in die erdiente Dynamik einer Rentenzahlung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; Bedeutung des "Einfrierens" des Standes einer Versorgungsanwartschaft auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03
    In seinem Urteil vom 11. Mai 1999 (- 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310 = AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6 mit insoweit zustimmender Anmerkung Käppler) hat der Senat seine Auffassung im Einzelnen begründet, durch die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung werde ein Versorgungswerk nicht nur für die Zukunft, für Neueintretende, geschlossen; auch Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung durch die Betriebsvereinbarung begünstigt seien, seien von der Kündigung betroffen (aA Roßmanith DB 1999, 634).

    Wenn die Zusage aufgehoben ist, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 316 ff., zu III 1 b der Gründe).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03
    Ein solcher Eingriff ist nach der neueren Rechtsprechung nur anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im Versorgungsfall nicht zumindest das erhält, was er zum Ablösungsstichtag bei Aufrechterhaltung der Dynamik des Berechnungsfaktors "Gehalt" erreicht hatte (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 113 f.).
  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03
    Es gilt deshalb die vom Senat angewandte dreigestufte Eingriffskontrolle nach erdientem Besitzstand, in den nur aus zwingenden Gründen eingegriffen werden kann, erdienter Dynamik, die mit triftigen Gründen beeinträchtigt werden kann, und künftigen, durch weitere Betriebstreue noch zu erdienenden Steigerungen, in die bereits aus sachlich-proportionalen Gründen eingegriffen werden kann (zuletzt ausführlicher 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG München, 29.10.2002 - 6 Sa 387/01
    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Oktober 2002 - 6 Sa 387/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21).
  • LAG Köln, 18.02.2005 - 11 Sa 893/04

    betriebliche Altersversorgung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit

    a) Für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ein dreiteiliges Prüfungsschema entwickelt (BAG, Urteil vom 17.04.1985 - 3 AZR 72/83, in EzA Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse; Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98, in EzA Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 25.05.2004 - 3 AZR 145/03, in EzA - SD 2004, Nr. 16, 12 - 14).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Ist die Zusage aufgehoben, können deren Bedingungen nicht mehr erfüllt werden (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 75; 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 2 Nr. 21) .
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03

    Auslegung einer gekündigten Versorgungsordnung

    Zwar führt die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung regelmäßig zum Wegfall der Grundlage für die Versorgungsansprüche auch der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits begünstigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (zuletzt BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 -).
  • LAG Hessen, 06.04.2006 - 9 TaBV 163/05

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Gewinn - Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung

  • ArbG Köln, 17.11.2005 - 8 Ca 9019/04

    Absenkung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung i.R.e. bestehenden

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