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   BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17   

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https://dejure.org/2019,12490
BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17 (https://dejure.org/2019,12490)
BAG, Entscheidung vom 14.05.2019 - 3 AZR 150/17 (https://dejure.org/2019,12490)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 (https://dejure.org/2019,12490)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 2 GG, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausübung billigen Ermessens bei einem dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag eingeräumten Wahlrecht in der betrieblichen Altersversorgung; Anforderungen an die Ausübung billigen Ermessens i.S.d. § 315 BGB

  • Betriebs-Berater

    Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen (in der bAV)

  • bag-urteil.com

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

  • rewis.io

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung eines Tarifvertrags; Verrentung eines Versorgungsguthabens; einseitiges Leistungsbestimmungsrecht; billiges Ermessen

  • rechtsportal.de

    TV bAV Nr. 3.1.1 Anl. 1
    Ausübung billigen Ermessens bei einem dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag eingeräumten Wahlrecht in der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - und das billige Ermessen des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags - Verrentung eines Versorgungsguthabens - einseitiges Leistungsbestimmungsrecht - billiges Ermessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1367
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Deshalb kann offenbleiben, ob die Kontrolle der Ausübung des billigen Ermessens wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls der vollen oder nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (zum Streitstand ausführlich BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 53 ff. mwN; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 46 ff. mwN, BAGE 160, 296) .

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 50 mwN) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nach den Wertungen des Betriebsrentengesetzes die Verrentung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dem Versorgungszweck des Gesetzes eher entspricht als eine Kapitalleistung (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 76 ff. mwN, BAGE 141, 259) .

    Sie sind damit in zulässiger Weise von der Wertung des Betriebsrentengesetzes abgewichen, da auch Kapitalleistungen betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes darstellen und mit Rentenleistungen grundsätzlich gleichwertig sind (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 79 mwN, aaO) .

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Art. 2 Abs. 2 GG, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit einschließlich der Gesundheit schützt (vgl. BVerfG 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 - Rn. 69, BVerfGE 142, 313) , erfordert es, bereits die Möglichkeit, dass der Kläger einen neuen depressiven Schub erleidet, in die Interessenabwägung einzubeziehen.
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Dabei hat es unter Heranziehung der Entscheidung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. August 2016 (- 10 AZR 710/14 - Rn. 30, BAGE 156, 38) angenommen, eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn bestehe nicht, jede Partei sei lediglich gehalten, die für sie günstigen Umstände einzubringen.
  • LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16

    Betriebliche Altersversorgung, Wahlrecht, Verrentung, Einmalkapital,

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Januar 2017 - 3 Sa 638/16 - aufgehoben.
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung -

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Der Betriebsratsvorsitzende handelt in betriebsverfassungsrechtlichen Zusammenhängen, wie sie vorliegend vom Kläger geschildert sind, nicht im Namen der Arbeitnehmer (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - Rn. 44) .
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 122/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Ein unzulässiger Leistungsantrag kann unter Berücksichtigung von Inhalt und Ziel der Klage ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO in einen Feststellungsantrag umgedeutet werden (vgl. BGH 11. Juli 2012 - IV ZR 122/11 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17

    Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55.

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Mit dieser Formulierung bringen die Tarifvertragsparteien regelmäßig zum Ausdruck, dass dem Arbeitnehmer kein uneingeschränkter Anspruch eingeräumt werden soll (vgl. BAG 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Anders als bei der verwaltungsrechtlichen Ermessenskontrolle, die bei einer fehlerhaften oder fehlerhafterweise nicht ausgeübten Ermessensentscheidung der Verwaltung nicht dazu führt, dass die Verwaltungsgerichte eigene Entscheidungen treffen können, soll damit durch die zivilgerichtliche Kontrolle eine objektiv billigem Ermessen entsprechende Entscheidung erforderlichenfalls gerichtlich herbeigeführt werden (ausführlich hierzu BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a dd (1) der Gründe mwN, BAGE 104, 55) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Auszug aus BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
    Die Formulierung "kann" stellt die Standardformulierung bei Einräumung von Ermessensspielräumen dar und begründet typischerweise Zweifel iSd. § 315 Abs. 1 BGB (vgl. etwa BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 148, 381) .
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 502/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01

    Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Daraus kann ein nachvollziehbares Interesse entstehen, durch eine Kapitalisierung das Versorgungsverhältnis kurzfristig zu beenden und hierdurch die betriebliche Altersversorgung kalkulierbarer zu gestalten (vgl. BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 47) .

    ee) Diese Interessen des Arbeitnehmers an der Beibehaltung monatlicher Rentenzahlungen vermögen jedoch nicht grundsätzlich das Interesse des Arbeitgebers an der Möglichkeit einer Ersetzung der Rentenzahlungen durch eine gleichwertige Kapitalleistung zu überwiegen (vgl. BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 47) .

    Dies wäre der Fall, wenn Interessen der Beklagten an einer Ersetzung der versprochenen Rentenzahlungen durch eine gleichwertige Kapitalleistung bestanden, die die Interessen des Klägers an der Beibehaltung der Rentenzahlungen überwogen (vgl. BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 43) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt dabei der Bestimmungsberechtigte (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 40) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung

    Es entspricht grundsätzlich dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 25; 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 27; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 148, 381) .
  • LAG Hamm, 11.08.2021 - 4 Sa 221/21

    Betriebliche Altersversorgung; Einmalzahlung; Wahlrecht; Abfindungsverbot

    Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall zwischen beiden Alternativen frei wählen, ohne billiges Ermessen nach § 315 Abs. 1 BGB beachten zu müssen (Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 14.05.2019 - 3 AZR 150/17).

    Die Kammer verkennt nicht, dass das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 14.05.2019 (3 AZR 150/17 = NZA 2019, 1367 ff.) in einem teilweise ähnlich gelagerten Fall angenommen hat, der Arbeitgeber müsse bei einem ihm eingeräumten Wahlrecht hinsichtlich der Leistungsart billiges Ermessen nach § 315 Abs. 1 BGB beachten.

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2022 - 12 Sa 1068/21

    Bestimmtheit der Berufungsanträge; Betriebliche Altersversorgung;

    Darauf wird in der Klausel in keiner Weise Rücksicht genommen (vgl. zu einer auch die Arbeitnehmerinteressen berücksichtigenden und so wirksamen tariflichen Regelung BAG 14.05.2019 - 3 AZR 150/17, juris Rn. 25).
  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19

    § 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

    Ansonsten entspricht es dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 27; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 148, 381) .
  • LAG Hessen, 14.02.2020 - 10 Sa 1031/19

    1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach

    Es werden, z.B. bei der Festlegung eines Bonus, bei der betrieblichen Altersversorgung oder auch einem Anspruch auf Altersteilzeit nicht selten "Kann-Bestimmungen" vereinbart, die dann anhand von § 315 BGB zu kontrollieren sind (vgl. zu Bonuszusagen BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 - Rn. 17 ff., NZA 2019, 914; zur betrieblichen Altersversorgung BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 23, NZA 2019, 1367; zur Altersteilzeit BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 28, NZA-RR 2007, 397) .
  • ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20

    Betriebliche Altersversorgung, Kapitalwahlrecht

    Dies folgt aus dem arbeitsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme, das auch für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung gilt, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist (BAG, Urteil vom 14.05.2019 - 3 AZR 150/17 - NZA 2019, 1367).
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