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   BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18   

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https://dejure.org/2019,2643
BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18 (https://dejure.org/2019,2643)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 AZR 150/18 (https://dejure.org/2019,2643)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 (https://dejure.org/2019,2643)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Mindestehedauerklausel in AGB stellt unangemessene Benachteiligung dar

  • bag-urteil.com

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • rewis.io

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksame Mindestehedauer-Klausel in Pensionszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

  • cmshs-bloggt.de (Pressemitteilung)

    Mindestehedauer von zehn Jahren bei Hinterbliebenenversorgung unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Ansprüche des hinterbliebenen Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Hinterbliebenenversorgung - und die Mindestehedauer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestehedauer in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer als unangemessene Benachteiligung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Ehedauerklausel" bei Betriebsrenten ist unwirksam

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Witwenversorgung: Mindestehedauerklausel in AGB unwirksam

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht kippt Ehedauer-Klausel für Hinterbliebene

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwenrente erst nach zehn Ehejahren? - Bundesarbeitsgericht kippt diese Klausel einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - Allgemeine Geschäftsbedingungen - unangemessene Benachteiligung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Witwenversorgung nur für "Langzeit-Ehen" ist unzulässig

  • versr.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - unangemessene Benachteiligung bei Mindestehedauer

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Witwen-/Witwerrente auch nach kurzer Ehezeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Witwenrente darf nicht von Ehedauer abhängen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Witwenrente darf nicht von Ehedauer abhängen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung durch Entfallen der Hinterbliebenenversorgung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

  • deutscheranwaltspiegel.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Hinterbliebenenversorgung: Begrenzung der Witwenrente durch Regelung einer Mindestehedauer

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestehedauerklausel - Unangemessene Benachteiligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehedauerklausel bei Betriebsrenten ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung - Hinterbliebenenversorgung - Mindesteheklausel von zehn Jahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung: Klausel über Mindest-Ehedauer von zehn Jahren in Versorgungszusage stellt unangemessene Benachteiligung dar - Zweck der Hinterbliebenenversorgung wird durch zehnjährige Mindestehedauer gefährdet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Unangemessene Benachteiligung des Versorgungsberechtigten durch zehnjährige Mindestehedauerklausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rentenklauseln für Verwitwete: Zehn Jahre Ehe sind zu viel

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 345
  • ZIP 2019, 1443
  • MDR 2019, 944
  • NZA 2019, 918
  • FamRZ 2019, 1231
  • BB 2019, 1408
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    aa) Die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Maßstäbe sind zeitlich anwendbar ( Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB ; vgl. hierzu BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18, BAGE 158, 154) .

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 154) .

    Keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt dagegen die Höhe der zugesagten Versorgung, da es insofern an rechtlichen Vorgaben fehlt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 31 mwN, BAGE 158, 154) .

    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 32 mwN, BAGE 158, 154) .

    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 158, 154) .

    Das widerspricht dem Grundgedanken, dass betriebliche Altersversorgung auch Entgelt darstellt, das der Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer der Ehe erarbeitet und als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhält (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 39 mwN, BAGE 158, 154) .

    Dieses Interesse stellt zum einen ausschließlich auf private Gesichtspunkte ab, die eine dem Interesse des Arbeitgebers dienende Regelung nicht rechtfertigen können (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 158, 154) .

    Die ergänzende Vertragsauslegung kann - ebenso wie die Auslegung der Versorgungszusage insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154).

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Das Versprechen an den Dritten erfolgt dabei nach § 331 Abs. 1 BGB grundsätzlich in der Weise, dass der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwirbt (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 26 mwN).

    Die gerichtliche Entscheidung entfaltet damit präjudizielle Wirkung auch für nachfolgende Prozesse zwischen dem Hinterbliebenen und dem vormaligen Arbeitgeber (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 23) , da der Versorgungsanspruch der Hinterbliebenen stets auf dem Rentenstammrecht des Arbeitnehmers beruht und hiervon abhängig ist (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 65, 194) .

    Das vorherige Verfahren soll Rechtssicherheit und Rechtsklarheit auch für den Hinterbliebenen im Nachversorgungsfall schaffen (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 23) .

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    (ee) Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 28. Juli 2005 (- 3 AZR 457/04 - BAGE 115, 317) verweist, führt auch das nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88

    Umfang der Rechtskraft - Versorgung im Konzern

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Die gerichtliche Entscheidung entfaltet damit präjudizielle Wirkung auch für nachfolgende Prozesse zwischen dem Hinterbliebenen und dem vormaligen Arbeitgeber (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 23) , da der Versorgungsanspruch der Hinterbliebenen stets auf dem Rentenstammrecht des Arbeitnehmers beruht und hiervon abhängig ist (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 65, 194) .
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen typischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 512/11 - Rn. 34 f. mwN).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15  - Rn. 25 , BAGE 156, 150) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Jedenfalls in diesem Fall ist eine ergänzende Vertragsauslegung möglich (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15  - Rn. 37  f.) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen (sog. blue-pencil-Test, vgl. BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14  - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Zinsen sind ab dem 4. November 2016 zuzusprechen, da der Zinsanspruch nach § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Zustellung der Klage besteht (vgl. etwa BAG 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 60, BAGE 156, 196) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 29) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

  • LAG Hessen, 29.11.2017 - 6 Sa 486/17

    Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, wonach das Entstehen eines Anspruchs

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 19 Ca 6984/16

    Mindestehedauerklausel, Betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung,

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 13 mwN, BAGE 165, 345) .
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 14, BAGE 176, 319; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22, BAGE 165, 345) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 22, BAGE 176, 319; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 165, 345).

    (a) Auf Seiten des Versorgungsberechtigten ist zunächst dessen rechtlich geschütztes Interesse zu berücksichtigen, das sich aus dem Näheverhältnis zu seinem Ehepartner ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ohne das Erfordernis einer einjährigen Mindestehedauer abzusichern (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 25, BAGE 176, 319; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 29, BAGE 165, 345) .

    Die Dauer der Ehe beeinflusst auch nicht das Risiko des Arbeitgebers, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, da sie keinen Anhaltspunkt dafür bietet, wie groß der Altersunterschied der Ehepartner ist (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 28, aaO; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, aaO) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse des Arbeitgebers, den Kreis der Versorgungsberechtigten zu begrenzen und insbesondere Versorgungsehen von einer Hinterbliebenenversorgung auszunehmen, mit einer Frist von einem Jahr zwischen der Eheschließung und dem Tod des unmittelbar Versorgungsberechtigten unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertungen im Bereich der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung (§ 46 Abs. 2a SGB VI, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) (noch) angemessen (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 34, BAGE 176, 319) berücksichtigt; der Senat hat diese Frist für "allenfalls rechtlich zulässig" gehalten (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 44, BAGE 165, 345) .

    bb) Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Streichung von Abschn. VII Ziff. 1 Buchst. a Satz 2 Alt. 2 VO 83 für die Beklagte zu einer unzumutbaren Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB führte und insoweit eine ergänzende Vertragsauslegung möglich wäre (vgl. zu dieser Voraussetzung: BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 37, BAGE 165, 345; 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.) .

    Eine solche Regelung würde den typischerweise vorhandenen Interessen der Beteiligten mit Blick auf das in der unwirksamen Ausschlussklausel angelegte Regelungsziel ausreichend Rechnung tragen (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 41, BAGE 165, 345) .

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Dies fügt sich darin ein, dass die Hinterbliebenenversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG akzessorisch als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet ist und sich das Rechtsverhältnis zwischen Hinterbliebenen und Arbeitgeber ab Eintritt des Versorgungsfalls "Tod" nach den ursprünglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Verstorbenen und dem Arbeitgeber bestimmt (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 46, BAGE 165, 345) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22 - 25, BAGE 165, 345) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 165, 345) .

    Der Arbeitnehmer hat ein rechtlich geschütztes Interesse, das sich aus dem Näheverhältnis zu seinem Ehepartner ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ohne das Erfordernis einer einjährigen Mindestehedauer abzusichern (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 29, BAGE 165, 345) .

    Die Dauer der Ehe beeinflusst auch nicht das Risiko des Arbeitgebers, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, da diese keinen Anhaltspunkt dafür bietet, wie groß der Altersunterschied der Ehepartner ist (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, BAGE 165, 345) .

    Insoweit können § 46 Abs. 2a SGB VI und § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG trotz ihrer leicht abweichenden Zielrichtung als Leitbild herangezogen werden (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 33, BAGE 165, 345) .

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22, BAGE 165, 345; 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 154) .

    Schränkt der Arbeitgeber die Zusage einer Invaliditätsversorgung abweichend von dieser Vertragstypik zulasten des Versorgungsberechtigten ein, so unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. für den Fall der Hinterbliebenenversorgung BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 24 mwN, BAGE 165, 345) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

    Etwas anderes gilt, wenn ein Festhalten am Vertrag für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 37, BAGE 165, 345; 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.) .
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23

    Hinterbliebenenversorgung; Mindestehedauer

    Der Arbeitnehmer hat ein rechtlich geschütztes Interesse, das sich aus dem Näheverhältnis zu seinem Ehepartner ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ohne das Erfordernis einer einjährigen Mindestehedauer abzusichern (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 29, BAGE 165, 345).

    Die Dauer der Ehe beeinflusst auch nicht das Risiko des Arbeitgebers, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, da diese keinen Anhaltspunkt dafür bietet, wie groß der Altersunterschied der Ehepartner ist (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, BAGE 165, 345).".

    So hat das Bundesarbeitsgericht im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung ausgeführt, dass es rechtlich zulässig wäre eine Mindestehedauer von einem Jahr vorzusehen, "ggf." mit der Möglichkeit auch in diesem Fall das Vorliegen einer Versorgungsehe zu widerlegen (BAG 19.02.2019 - 3 AZR 150/18, juris Rn. 44).

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Mit diesen sollen nicht zusätzlich die von den Arbeitnehmern im "Konzern" erbrachten Leistungen vergütet werden, sondern sie stellen - wie es bei der betrieblichen Altersversorgung stets der Fall ist - eine Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen erbrachte Betriebszugehörigkeit dar (st. Rspr., vgl. etwa BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, BAGE 165, 345) .
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 13 mwN, BAGE 165, 345) .
  • LAG München, 08.02.2021 - 4 Sa 871/20

    Witwenrente, Mindestehedauer, Versorgungsehe, Vermutung, Widerlegung

    Eine solche Abweichung ist dann anzunehmen, wenn die Festlegung zu Leistungen der betrieblichen Altersversorgung von den im Betriebsrentengesetz angelegten Formen der Risikoabdeckung abweicht (BAG v. 19.02.2019, 3 AZR 150/18 Rn. 22 ff.- zitiert nach juris).

    Bei der danach erforderlichen Berücksichtigung und Bewertung der beiderseitigen Interessen ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (statt vieler BAG v. 19.02.2019, 3 AZR 150/18 Rn. 27 - zitiert nach juris, m.w.N.).

    Ein solches Interesse ist grundsätzlich anzuerkennen und legitim (BAG v. 19.02.2019, 3 AZR 150/18 Rn. 33 - zitiert nach juris); denn in einem solchen Fall ist die Ehe weniger Ausdruck der Nähe der Partner als des Versorgungswunsches.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 19.02.2019 (3 AZR 150/18) nicht klar geäußert, ob eine Widerlegungsmöglichkeit notwendig ist.

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • LAG München, 22.12.2022 - 2 Sa 564/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zulässige Voraussetzung für die Zahlung

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 492/18

    Anpassung - institutionelle Zuwendungsempfänger

  • LAG Köln, 12.05.2023 - 10 Sa 125/22

    Vertragliche Bezugnahmeklausel; Inhaltskontrolle

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • LAG Köln, 04.03.2022 - 10 Sa 435/21

    Schlagwörte; Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit MTV und LTV Einzelhandel

  • ArbG München, 30.07.2020 - 22 Ca 14000/19

    Krankheit, Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente, Versorgungsehe, Rechtsweg,

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2019 - 1 Sa 86/19

    Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdiskriminierung,

  • ArbG Köln, 09.10.2019 - 18 Ca 3535/19

    Unterlassene Zielvereinbarung, Bonus, Primäranspruch und Schadensersatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2022 - 5 Sa 260/21

    Betriebliche Altersversorgung - Aufhebungsvereinbarung - rentenfähiges Einkommen

  • ArbG Köln, 26.11.2021 - 1 Ca 1446/21
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