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   BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05   

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https://dejure.org/2006,5317
BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05 (https://dejure.org/2006,5317)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 3 AZR 151/05 (https://dejure.org/2006,5317)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 3 AZR 151/05 (https://dejure.org/2006,5317)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Richtigkeit der Bestimmung des für die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung maßgeblichen "Pensionshöchstbetrags" (PHB); Ansprüche aus ausdrücklich getroffenen Versorgungsregelungen; Versorgungsvereinbarung als eine ausfüllungsbedürftige ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Auslegung)
    Betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Übung - Anpassung eines "Pensionshöchstbetrages"

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 (Auslegung)
    Betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Übung - Anpassung eines "Pensionshöchstbetrages"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 351 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05
    Das ergibt sich daraus, dass in ihr selber kein PHB festgelegt ist, sondern vielmehr auf weitere Schreiben hinsichtlich des PHB verwiesen wurde (vgl. zu einem gleich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe).

    Etwas anderes ergab sich auch nicht aus späteren internen Vermerken (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 2 der Gründe).

    Im Hinblick darauf, dass bei der Beklagten grundsätzlich die Jahressonderleistung bei der Festsetzung des für den PHB maßgeblichen Monatseinkommens unberücksichtigt blieb, war es auch nicht zu beanstanden, wenn durch die "Gesamtregelung" insoweit ein Divisor 13, 5 eingeführt wurde (vgl. dazu Urteil im ähnlich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 -AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 3 der Gründe).

    Daraus konnte der Kläger jedenfalls keine Ansprüche herleiten, weil durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats keine Ansprüche entstehen können, die nicht auch ohne diese Rechtsverletzung ohnehin auf Grund der vertraglichen Grundlage entstanden (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II der Gründe).

  • LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung von Ruhegeld - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2005 - 8 Sa 945/04 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2005 - 8 Sa 945/04 - aufgehoben, soweit es die Berufung zurückgewiesen hat.

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05
    Da insoweit die maßgeblichen Tatsachen feststehen, kann die Kontrolle nach § 315 BGB hier auch vom Revisionsgericht vorgenommen werden (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55, zu A II 2 a cc (2) der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05
    Da weitere für die Auslegung maßgebliche Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind, kann der Senat dies selber tun (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103, zu B II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05
    Auch dabei muss es sich um eine Willenserklärung handeln, die der Arbeitnehmer gem. § 151 BGB annehmen kann (vgl. BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Eine konkludente Vereinbarung setzt ein schlüssiges Verhalten voraus, aus dem die andere Partei ein Vertragsangebot entnehmen kann, das sie ihrerseits - durch schlüssiges Verhalten oder ausdrücklich - annehmen kann (BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19; 27. Juni 2006 - 3 AZR 151/05 - Rn. 26) .
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Eine konkludente Vereinbarung setzt aber ein schlüssiges Verhalten voraus, aus dem die andere Partei ein Vertragsangebot entnehmen kann, das sie ihrerseits dann - durch schlüssiges Verhalten oder ausdrücklich - annehmen kann (BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 151/05 - Rn. 26) .
  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

    Bei dem schlüssigen Vertragsangebot muss es sich um eine Willenserklärung handeln (vgl. etwa BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 151/05 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 604/10

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Unter einer betrieblichen Übung wird die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer auch zukünftig gewährt werden (BAG 27.06.2006, 3 AZR 151/05, EzA-SD 22/2006, S. 18 Ls; 31.07.2007, NZA-RR 2008, 263; 19.05.2005, EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 6 = NZA 2005, 889).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 489/15

    Jahressonderzahlung - betriebliche Übung - Widerrufsvorbehalt

    Unter einer betrieblichen Übung wird die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter vorbehaltloser Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer (s. BAG 27.06.2006 - 3 AZR 151/05, FA 2007 21 LS; 31.07.2007 NZA-RR 2008, 263; 19.10.2011 EzA § 242 BGB 2002 Nr. 14 = NZA-RR 2012, 344; 29.08.2012 EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 15 = NZA 2013, 40; LAG Hamm 11.04.2011 LAGE § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 6) auch künftig gewährt werden (vgl. BAG 24.09.2003 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 5; 20.01.2004 EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 5; 19.05.2005 EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 6; 26.08.2009 EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 115; 29.08.2012 EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 15 = NZA 2013, 40, vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2016, Kap. 1, Rz. 513 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

    Unter einer betrieblichen Übung wird die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter vorbehaltloser Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer (s. BAG 27.06.2006 - 3 AZR 151/05, FA 2007 21 LS; 31.07.2007 NZA-RR 2008, 263; 19.10.2011 EzA § 242 BGB 2002 Nr. 14 = NZA-RR 2012, 344; 29.08.2012 EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 15 = NZA 2013, 40; LAG Hamm 11.04.2011 LAGE § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 6) auch künftig gewährt werden (vgl. BAG 24.09.2003 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 5; 20.01.2004 EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 5; 19.05.2005 EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 6; 26.08.2009 EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 115; 29.08.2012 EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 15 = NZA 2013, 40, vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O., Kap. 1, Rz. 513 ff.).
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