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   BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95   

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BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95 (https://dejure.org/1995,986)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1995 - 3 AZR 154/95 (https://dejure.org/1995,986)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 (https://dejure.org/1995,986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung wirtschaftlicher Nachteile im Zusammenhang mit der Privatisierung eines Unternehmens - Veräußerung eines Betriebsteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1, § 4; BGB § 242, §§ 134, 613a, 164; AGB-DDR 1990 § 59a; Tarifvertrag über die Milderung wirtschaftlicher Nachteile im Zusammenhang mit der Privatisierung vom 14.8.1991 (GPH-TV II) §§ 2, 3
    Neue Bundesländer: Keine tarifliche Abfindung bei Weiterbeschäftigung (hier: nach Betriebsübergang)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 207
  • BB 1995, 2484
  • BB 1995, 2657
  • DB 1996, 229
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch für Betriebsteilerwerber

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Nur wenn dieses Ziel verfehlt wird, entsteht nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien des GPH-TV I, dessen zeitlichen Geltungsbereich der GPH-TV II lediglich erweitert hat, der Abfindungsanspruch (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu A I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Herr R hat durch Mietvertrag den Besitz am Ladenlokal übernommen, nach den nicht mehr gerügten Feststellungen des Landesarbeitsgerichts zumindest einzelne wesentliche Einrichtungsgegenstände wie Registrierkassen, Büroeinrichtungen und Regale von der Rechtsvorgängerin der Beklagten käuflich erworben und das am Markt eingeführte Geschäft in seiner bisherigen Funktion ohne grundsätzliche Sortimentsänderung weitergeführt (vgl. BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Dabei muß aber beachtet werden, in welchem Verhältnis der mit dem nichtigen Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu der Rechtsfolge steht, die durch die Berufung auf die Nichtigkeit vermieden werden soll: Wer Kündigungen ausspricht, um einen Betrieb stillzulegen, kann sich gegenüber der daraus von Gesetzes wegen folgenden Sozialplanpflichtigkeit nicht darauf berufen, die Kündigungen seien wegen Verstoßes gegen § 613 a Abs. 4 BGB rechtsunwirksam, weil sein Betrieb durch Rechtsgeschäft übernommen worden sei (BAG Beschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    In seinem Urteil vom 10. Oktober 1989 (- 3 AZR 200/88 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand) hat der Senat die andersgelagerte Frage offengelassen, ob die Tarifvertragsparteien auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das sich anschließende Rechtsverhältnis regeln können (vgl. hierzu Biedenkopf, Grenzen der Tarifautonomie, S. 234; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 143).
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91

    Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß -

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Ein Aufhebungsvertrag, der nach seiner Funktion diesen Schutz umgeht, ist gesetzwidrig und damit nach § 134 BGB nichtig (BAGE 70, 209, 213 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, unter II 1 der Gründe, im Anschluß an BAGE 55, 229 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; im Ergebnis ebenso schon BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, zu IV 1 c der Gründe = NZA 1989, 265, 268).
  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Die Beklagte beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 13. September 1994 (- 3 AZR 148/94 - n.v.).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Der Arbeitnehmer eines durch Betriebsveräußerung übertragenen Betriebsteils kann durch Widerspruch verhindern, daß sein Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber übergeht (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB, unter B III und IV der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Beim Abschluß eines solchen mehrgliedrigen Tarifvertrages können sie sich nach den allgemeinen Vertretungsregeln (§§ 164 ff. BGB) durch einen Dritten vertreten lassen (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter A I der Gründe; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 107; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 341 f.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1495; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Rz 64).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Ein Aufhebungsvertrag, der nach seiner Funktion diesen Schutz umgeht, ist gesetzwidrig und damit nach § 134 BGB nichtig (BAGE 70, 209, 213 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, unter II 1 der Gründe, im Anschluß an BAGE 55, 229 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; im Ergebnis ebenso schon BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, zu IV 1 c der Gründe = NZA 1989, 265, 268).
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82

    Baugewerbe - Berufskraftfahrer mit abgelegter Prüfung - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
    Beim Abschluß eines solchen mehrgliedrigen Tarifvertrages können sie sich nach den allgemeinen Vertretungsregeln (§§ 164 ff. BGB) durch einen Dritten vertreten lassen (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter A I der Gründe; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 107; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 341 f.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1495; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Rz 64).
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Das Bundesarbeitsgericht hat vor der gesetzlichen Regelung des Widerspruchsrechts in § 613a Abs. 6 BGB die Auffassung vertreten, der Widerspruch führe (rückwirkend) zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Betriebsveräußerer (22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112; 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 56 = EzA BGB § 613a Nr. 130; aA Rieble NZA 2004, 1).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

    Die gesetzlichen Regelungen gewähren einen Inhaltsschutz und wollen insbesondere verhindern, daß eine Betriebsveräußerung zum Anlaß eines Abbaus der erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer genommen wird (BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 56 = EzA BGB § 613 a Nr. 130; KR-Pfeiffer aaO).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05

    Formularmäßige Verpflichtung des Tankstellenpächters zur Beendigung mit

    Es kann daher dahinstehen, ob eine derart eingeschränkte Beendigungsverpflichtung mit § 613a BGB vereinbar wäre (vgl. § 613a Abs. 6 BGB n.F.; siehe auch BAG NZA 1996, 207, 208; 1999, 262, 263; BAGE 90, 260, 269 ff und BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - juris Rn. 26 ff, vorgesehen für BAGE) oder - was die Revision vor allem daraus herleiten will, dass die dem Kläger auferlegte Verpflichtung ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern betrifft - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand hielte.
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    objektiv der Umgehung der zwingenden Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB dient (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Solche Verträge werden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen (vgl. nur BAG Urteil vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) .

    Damit trägt die Rechtsprechung dem Umstand Rechnung, daß der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber widersprechen und damit den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613 a BGB verhindern kann (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1995, aaO, unter Hinweis auf BAG Urteil vom 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB).

  • ArbG Solingen, 21.05.2007 - 1 Ca 330/07

    Die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613a Abs. 6 BGB läuft bei Fehlen von

    Die wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts führt zwar (rückwirkend) zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten (BAG 8. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2005, Az: 8 AZR 568/04 NV ;22..April 1993 - 2 AZR 313 /92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112; 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 56 ; EzA BGB § 613a Nr. 130).

    d) Die wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts führt (rückwirkend) zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten (BAG 8. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2005, Az: 8 AZR 568/04 NV ;22..April 1993 - 2 AZR 313 /92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112; 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 56 ; EzA BGB § 613a Nr. 130; aA. Rieble NZA 2004, 1,.LAG Köln Urt.v. 11.06.2004, Az: 12 Sa 374/04LAGE § 613a BGB 2002 Nr. 5).

  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    aa) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 654/95 - n.v.; ähnlich bereits BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 b der Gründe) entschieden hat, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und altem oder neuem Betriebsinhaber auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam möglich, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1997 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG - Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - aaO) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

    Für einen solchen Fall sieht § 8 Abs. 1 GPH-TV keinen Abfindungsanspruch vor (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 der Gründe).
  • LAG München, 27.02.2007 - 6 Sa 870/05

    Arbeitnehmerüberlassung

    Der Bezugnahme des Erstgerichts auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Juni 1995 (3 AZR 154/95) tritt die Beklagte entgegen.
  • LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96

    Betriebsübergang: Umgehung des Schutzzwecks des § 613a BGB

    - 3 AZR 154/95 - EzA § 613 a BGB Nr. 130; BAG Urteil v. 12.05.1992 - AZR 247/91 - § 613 a BGB Nr. 10; BAG Urteil v. 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a; BAG Urteil v. 28.04.1987 - 3 AZR 75/86 - EzA § 613 a BGB Nr. 67), daß ein Aufhebungsvertrag zwischen dem Betriebsveräußerer und einem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer dann unwirksam ist, wenn mit dem Aufhebungsvertrag lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt wird.
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 395/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 396/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 238/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Verfassungsrechtliches

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 11 Sa 6/04

    Zur Wirksamkeit eines dreiseitigen Vertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

  • LAG Köln, 25.09.2009 - 4 Sa 855/08

    Außerordentliche Kündigung eines Kellners bei provozierender Mitnahme seiner

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