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   BAG, 11.09.1956 - 3 AZR 163/54   

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https://dejure.org/1956,192
BAG, 11.09.1956 - 3 AZR 163/54 (https://dejure.org/1956,192)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1956 - 3 AZR 163/54 (https://dejure.org/1956,192)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1956 - 3 AZR 163/54 (https://dejure.org/1956,192)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 107
  • NJW 1956, 1772
  • DB 1956, 992
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BAG, 11.09.1956 - 3 AZR 163/54
    Denn aus dieser rechtlich zwar nicht ganz zutreffenden, aber trotzdem verständlichen Angabe ist ohne weiteres zu entnehmen, dass in Wirklichkeit nicht die Strafanstalt, sondern die für sie zuständige und insoweit allein rechts-, partei- und prozessfähige Gebietskörperschaft verklagt werden sollte (Ebenso BGHZ 4, 328).
  • RG, 15.04.1931 - V 219/30

    Wird die Anfechtungsfrist des § 41 Abs. 1 der Konkursordnung nur durch eine

    Auszug aus BAG, 11.09.1956 - 3 AZR 163/54
    Im Übrigen braucht eine Klage, um den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 ZPO zu genügen, nicht einmal schlüssig zu sein (RGZ 132, 284).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Nach Ansicht der Revision gelte dies umso mehr als die vom Landesarbeitsgericht angezogenen bisherigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung einer Kündigungsschutzklage (BAG 11. September 1956 - 3 AZR 163/54 - BAGE 3, 107; Senat 9. März 1961 - 2 AZR 502/59 -BAGE 11, 46; 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 7 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 19) zumindest erkennbare rudimentäre Formulierungen enthalten hätten, die als auslegungsfähiger Antrag iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO aufgefasst werden konnten.
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Dementsprechend sind an Inhalt und Form der Kündigungsschutzklage keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. u. a. BAGE 3, 107, 109 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969, zu B I 1 der Gründe).

    Zur Wahrung der Klagefrist genügt es, wenn aus der Klageschrift der Arbeitgeber, das Datum der Kündigung und der Wille, die Unwirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, zu ersehen sind (vgl. u. a. BAGE 3, 107, 109 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAGE 11, 46, 48 f. = AP Nr. 31 zu § 3 KSchG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969, zu B I 1 der Gründe; BAGE 38, 42, 50 = AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 133/79

    Kündigungsschutzklage

    Es genügt, daß aus der Klage ersichtlich ist, gegen wen sie ach richtet, wo der Kläger tätig war und daß er seine Kündigung nicht als berechtigt anerkennen will (im Anschluß an BAG vom 11.91936, BAG 3, 107 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG).

    Als Prozeßhandlung ist der Klageantrag ebenso wie eine private Willenserklärung auslegungsfähig (BAG vom 11.9.1956, BAG 3, 107 [109 f.] = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG vom 19.5.1961, AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und BAG vom 20.12.1963, AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., vor § 128 XI 3).

    Es genügt, daß aus der Klage ersichtlich ist, gegen wen sie sich richtet, wo der Kläger tätig war und daß er seine Kündigung nicht als berechtigt anerkennen will (BAG vom 11.9.1956, aaO und 9.3.1961, AP Nr. 31 zu § 3 KSchG [zu II der Gründe]).

  • LAG Nürnberg, 26.07.2006 - 4 (9) Sa 927/05

    Vom Rechtsanwalt eingereichte Klage ohne ausdrücklichen Klageantrag

    Dieses Auslegungsergebnis steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.05.1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969; vom 09.03.1961 - 2 AZR 502/59 - AP Nr. 31 zu § 3 KSchG; vom 11.09.1956 - 3 AZR 163/54 - AP Nr. 8 zu § 3 KSchG), wonach zwar eine nach § 4 S. 1 KSchG zu erhebende Feststellungsklage wie andere Klagen auch den Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügen muss, der Klagenantrag aber als Prozesshandlung auslegungsfähig ist.
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 182/94

    Klagefrist bei mündlicher und anschließender schriftlicher Kündigung am

    Zur Wahrung der Klagefrist genügt es, wenn aus der Klageschrift der Arbeitgeber, das Datum der Kündigung und der Wille, die Unwirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, zu ersehen sind (vgl. u.a. BAGE 3, 107, 109 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969, zu B I 1 der Gründe; Urteil vom 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 -, aaO).
  • BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 368/98

    Verlängerung der Begründungsfrist für eine selbständige Anschlußberufung

    Eine hieran orientierte weite Auslegung von Prozeßhandlungen findet jedoch dort ihre Grenzen, wo es darum geht, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu bewahren (BAG Urteil vom 11. September 1956 - 3 AZR 163/54 - BAGE 3, 107, 108 f. = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; Urteil vom 30. November 1961 - 2 AZR 295/61 - BAGE 12, 75, 76 f. = AP Nr. 3 zu § 5 KSchG; Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG).
  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 269/57

    Außerordentliche befristete Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Bestätigung von BAG in AP Nr. 8 zu § 3 KSchG = BAG 3, 107.

    Die Klägerin brauchte auf die Gründe in der Klageschrift noch nicht im einzelnen einzugehen (vgl. BAG in AP Nr. 8 zu § 3 KSchG = BAG 3, 107).

  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 846/79

    Erfüllungsmodalitäten für die nach SchwbG § 12 erforderliche Zustimmung zur

    Es genügt, daß aus der Klage ersichtlich ist, gegen wen sie sich richtet, wo der Kläger tätig war und daß er seine Kündigung nicht als berechtigt anerkennen will (BAG, Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 11. September 1956, BAG 3, 107 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG).
  • LAG Thüringen, 28.09.1993 - 5/4 143/93
    Bei einer Kündigungsschutzklage beschränkt sich die erforderliche Klagebegründung darauf, daß der Kläger vorträgt, bei wem er beschäftigt war und daß er die Kündigung für unwirksam hält (BAG, Urteil vom 11.9.1956, AP Nr. 8 zu § 3 KSchG 1951; KR-Friedrich § 4 KSchG Rn. 158).
  • LAG Hessen, 27.09.1985 - 13 Sa 210/85

    Zurückweisung einer Kündigungserklärung

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