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   BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75   

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https://dejure.org/1976,1566
BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75 (https://dejure.org/1976,1566)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1976 - 3 AZR 166/75 (https://dejure.org/1976,1566)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 (https://dejure.org/1976,1566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Verwirkung - Direktionsrecht - Konkurrenzklausel - Versetzung - Änderungskündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Konkurrenztätigkeit, Verwirkung, betriebliche Altersversorgung, Ruhegeld, Direktionsrecht, Rückstufung von der Postition Niederlassungsleiter auf die Stelle Bezirksvertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1976, 793
  • DB 1976, 1288
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75
    Er kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Senats berufen, wonach Versorgungsanwartschaften nach 20-jähri ger Betriebszugehörigkeit grundsätzlich aufrechterhalten werden müssen (grundlegend: BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Das hat der Senat eingehend begründet (BAG 24, 177 /"194 f. 7 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu A IV der Gründe 7) Die Einwände des Klägers gegen diese Rechtsprechung geben dem Senat keine Veranlassung, die Präge neu zu erörtern.

  • BAG, 03.06.1966 - 3 AZR 413/65

    Versorgungsanspruch - Kündigung - Vertragsgestaltung - Vertragsbeendigung -

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75
    Einer Arbeitgeberkündigung ist deshalb der Fall gleichzustellen, daß der Arbeitgeber die Vertragsbeendigung dirch den Arbeitnehmer oder durch einen Auflösungsvertrag betreibt (BAG 18, 324 / "328 i.J = AP Nr. 111 zu § 242 BGB Ruhegehalt /""zu 2 b der Gründe 7 ähnlich zu der vergleichbaren Problematik des § 75 HGB: BAG AP Nr. 1 zu § 75 HGB /"zu III 3 c der Gründe 7; st. - Rspr.).
  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75
    a) Die Beklagte beruft sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß es in aller Regel mit Treu und Glauben nicht vereinbar ist, den Arbeitgeber auf Ruhegeld in Anspruch zu nehmen und ihm gleichzeitig durch eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit Schaden zuzufügen; das soll nicht nur dann gelten, wenn in der Ruhegeldzusage ein entsprechender Vorbehalt gemacht wurde, sondern ebenso, wenn eine Widerrufsklausel fehlt (BAG 12, 28 /"33 ff. 7 = AP Nr. 1 zu § 139 BGB /"zu II der Gründe 7; BAG AP Nr. loo zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu II 3 b cc der Gründe 7; BAG 18, 3o1 /"3o3 f. 7 = AP Nr. 1o9 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu 1 der Gründe 7; BAG 22, 169 /~1?6 f. 7 = AP Nr. 31 zu § 133 BGB /"zu II 1 der Gründe 7).
  • BAG, 14.11.1961 - 3 AZR 44/61

    Konkurrenztätigkeit des Ruheständlers - Tatbestand der Treuepflichtverletzung -

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75
    a) Die Beklagte beruft sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß es in aller Regel mit Treu und Glauben nicht vereinbar ist, den Arbeitgeber auf Ruhegeld in Anspruch zu nehmen und ihm gleichzeitig durch eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit Schaden zuzufügen; das soll nicht nur dann gelten, wenn in der Ruhegeldzusage ein entsprechender Vorbehalt gemacht wurde, sondern ebenso, wenn eine Widerrufsklausel fehlt (BAG 12, 28 /"33 ff. 7 = AP Nr. 1 zu § 139 BGB /"zu II der Gründe 7; BAG AP Nr. loo zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu II 3 b cc der Gründe 7; BAG 18, 3o1 /"3o3 f. 7 = AP Nr. 1o9 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu 1 der Gründe 7; BAG 22, 169 /~1?6 f. 7 = AP Nr. 31 zu § 133 BGB /"zu II 1 der Gründe 7).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Schon in diesen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß auch in anderem arbeitsrechtlichem Zusammenhang für die Frage, ob ein Anspruch bestehe, nicht auf die rechtstechnische Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgestellt werde, sondern auf den materiellen Auflösungsgrund (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu I 1 der Gründe, zum Auflösungsverschulden nach § 628 Abs. 2 BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zur betrieblichen Altersversorgung und BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 589/79 - AP Nr. 15 zu § 6 LohnFG, zur Lohnfortzahlung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG; vgl. auch Heither, ZIP 1985, 513, 518).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Die rechtstechnische Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist auch in anderen Zusammenhängen unerheblich, maßgeblich ist stets nur der materielle Auflösungsgrund (vgl. Heither, ZIP 1985, 513, 518 mit Fn. 40 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG zum Auflösungsverschulden zu § 628 Abs. 2 BGB: Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu I 1 der Gründe; zu § 75 HGB: BAGE 20, 162, 171 = AP Nr. 21 zu § 74 HGB, zu V der Gründe; zur betrieblichen Altersversorgung: Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe; zu § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG: Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 589/79 - AP Nr. 15 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Dies gilt sowohl dann, wenn der Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausscheidet (BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt), wie auch für den Ruhestand des Arbeitnehmers.
  • BAG, 28.11.1979 - 5 AZR 955/77

    Kündigung - Anlaß der Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlungsansprüche -

    Schließlich sind auch - soweit nicht heute ohnehin das Betriebsrentengesetz eingreift - Versorgungsregelungen, die für den Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft vorsehen, im Zweifel so zu verstehen, daß es nicht auf die Form sondern auf den Anlaß der Vertragsbeendigung ankommt; im Recht der betrieblichen Alte rsversorgung wird einer Arbeitgeberkündigung der Fall gleichgestellt, daß der Arbeitgeber die Vertragsbeendigung durch einen Auflösungsvertrag betreibt (BAG AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 3 a der Gründe] mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01

    Hausmeister; Arbeitsverweigerung; Überprüfung elektrischer Geräte

    Schließlich vermag auch der Umstand, dass ein Arbeitgeber nicht berechtigt ist, den Arbeitnehmer an einen Arbeitsplatz zu versetzen, der wesentlich anders als der bisherige ist (BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 166/75, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 1), an der Rechtmäßigkeit der Weisung nichts zu ändern.
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 125/77

    Voraussetzungen für einen Versorgungsanspruch - Wertung der Nichtverlängerung

    Es kann daher keine Rede davon sein, der Kläger habe, weil er jene neuen Bedingungen abgelehnt hat, aus freiem Entschluß auf eine Vertragsfortsetzung verzichtet (vgl. auch BAG, Urt. v. 26.2.76 - 3 AZR 166/75, WM 1976, 1173, zu 3 b).
  • BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 48/92

    Berücksichtigung der Funktionszulage für Fahrsteiger (Untertage-Zulage) bei der

    Das allgemeine Weisungsrecht berechtigt einen Arbeitgeber nicht, einen Arbeitnehmer an einen Arbeitsplatz zu versetzen, der wesentlich geringere Anforderungen stellt und entsprechend geringer vergütet wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • ArbG Magdeburg, 12.11.1997 - 2 Ca 4843/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Darlegungslast des

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