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   BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97   

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https://dejure.org/1998,1891
BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97 (https://dejure.org/1998,1891)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 3 AZR 171/97 (https://dejure.org/1998,1891)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 3 AZR 171/97 (https://dejure.org/1998,1891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge: Bau; ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) § 7.4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) § 7.4
    Auslösungsanspruch bei Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr von auswärtiger Baustellen (hier: BRTV-Bau)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslösung auch an Tagen der Wochenendheimfahrt? (IBR 1998, 408)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1122
  • BB 1998, 1748 (Ls.)
  • DB 1998, 2614 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86

    Auslösung im Baugewerbe - Geltung und Auslegung des Bundesrahmentarifvertrags für

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97
    Arbeitnehmer, die auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt tätig sind, haben auch für die Arbeitstage einen Anspruch auf Auslösung nach § 7.4.1 BRTV-Bau, an denen sie nach dem Ende der Arbeitszeit in ihre Wohnung zurückkehren, um dort das Wochenende zu verbringen (Bestätigung von BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v.).

    Er besteht dann, wenn die Arbeitnehmer die Unterhaltungskosten dieser Wohnung zumindest überwiegend tragen und außerhalb der Wohnung übernachten (ebenso BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v.).

    d) Arbeitnehmer im Baugewerbe haben nach alledem dann, wenn sie auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt tätig sind, auch für die Arbeitstage, an denen sie nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit zu ihrer Wohnung zurückkehren, um dort das Wochenende zu verbringen, Anspruch auf Auslösung (ebenso BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v.; Sperner/Brocksiepe, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981, Sonderdruck mit Erläuterungen zu § 1 und § 7, 1981, Anm. zu § 7.4.4, S. 167; Karthaus/Müller/Teichgräber, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, Text und Erläuterung, 4. Aufl., Anm. zu § 7.4.7, S. 254; Schroer, Arbeitsrecht, Grundlagen für die Praxis im Baubetrieb, 1991, S. 117).

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91

    Auslösung im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97
    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97
    Die Gerichte für Arbeitssachen können nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht (BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97
    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91

    Auslösungsanspruch eines Arbeitnehmers des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97
    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2009 - 10 Sa 195/09

    Auslösung; Wochenendheimfahrt; Rückfahrt zur Baustelle am Sonntag

    Zu den Tagen einer Wochenendheimfahrt, an denen der Anspruch des auf einer auswärtigen Baustelle ohne tägliche Heimfahrt eingesetzten Arbeitnehmers auf Auslösung gemäß § 7 Nr. 4.5 BRTV des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe entfällt, zählen nur die vollen Tage, an denen sich der Arbeitnehmer zu Hause aufgehalten und deshalb keine arbeitsbedingten Mehraufwendungen gehabt hat (Im Anschluss an BAG vom 26.05.1998 - 3 AZR 171/97, dokumentiert bei juris).

    Auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1998 (3 AZR 171/97) habe das Arbeitsgericht nicht abstellen dürfen.

    Diese Systematik von Dauer- und Ausnahmetatbestand, welche das Bundesarbeitsgericht seiner Entscheidung vom 26.05.1998 ausdrücklich zugrundegelegt hat (BAG vom 26.05.1998 - 3 AZR 171/97, vollständig dokumentiert bei juris), ist nach wie vor zutreffend.

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Die Gerichte für Arbeitssachen können nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht (BAG 26.05.1998 - 3 AZR 96/97; BAG 26.05.1998 - 3 AZR 171/97; Ziemann, FS Schwerdtner, S. 727 f.).
  • LAG Hamm, 11.07.2007 - 6 Sa 410/07

    AGB-Kontrolle von Pauschalisierungsabrede bei Überstunden, Überraschungsklausel,

    Die Verurteilung zur Zahlung hat im Hinblick auf die Hauptforderungen ohne den Zusatz "brutto" zu erfolgen (BAG 26.05.1998 - 3 AZR 171/97; BAG 26.05.1998 - 3 AZR 96/97; Ziemann, MDR 13/1999, R 1).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Die Gerichte für Arbeitssachen können nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht (BAG 26.05.1998 - 3 AZR 96/97; BAG 26.05.1998 - 3 AZR 171/97; Ziemann, FS Schwerdtner, S. 727 f.).
  • LAG Hamm, 04.07.2007 - 6 Sa 21/07

    Unklarheitenregel, konstitutive Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung

    Die Verurteilung zur Zahlung hat im Hinblick auf die Hauptforderungen ohne den Zusatz "brutto" zu erfolgen (BAG 26.05.1998 - 3 AZR 171/97; BAG 26.05.1998 - 3 AZR 96/97; Ziemann, MDR 13/1999, R 1).
  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

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  • LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung;

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  • LAG Hamm, 14.01.2000 - 10 Sa 1473/99

    Rückzahlung einer tariflichen Zuwendung ; Auslegung von Willenserklärungen;

    Die Gerichte für Arbeitssachen können nämlich nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Finanzgerichte sowie die Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht; (BAG, Urteile vom 26.05.1998 - AP Nrn. 206, 207 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = NZA 1998, 1122, 1124 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16

    Benachteiligung - teilzeitbeschäftigter Aushilfsfahrer - Vorenthaltung von Spesen

    Mit dem BAG (vgl. BAG vom 26.05.1998, 3 AZR 171/97) war hierzu klarzustellen, dass es sich um Zuschläge und Spesen handelt und der Zusatz "netto" zu vermeiden, da die Arbeitsgerichte nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist, oder nicht.
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