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   BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07   

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BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07 (https://dejure.org/2008,3920)
BAG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 3 AZR 172/07 (https://dejure.org/2008,3920)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 (https://dejure.org/2008,3920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung eines vertraglichen Anspruches eines Arbeitnehmers durch Wechsel der Rechtsform; Schadensersatzansprüche wegen Verhinderung der Möglichkeit der sozialrechtlichen Gestaltung im Versorgungssystem durch Rechtsformwechsel

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 264; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; SGB VI § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; SGB VI § 230 Abs. 2; ; Gesetz über die Ausgliederung der Landesbausparkasse Schleswig-Holstein aus dem Vermögen der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LBSG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 506
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06
    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - (vorliegend, führend), - 3 AZR 1059/06 -, - 3 AZR 623/06.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.05.2006 - 5 Sa 591/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9. Mai 2006 - 5 Sa 591/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07
    Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zumindest dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 320).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07
    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07
    Zum Streitgegenstand sind dabei alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (vgl. BGH 24. Januar 2008 - VII ZR 46/07 - MDR 2008, 500, zu II 1 und 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 1059/06
    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - (vorliegend, führend), - 3 AZR 1059/06 -, - 3 AZR 623/06.
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Zum Streitgegenstand sind dabei alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (vgl. BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 22, AP ZPO § 253 Nr. 48).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Dazu sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - AP ZPO § 253 Nr. 48) .
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08

    Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Damit hat der Kläger in der Revisionsinstanz den Streitgegenstand erweitert, was unzulässig ist (dazu BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24, AP ZPO § 253 Nr. 48).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Erforderlich ist aber, dass berechtigte Interessen der gegnerischen Partei nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24, AP ZPO § 253 Nr. 48) .
  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Im Revisionsverfahren ist eine Klageerweiterung grundsätzlich unzulässig (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24) .

    Antragsänderungen können nur ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 492/09 - Rn. 16; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Antragsänderungen können aus prozessökonomischen Gründen nur dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich also auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24, AP ZPO § 253 Nr. 48).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 184/10

    Einbehalt von Sozialversicherungsbeiträgen - landesrechtlich geregelter Übergang

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht in gleichgelagerten Parallelverfahren einen Schadensersatzanspruch verneinte (15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - AP ZPO § 253 Nr. 48 sowie - 3 AZR 623/06 - und - 3 AZR 1059/06 -) , hat der Kläger einen Erfüllungsanspruch geltend gemacht und die Auffassung vertreten, § 4 Abs. 1 LBSG verpflichte die Beklagte, ihn so zu stellen, als wäre die innerbetriebliche Handhabung zur Gewährleistung der gesetzlichen Sozialversicherungsfreiheit weiter möglich gewesen.

    Ob die Privatisierung eines öffentlichen Arbeitgebers einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen kann (verneinend jedenfalls für die streitgegenständliche Privatisierung BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - AP ZPO § 253 Nr. 48) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Zum Streitgegenstand zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 22, aaO; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 22, AP ZPO § 253 Nr. 48) .
  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

    Der Streitgegenstand umfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 22, AP ZPO § 253 Nr. 48) .
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Dies kann der Senat nicht berücksichtigen (vgl. statt aller BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24, AP ZPO § 253 Nr. 48; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 10, BAGE 132, 268) .
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 873/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 872/09

    Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09

    Eingruppierung in der Flugsicherung

  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1148/11

    Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 1059/06

    Streitgegenstand

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 432/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06

    Streitgegenstand

  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1176/11

    Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 5 Sa 35/09

    Auslegung eines Vergleichs über die Abänderung einer Pensionszusage

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