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   BAG, 10.10.1966 - 3 AZR 177/66   

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https://dejure.org/1966,633
BAG, 10.10.1966 - 3 AZR 177/66 (https://dejure.org/1966,633)
BAG, Entscheidung vom 10.10.1966 - 3 AZR 177/66 (https://dejure.org/1966,633)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1966 - 3 AZR 177/66 (https://dejure.org/1966,633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnpfändung - Aufrechnungsvereinbarung - Anfechtung - Erwerb vor Bechlagnahme - Tatsächliche Feststellungen - Nachprüfung des Berufungsurteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 459 (Ls.)
  • BB 1967, 35
  • DB 1967, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.01.1958 - 4 AZR 90/55

    Tatbestand des Berufungsurteils - Tatsächlicher Streitstoff - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 10.10.1966 - 3 AZR 177/66
    In solchen Fällen muß ein landesarbeitsgericht liches Urteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückver wiesen werden (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 313 ZPO).
  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Der Senat kann daher derzeit keine Endentscheidung treffen, sondern muß die Sache zur weiteren Sachaufklärung und rechtlichen Wertung des weiterhin festzustellenden Sachverhalts zurückverweisen (vgl. - 2 AZR 265/59 - BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Herausgabepflicht; - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO ; - 3 AZR 177/66 - AP Nr. 2 zu § 392 BGB ).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 161/92

    Pfändung einer voraus abgetretenen Forderung

    Inwieweit die Teilwirksamkeit der Abtretung zur Nichtigkeit der gesamten Abtretung führt, richtet sich nach § 139 BGB (BAG Urteil vom 10. Oktober 1966 - 3 AZR 177/66 - AP Nr. 2 zu § 392 BGB).
  • BAG, 28.07.1982 - 7 AZR 103/80
    § 313 ZPO; BAG Urteil vom 10. Oktober 1966 - 3 AZR 177/66 - AP Nr. 2 zu § 392 BGB; BAG 19, 342, 330 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO, Blatt 4; BAG Urteil vom 18. November 1965 - 5 AZR 367/65 - AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG 5-Tage-Woche, zu 1 der Gründe).
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