Rechtsprechung
   BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1330
BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 (https://dejure.org/1986,1330)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 (https://dejure.org/1986,1330)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 (https://dejure.org/1986,1330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs schon entstanden, aber noch nicht fällig gewesen sind - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesetzeslücke - Provisionsansprüche eines Arbeitnehmers gegen den ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613 a; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Keine Haftung des Betriebserwerbers für Arbeitsverhältnisse vor Betriebsübergang, Betriebserwerber, Betriebsübernahme, Passivlegitimation bei der Geltendmachung von Ansprüchen des Handlungsgehilfen auf Überhangprovision bei Betriebsübergang, angestellter Reisender, ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3031
  • ZIP 1987, 874
  • NZA 1987, 597
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 1603
  • DB 1987, 2047
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für Betriebsrenten BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe und Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB, mit Anmerkung von Seiter).
  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für Betriebsrenten BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe und Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB, mit Anmerkung von Seiter).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85
    Die Revision übersieht, daß die Vorschrift nicht nur bestimmte Zwecke zum Schutz der Arbeitnehmer verfolgt, nämlich Sicherung der Arbeitsplätze und Kontinuität der Betriebsratstätigkeit, sondern daß sie zugleich die Haftung des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers gegeneinander abgrenzt (BAGE 32, 326, 331 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe sowie Anmerkung von Blomeyer zu BAG AP Nr. 35 zu § 613 a BGB, zu III 4).
  • LAG Köln, 08.07.2011 - 10 Sa 398/11

    Wettbewerbsabreden bei Betriebsübergang; unbegründete Klage auf

    Nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut gilt § 613 a BGB nur für Arbeitsverhältnisse, die zur Zeit des Betriebsübergangs noch bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 -, in NZA 1987, Seite 579 f.).

    Der Regelungszweck des § 613 a BGB besteht in der Sicherung der Arbeitsplätze, der Kontinuität der Betriebsratstätigkeit und zudem in der Abgrenzung der Haftung des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers gegeneinander (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 -, a.a.O.; Erfurter Kommentar - Preis, § 613 a BGB, Rdnr. 2).

    Hieraus zieht das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 11.11.1986 (3 AZR 179/85, a.a.O.) zu Recht die Konsequenz, dass § 613 a BGB eindeutig nur die zur Zeit des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses betrifft und das Gesetz davon ausgeht, dass die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter ihre Rechte dort geltend machen müssen, wo sie entstanden sind, nämlich beim Betriebsveräußerer.

    Hinsichtlich des Interesses des Arbeitnehmers an einem solventen Schuldner für die zu leistende Karenzentschädigung ist grundsätzlich kein Erfahrungssatz herzuleiten, der für eine bessere Zahlungsfähigkeit des Übernehmers spräche (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 - a. a. O.).

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Dies entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der unter anderem darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAGE 32, 326, 331 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; 34, 34, 36 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; KR-Wolf , 3. Auflage, § 613 a BGB Rz 3).
  • ArbG Hamm, 06.07.2010 - 1 Ca 580/10

    Sondervergütung, RTV Glaserhandwerk NW, Ausschlussfrist, Betriebsübergang.

    Dies entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der unter anderem darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAGE 32, 326, 331 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; 34, 34, 36 = AP Nr. 23. zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; KR-Wolf, 3. Auflage, § 613 a BGB Rz 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 10 Ta 114/11

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Betriebsübergang

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG Urteil vom 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 - AP Nr. 265 zu § 613 a BGB und Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.1999 - 4 Sa 816/99

    Betriebsübergang: Eishockeyproficlub - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (statt aller: BAG vom 11.11.1986 - 3 AZR 179/85 - = NJW 1987, 3031 - DRsp-ROM Nr. 1992/6261 -), dass die Vorschrift des § 613a BGB nur für die zur Zeit des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnisse gilt und zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ihre Ansprüche beim Betriebsveräußerer geltend machen müssen.
  • LAG Hamm, 29.03.1994 - 4 Sa 2094/93

    Anspruch auf Zeugnisberichtigung nach Teilbetriebsübergang; Weiterbestehen des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG München, 17.12.2009 - M 17 K 09.2693

    Beitragspflicht des ursprünglichen Arbeitgebers

    Dieser bleibt versorgungspflichtiger Arbeitgeber hinsichtlich der Renten und gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften derjenigen Arbeitnehmer, die vor dem Betriebsübergang ausgeschieden sind (s. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Aufl. § 613 a, RdNrn. 5, 18 bis 22, BAG v. 11.11.1986, NJW 1987, 3031 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht