Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1977 - 3 AZR 184/76   

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1978, 1874
  • BB 1978, 812
  • DB 1978, 1038



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98  

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auch bei der Teilnahme an einer Betriebsratswahl kann die Überschreitung der Grenzen der Meinungsfreiheit durch ehrverletzende Äußerungen ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein (BAG 15. Dezember 1977 - 3 AZR 184/76 - AP BGB § 626 Nr. 69 = EzA BGB § 626 nF Nr. 61 zu II 2, 3 der Gründe).

    So kann die Störung des Betriebsfriedens und die Beleidigung von Kollegen auch in Verfolgung von Wahlkampfzwecken ohne Verletzung von § 20 Abs. 1 BetrVG Kündigungsgrund sein (Senatsurteil 13. Oktober 1977 aaO zu II 3 b der Gründe; BAG 15. Dezember 1977 - 3 AZR 184/76 - AP BGB § 626 Nr. 69 = EzA BGB § 626 nF Nr. 61).

  • LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93  

    Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen;

    Verletzt der Arbeitnehmer mit seinen Äußerungen im Betrieb die persönliche Ehre des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen, ist dies grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung zu bilden (BAG, Urteil vom 15.12.1977 - AP Nr. 69 zu § 626 BGB ).
  • LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97  

    Kündigung: außerordentliche Kündigung des Pressesprechers einer Stadt -

    Dazu gehören zum einen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. Bundesverfassungsgericht v. 28.04.1976 - 1 BvR 71/73 -, E 42, 133, 139 f.; BAG v. 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 -, AP Nr. 9 zu Art. 5 Abs. 1 GG - Meinungsfreiheit; BK-Degenhardt, Art. 5 Rdn. 228), insbesondere die sich aus den tariflichen Regelungen des § 8 Abs. 1 BAT ergebenden Pflichten und zum anderen auch die persönliche Ehre des Arbeitgebers und seiner Repräsentanten (s. z.B.: BAG v. 15.12.1977 - 3 AZR 184/76 -, EzA § 626 BGB n. F., Nr. 61).
  • LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94  

    Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen

    Verletzt der Arbeitnehmer mit seinem Äußerungen im Betrieb die persönliche Ehre des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen, ist dies grundsätzlich geeignet, einen wichtigen grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung zu bilden (BAG, Urteil vom 15.12.1977, AP Nr. 69 zu § 626 BGB ).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht