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   BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82   

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BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82 (https://dejure.org/1984,1026)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1984 - 3 AZR 184/82 (https://dejure.org/1984,1026)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 (https://dejure.org/1984,1026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2661
  • VersR 1985, 998
  • BB 1985, 802
  • DB 1985, 1352
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 13.03.1936 - GSZ

    Wucher - § 138 Abs. 1 BGB, auffälliges Mißverhältnis, Volksempfinden,

    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Dem steht es gleich, wenn der objektiv sittenwidrig Handelnde sich böswillig oder leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einläßt (RGZ 150, 1, 5; BGH, NJW 1951, 397..).

    Auch ein besonders grobes Mitßverhältnis der beiderseitigen Leistungen kann den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung und dementsprechend die Anwendungen des § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigen (RGZ 150, 1, 6; BGH, WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106..)....".

  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Auch ein besonders grobes Mitßverhältnis der beiderseitigen Leistungen kann den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung und dementsprechend die Anwendungen des § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigen (RGZ 150, 1, 6; BGH, WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106..)....".
  • BGH, 25.05.1964 - II ZR 87/62
    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Entscheidend ist vielmehr, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben (vgl. BGH,NJW 1964, 1787, 1788; 1969, 925).
  • BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Dem steht es gleich, wenn der objektiv sittenwidrig Handelnde sich böswillig oder leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einläßt (RGZ 150, 1, 5; BGH, NJW 1951, 397..).
  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Entscheidend ist vielmehr, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben (vgl. BGH,NJW 1964, 1787, 1788; 1969, 925).
  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 203/74

    Sittenwidrgkeit eines Gesellschaftsvertrages bei Eintritt eines stillen

    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Auch ein besonders grobes Mitßverhältnis der beiderseitigen Leistungen kann den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung und dementsprechend die Anwendungen des § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigen (RGZ 150, 1, 6; BGH, WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106..)....".
  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 92/64

    Haftung der Gesellschaft bei Minderkaufmannseigenschaft des früheren

    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Auch ein besonders grobes Mitßverhältnis der beiderseitigen Leistungen kann den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung und dementsprechend die Anwendungen des § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigen (RGZ 150, 1, 6; BGH, WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106..)....".
  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 182/77

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftverpflichtung - Wirksamkeit des

    Auszug aus BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
    Ist das objektiv wucherische Geschäft dadurch zustandegekommen, daß der wirtschaftliche oder intellektuell überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewußt zu seinem Vorteil ausgenutzt hat, ist es nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (vgl. BGH, NJW 1980, 445, 446; 1155, 1156).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

    Zwar ist § 779 BGB wegen seines vergleichsähnlichen Charakters auch auf das deklaratorische Schuldanerkenntnis entsprechend anwendbar (Staudinger/Marburger § 781 Rn. 18 mwN; BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 881/98 - zu II 3 a der Gründe; 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - zu III der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 37 = EzA BGB § 138 Nr. 17).

    Insoweit verkennt die Revision, dass maßgebend für die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses nicht das Verhältnis zwischen wahrer Ausgangslage im Sinne einer tatsächlichen Beweisbarkeit und den übernommenen Leistungen ist, sondern die Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung (BAG 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 37 = EzA BGB § 138 Nr. 17; BGH 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00 - zu II 2 c der Gründe, NJW 2002, 429, 431).

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Entscheidend ist, inwieweit sie zur Streitbereinigung wechselseitig nachgegeben haben (BAG 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 37 = EzA BGB § 138 Nr. 17; 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 2. Juli 1999 - V ZR 135/98 - zu II der Gründe, NJW 1999, 3113; Palandt/Ellenberger BGB 72. Aufl. § 138 Rn. 66; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 113) .
  • LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08

    Schuldanerkenntnis, Sittenwidrigkeit

    Somit ist der Kläger aufgrund dieses Schuldanerkenntnisses mit den Einwendungen ausgeschlossen, die er bei der Abgabe kannte oder mit denen er zumindest rechnete (vgl. BAG 11.09.1984 - 3 AZR 184/82; Palandt/Sprau, a.a.O. § 781 Rn. 4).

    Da der Kläger jedoch den Umstand als solchen, dass er die Beklagte über Jahre hinweg hintergegangen hat, nicht geleugnet hat, war es nicht als anstößig anzusehen, dass sich die Beklagte im Hinblick auf die beiderseits ungewisse Schadenshöhe vom Kläger einen Betrag hat anerkennen lassen, der möglicherweise erheblich über der im Streitfall nachweisbaren Schadenssumme lag (vgl. BAG 11.09.1984 - 3 AZR 184/82).

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen der von ihr angenommenen Schuld des Klägers und der vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtung liegt somit nicht vor (vgl. BAG 11.09.1984 - 3 AZR 184/82).

  • LAG Thüringen, 10.09.1998 - 5 Sa 104/97

    Rechtswirksamkeit von Schuldanerkenntnissen

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.1984 (BB 1985 S. 802) und vom 24.5.1989 (8 AZR 748/87 n. v.) betrafen Fälle, denen ein zwar ähnlicher, im Einzelnen aber anders gelagerter Sachverhalt zugrundegelegen hat.
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten -

    Einer solchen Auslegung eines unmittelbar nach der Vertragsverletzung erteilten Schuldanerkenntnisses hat der Senat in seinem Urteil vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) in einem vergleichbaren Fall zugestimmt.
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft durch einen Kapitalbetrag - Verzicht auf

    Nichtigkeit tritt unter solchen Umständen dann ein, wenn weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, etwa eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (vgl. Urteil des Senats vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - EzA § 138 BGB Nr. 17, zu IV 1 der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93

    Anfechtungsrecht des Arbeitgebers im Falle des Verschweigens eigener Verfehlungen

    Zur Vermeidung "paradoxer" Resultate ist auch sonst anerkannt, daß die Rechtsfolge des § 779 Abs. 1 BGB nicht eintritt, wenn es um den Irrtum über einen tatsächlichen Umstand geht, den die Parteien als streitig oder ungewiß betrachtet haben und eben deshalb durch den Vergleich regeln wollten (so BAG Urteil vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - AP Nr. 37 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; BGH Urteil vom 7. Februar 1953 - II ZR 213/52 - LM Nr. 4 zu § 123 BGB; MünchKomm-Pecher, BGB, 2. Aufl., § 779 Rz 38).
  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 748/87

    Schuldanerkenntnis: Anfechtung wegen Drohung - Sittenwidrigkeit

    Bei dieser Sachlage fehlt jeder Anhaltspunkt für ein auffälliges Mißverhältnis des beiderseitigen Nachgebens, das eine Sittenwidrigkeit des Schuldanerkenntnisses zur Folge haben könnte (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - AP Nr. 37 zu § 138 BGB m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2000 - 7 Sa 36/99

    Sittenwidrige Entgeltvereinbarung; Verrechnung einer Ausbildungsvergütung mit

    Ein Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und weitere Umstände wie etwa die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hinzukommen (vgl. z.B. BAG NJW 1985, 2661 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 8 Sa 30/04

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses

    Eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers kann nicht erkannt werden (vgl. BAG, Urteil vom 11.09.1984 - 3 AZR 184/82).
  • LAG Hessen, 15.01.1986 - 10 Sa 1497/84

    Anfechtung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

  • AG Montabaur, 29.10.1997 - 5 C 431/97

    Voraussetzungen des wirksamen Zustandekommens eines abgeschlossenen

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