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   BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03   

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https://dejure.org/2004,4113
BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03 (https://dejure.org/2004,4113)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2004 - 3 AZR 189/03 (https://dejure.org/2004,4113)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 (https://dejure.org/2004,4113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Mitarbeiters; Geltungsbereichs einer begünstigenden Betriebsrentenregelung ; Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft; Auslegung eines Pensionsplans

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Auslegung, Kündigung)
    Betriebsrentenrecht - Auslegung einer Versorgungsordnung; Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Die Kündigung muss nicht "gerechtfertigt" werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Grundes (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 314 f., zu II1 der Gründe).

    Deshalb entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung grundsätzlich nicht nachwirken (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 323, zu IV 2 der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 15.01.2003 - 6 Sa 1091/02

    Billigkeitskontrolle bei Pensionsplan - Befristete Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Januar 2003 - 6 Sa 1091/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Er muss die Möglichkeit haben, das Bestehen oder Nichtbestehen von Versorgungslücken zu klären, um ggf. für den Ruhestand ergänzend Vorsorge zu treffen (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239, zu A III 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1118/79

    Prokura - Versorgungszusage - Prokurist - Versorgunsanwartschaft -

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zu den sog. Vorschaltzeiten (zB 7. Juli 1977 - 3 AZR 572/76 -BAGE 29, 234; 20. April 1982 - 3 AZR 1118/79 - BAGE 38, 268).
  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03

    Vorschaltzeiten und Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Ein solches Verhalten steht in der Tat einer Versorgungszusage gleich (zuletzt BAG 24. Februar 2004 - 3 AZR 5/03 - EzA BetrAVG § 1b Nr. 2).
  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 572/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Mindestdienstzeit - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zu den sog. Vorschaltzeiten (zB 7. Juli 1977 - 3 AZR 572/76 -BAGE 29, 234; 20. April 1982 - 3 AZR 1118/79 - BAGE 38, 268).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Zwar führt die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung regelmäßig zum Wegfall der Grundlage für die Versorgungsansprüche auch der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits begünstigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (zuletzt BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 -).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 ABR 44/19

    Betriebsvereinbarung - Altersversorgung - Teilkündigung

    Es entfällt, wenn der Arbeitgeber nicht mehr bereit ist, einen Dotierungsrahmen für seine Leistungen zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu nur BAG 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - zu B I 2 der Gründe) .

    Die anhand des dreistufigen Prüfungsschemas ermittelten Eingriffsstufen sowie auch die Schließung eines Versorgungswerks für Neueintritte (dazu BAG 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - zu B I 3 der Gründe) stellen bei der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarungen natürliche und immanente Grenzen in einer Betriebsvereinbarung und des für ein Versorgungswerk zur Verfügung gestellten Dotierungsrahmens dar.

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 383/09

    Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Ruhegeldordnung - betriebliche Übung -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 13; 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 13; 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - zu B II 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2008 - 8 Sa 622/08

    Auslegung einer Versorgungsordnung zum dreizehnten Monatsgehalt als

    Soweit hiernach kein eindeutiges Auslegungsergebnis möglich ist, kommen weitere Auslegungsmittel wie etwa eine regelmäßige Anwendungspraxis oder die Normgeschichte in Betracht (BAG, Urteil vom 17.08.2004 - 3 AZR 189/03, NZA 2005, S. 128).
  • ArbG Köln, 30.04.2014 - 20 BV 121/13

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bekanntgabe der Urlaubsplanung in Papierform

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. BAG 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 -, Juris Rdn. 18; 17.8.2004 - 3 AZR 189/03 -, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 5).
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