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   BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06   

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BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06 (https://dejure.org/2007,809)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06 (https://dejure.org/2007,809)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 (https://dejure.org/2007,809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Weihnachtsgeld an Betriebsrentner aufgrund einer betrieblichen Übung; Beseitigung einer betrieblichen Übung durch eine gegenläufige betriebliche Übung; Verhinderung einer betrieblichen Übung durch in Aufsichtsratsbeschlüssen vorgesehene Einschränkungen; ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1b; ; BGB § 242; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BetrVG § 77

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Betriebliche Übung - Rentnerweihnachtsgeld; Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Voraussetzungen und Aufhebung einer betrieblichen Übung; interne Willensbildung des Arbeitgebers; zusätzliche Kenntnisse des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1320 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 263
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 -, - 3 AZR 475/05 - und - 3 AZR 476/05.

    b) Der Ausschluss eines Rechtsbindungswillens für die künftige Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes ist den in der Broschüre der B AG enthaltenen "Hinweisen für unsere Mitarbeiter vor dem Ruhestand" (Stand: 1. Januar 1993) jedenfalls nicht genügend deutlich zu entnehmen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 -Rn. 33 ff.).

    Für den mit der Zahlung verbundenen Vorbehalt gilt nichts anderes (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 32).

    Der auf einer betrieblichen Übung beruhende einzelvertragliche Anspruch des Klägers ist durch § 2 Nr. 1 Buchst. a BV Aufhebung Versorgungsempfänger nicht abgelöst worden (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 40).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 -, - 3 AZR 475/05 - und - 3 AZR 476/05.

    Dies war nicht mit der erforderlichen Klarheit zum Ausdruck gebracht worden (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 43).

    Ob an dieser im Schrifttum zunehmend kritisierten Auffassung festzuhalten ist, bedarf hier ebenso wenig einer Entscheidung wie beispielsweise in den Urteilen des Senats vom 28. Juli 1998 (- 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B I 2 der Gründe) und vom 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 475/05 - Rn. 56).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    a) Der Zehnte Senat hat angenommen, dass ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus betrieblicher Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden kann, wenn der Arbeitgeber erklärt, die jährliche Zahlung der Gratifikation sei (nunmehr) eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht", und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, zu II 3 c bb (3) der Gründe).

    Dies setzte voraus, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers oder Betriebsrentners auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen durfte, weil er annehmen konnte, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38, zu II 3 b der Gründe; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, zu II 3 c bb (3) der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Rentnerweihnachtsgelder gehören zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35, zu I 1 c der Gründe) und können Gegenstand einer betrieblichen Übung sein.

    Die Beklagte hat keine tragfähigen Gründe für die Streichung des Rentnerweihnachtsgeldes dargelegt, das zur betrieblichen Altersversorgung zählt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35, zu I 1 c aa der Gründe; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu II der Gründe).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Entscheidend ist, ob die Arbeitnehmer bzw. Betriebsrentner dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen können (vgl. ua. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 4 a der Gründe mwN).

    Das Fehlen jedes Rechtsbindungswillens muss klar zum Ausdruck gebracht werden (vgl. ua. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 6).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (vgl. dazu BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse oder der Rechtsverhältnisse mit Betriebsrentnern gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer oder Betriebsrentner aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt (vgl. ua. 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Dies setzte voraus, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers oder Betriebsrentners auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen durfte, weil er annehmen konnte, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38, zu II 3 b der Gründe; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, zu II 3 c bb (3) der Gründe).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Ob an dieser im Schrifttum zunehmend kritisierten Auffassung festzuhalten ist, bedarf hier ebenso wenig einer Entscheidung wie beispielsweise in den Urteilen des Senats vom 28. Juli 1998 (- 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B I 2 der Gründe) und vom 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 475/05 - Rn. 56).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Betriebspartner durch Betriebsvereinbarung nicht Rechte und Pflichten derjenigen Mitarbeiter begründen oder modifizieren, die bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in den Ruhestand eingetreten sind (vgl. ua. 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Betriebspartner durch Betriebsvereinbarung nicht Rechte und Pflichten derjenigen Mitarbeiter begründen oder modifizieren, die bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in den Ruhestand eingetreten sind (vgl. ua. 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    a) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 20; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 17; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 45; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, aaO; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    ff) Ob eine betriebliche Übung zustande gekommen ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung ( BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06  - Rn. 17, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79; 28. Juni 2006 -  10 AZR 385/05  - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360 unter Aufgabe der früheren Rspr., zB 16. Januar 2002 -  5 AZR 715/00  - zu I 3 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37) .
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