Rechtsprechung
   BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,729
BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 (https://dejure.org/2007,729)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 (https://dejure.org/2007,729)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 (https://dejure.org/2007,729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung; Teilbestimmtheit des Regelungsgegenstands "Altersversorgung"; Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung einer Zusatzversorgung; ...

  • Betriebs-Berater

    Ablösung einer tarif-vertraglichen Altersversorgung durch eine Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine Betriebsvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 613a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613 a
    Keine Ablösung von tarifvertraglich geregelten Versorgungsansprüchen durch eine beim Erwerber bestehende Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Ablösung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang?

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Verschaffung der versprochenen Versorgungsleistung durch den Betriebserwerber ? Keine Ablösung einer tarifvertraglichen Versorgungsleistung durch beim Erwerber bestehende Betriebsvereinbarung ? Grundsätzliche Unzulässigkeit einer derartigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Bestandsschutz für betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ablösung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang - Tarifvertraglich begründete betriebliche Altersversorgung bleibt von Betriebsübergang unberührt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.11.2007)

    Tarifliche Altersversorgung // Neuer Arbeitgeber muss bisherige Versorgung fortführen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 1
  • ZIP 2008, 890
  • MDR 2008, 752
  • NZA 2008, 600
  • VersR 2009, 524
  • DB 2008, 1506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
    Dieser Anspruch wird erst fällig und ist vom beklagten Verein auch erst dann zu erfüllen, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92).

    Er muss deshalb, etwa durch Abschluss einer Direktversicherung oder durch Selbsteintritt, im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben und entsprechend den ursprünglich in Bezug genommenen Bestimmungen versichert worden wäre (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92).

  • LAG Brandenburg, 08.12.2005 - 9 Sa 324/05

    Anspruch auf Verschaffung von Versorgungsleistungen nach Maßgabe des

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - 9 Sa 324/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
    Sie gelten als individualrechtliche Regelungen statisch weiter (so zuletzt BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 -, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
    Der Erste Senat hat mit Urteil vom 6. November 2007 (- 1 AZR 862/06 -) entschieden, dass im Rahmen von § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB Regelungen einer beim nicht tarifgebundenen Betriebserwerber geltenden Betriebsvereinbarung nicht geeignet sind, Rechtsnormen eines zwischen Veräußerer und Arbeitnehmer auf Grund beiderseitiger Tarifbindung geltenden Tarifvertrages verschlechternd abzulösen.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
    Obgleich § 46 BAT/BAT-O und der ATV-K eine versicherungsförmige Abwicklung der Zusatzversorgung vorsehen, ändert dies nichts daran, dass eine vom Durchführungsweg unabhängige Grundverpflichtung des Arbeitgebers besteht (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
    Der Arbeitgeber bestimmt eigenverantwortlich, ob er eine betriebliche Altersversorgung schaffen, wie viele Mittel er hierfür bereitstellen und welchen Personenkreis er begünstigen will (vgl. BAG 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - BAGE 58, 156).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
    Diese gelten bei einem Betriebsübergang auch im übergegangenen Arbeitsverhältnis nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB vertraglich weiter, so dass Satz 2 und damit auch Satz 3 des Abs. 1 des § 613a BGB keine Anwendung finden (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -).
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    § 613a Abs. 1 BGB verfolgt das Ziel, die Rechtsstellung der Arbeitnehmer vor Verschlechterungen aus Anlass eines Betriebsübergangs weitgehend zu schützen (vgl. dazu BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 37, BAGE 124, 323; 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 30 f., BAGE 125, 1) , insbesondere auch gegen den Verlust von Rechtspositionen, die sie bei ihrem bisherigen Arbeitgeber gehabt haben (BAG 9. April 2008 - 4 AZR 184/07 - Rn. 27) .

    Die Vorschrift des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB räumt dem Ordnungsprinzip nur insoweit Vorrang vor dem Vertrauensschutz ein, wie dies nicht dazu führt, dass die Befugnisse des Erwerbers - und der Betriebsparteien - größer sind als die des Veräußerers (vgl. dazu BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - aaO sowie 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 30 f. mwN, aaO zur sog. "Über-Kreuz-Ablösung" von Tarifverträgen durch Betriebsvereinbarungen) .

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen des Versorgungsträgers - wie im Streitfall wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht nachversichert werden kann (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Dementsprechend geht der Senat in ständiger Praxis davon aus, dass Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für die VBL geltenden Regeln zulässig sind (vgl. 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - BAGE 125, 1).

    Sagt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Versorgung zu, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen aus dem arbeitsvertraglichen Versorgungsverhältnis folgenden Anspruch, der sich auf die Gewährung der versprochenen Versorgung richtet (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

    Damit fehle es für den Regelungsgegenstand der betrieblichen Altersversorgung an der erforderlichen Kongruenz des Umfangs der "erzwingbaren" Regelungsmacht der Tarifpartner auf der einen und der Betriebspartner auf der anderen Seite (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 31, BAGE 125, 1).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

    Sie bewirkt die individualrechtliche Geltung der in Bezug genommenen Tarifnormen als vertragliche Regelungen iSd. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 125, 1) .

    Die sich aus der Versorgungszusage ergebende Einstandspflicht (nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) bleibt auch erhalten, wenn die Abwicklung über den vorgesehenen Durchführungsweg nicht mehr möglich ist (vgl. dazu BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 92; 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 6) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08

    Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher

    Der Antrag ist gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig und entspricht den Anforderungen an einen Klageantrag zum rentenrechtlichen Verschaffungsanspruch, wenn der beklagte Arbeitgeber, wie hier, diesen Anspruch in Abrede stellt (vgl. dazu nur Bundesarbeitsgericht vom 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, AP Nr. 230 zu § 613 a BGB; vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06, NZA 2008, 600 ff.).

    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nämlich eine so genannte Über-Kreuz-Ablösung eines gem. § 613 a Abs. 1 S. 2 BGB transformierten Anspruchs durch Betriebsvereinbarung beim Betriebserwerber unzulässig, soweit es sich nur um teilmitbestimmte Materien handelt (BAG mit Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 862/06, AP Nr. 37 zu § 613 a BGB; vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06, NZA 2008, 600 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht eine sog. Überkreuz-Ablösung für die Fälle abgelehnt, in denen tarifvertragliche Regelungen durch eine Betriebsvereinbarung beim Betriebserwerber abgeändert werden sollen (vgl. BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 - Rn.31, AP Nr. 336 zu § 613a BGB; BAG v. 06.11.2007 - 1 AZR 862/06 - Rn.32, AP Nr. 337 zu § 613a BGB).
  • LAG Hessen, 29.04.2015 - 6 Sa 1014/14

    Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Verschaffung einer

    Sagt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Versorgung zu, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen aus dem arbeitsvertraglichen Versorgungsverhältnis folgenden Anspruch, der sich auf die Gewährung der versprochenen Versorgung richtet (vgl. BAG 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 -).
  • LAG München, 07.03.2012 - 5 Sa 848/11

    Betriebsübergang, Rechtsnormen eines Tarifvertrages, Ablösung

    Jedenfalls außerhalb des Bereichs erzwingbarer Mitbestimmung des Betriebsrats ist für eine Über-Kreuz-Ablösung der Rechtsnormen eines Tarifvertrages durch Regelungen einer Betriebsvereinbarung kein Raum, und zwar auch dann, wenn mangels Sperrwirkung eines Tarifvertrages nicht schon § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG einer solchen Betriebsvereinbarung entgegensteht (BAG, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 862/06, NZA 2008, S. 542 ; Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06, NZA 2008, S. 600 ).
  • ArbG Bonn, 13.08.2014 - 2 BV 126/13

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Betriebsvereinbarung für die

    Bezüglich der gewollten Wirkungen gem. Ziffern 3 und 4 der ersten ordentlichen Kündigung der Betriebsvereinbarung 'VO 87' erweist sich die Kündigungserklärung insoweit als in ihrer Wirkung begrenzt, als mittels dieser die Verteilungsgrundsätze des (teilmitbestimmten, vgl. BAG 13.11.2007, 3 AZR 191/06) Regelungsgegenstandes betriebliche Altersversorgung einseitig verändert werden sollten.
  • LAG München, 22.03.2012 - 5 Sa 848/11

    Betriebsübergang, Rechtsnormen eines Tarifvertrages, Ablösung

  • ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5380/20
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 272/06
  • ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5379/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht