Rechtsprechung
| BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung
- Betriebs-Berater
Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine Betriebsvereinbarung
- openjur.de
Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung
- Bundesarbeitsgericht
Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anspruch auf Verschaffung der versprochenen Versorgungsleistung durch den Betriebserwerber - Keine Ablösung einer tarifvertraglichen Versorgungsleistung durch beim Erwerber bestehende Betriebsvereinbarung - Grundsätzliche Unzulässigkeit einer derartigen Über-Kreuz-Ablösung
- NWB SteuerXpert START
BGB § 613a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablösung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine beim Betriebserwerber bestehende Betriebsvereinbarung
Kurzfassungen/Presse (10)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Ablösung einer tarif-vertraglichen Altersversorgung durch eine Betriebsvereinbarung
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Ablösung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang?
- wb-law.de (Kurzinformation)
Bestandsschutz für betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang [Betriebliche Altersversorgung, Betriebsübergang]
- 123recht.net (Pressemeldung, 14.11.2007)
Tarifliche Altersversorgung // Neuer Arbeitgeber muss bisherige Versorgung fortführen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Keine Ablösung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang
- aok-business.de (Kurzinformation)
Betriebliche Altersvorsorge: Auch zusätzliche Renten werden "mitgekauft"
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Tarifvertragliche Altersversorgung geht bei Betriebsübergang nicht verloren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebliche Altersvorsorge: Auch zusätzliche Renten werden "mitgekauft"
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Bestandsschutz für betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang
- faktenundtipps.de (Kurzinformation)
Betriebsrenten: Vereinbarungen gelten auch beim Unternehmenskauf weiter
Besprechungen u.ä. (2)
- luther-lawfirm.com
, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
Keine Überkreuzablösung beim Betriebsübergang (RA Dr. Karsten Umnuß)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine beim Betriebserwerber bestehende Betriebsvereinbarung
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG v. 13.11.2007, Az.: 3 AZR 191/06 (Keine "Über-Kreuz-Ablösung" tariflicher Altersversorgungs-Ansprüche durch Betriebsvereinbarung)" von RA Dr. Cornelia Marquardt, FAin ArbR und RA Christoph Zieger, original erschienen in: ArbRB 2008, 205 - 206.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 13.11.2007, Az.: 3 AZR 191/06 (Tarifvertragliche Altersversorgung nach dem Betriebsübergang)" von RA Volker Stück, original erschienen in: AuA 2008, 114 - 115.
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 04.05.2005 - 6 Ca 1516/04
- LAG Brandenburg, 08.12.2005 - 9 Sa 324/05
- BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 125, 1
- ZIP 2008, 890
- MDR 2008, 752
- NJ 2008, 336
- VersR 2009, 524
- DB 2008, 1506
- JR 2009, 131
- NZA 2008, 600
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08
Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter …
Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen des Versorgungsträgers - wie im Streitfall wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht nachversichert werden kann (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1;… 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO). - BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08
Ablösung transformierter Tarifregelungen
Damit fehle es für den Regelungsgegenstand der betrieblichen Altersversorgung an der erforderlichen Kongruenz des Umfangs der "erzwingbaren" Regelungsmacht der Tarifpartner auf der einen und der Betriebspartner auf der anderen Seite (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 31, BAGE 125, 1). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung
Sie bewirkt die individualrechtliche Geltung der in Bezug genommenen Tarifnormen als vertragliche Regelungen iSd. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 125, 1).Die sich aus der Versorgungszusage ergebende Einstandspflicht (nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) bleibt auch erhalten, wenn die Abwicklung über den vorgesehenen Durchführungsweg nicht mehr möglich ist (vgl. dazu BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 92; 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 6).
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung
Dementsprechend geht der Senat in ständiger Praxis davon aus, dass Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für die VBL geltenden Regeln zulässig sind (vgl. 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - BAGE 125, 1).Sagt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Versorgung zu, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen aus dem arbeitsvertraglichen Versorgungsverhältnis folgenden Anspruch, der sich auf die Gewährung der versprochenen Versorgung richtet (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1).
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08
Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher …
Der Antrag ist gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig und entspricht den Anforderungen an einen Klageantrag zum rentenrechtlichen Verschaffungsanspruch, wenn der beklagte Arbeitgeber, wie hier, diesen Anspruch in Abrede stellt (vgl. dazu nur Bundesarbeitsgericht vom 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, AP Nr. 230 zu § 613 a BGB; vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06, NZA 2008, 600 ff.).Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nämlich eine so genannte Über-Kreuz-Ablösung eines gem. § 613 a Abs. 1 S. 2 BGB transformierten Anspruchs durch Betriebsvereinbarung beim Betriebserwerber unzulässig, soweit es sich nur um teilmitbestimmte Materien handelt (BAG mit Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 862/06, AP Nr. 37 zu § 613 a BGB; vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06, NZA 2008, 600 ff.).
- LAG München, 07.03.2012 - 5 Sa 848/11
Betriebsübergang, Rechtsnormen eines Tarifvertrages, Ablösung
Jedenfalls außerhalb des Bereichs erzwingbarer Mitbestimmung des Betriebsrats ist für eine Über-Kreuz-Ablösung der Rechtsnormen eines Tarifvertrages durch Regelungen einer Betriebsvereinbarung kein Raum, und zwar auch dann, wenn mangels Sperrwirkung eines Tarifvertrages nicht schon § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG einer solchen Betriebsvereinbarung entgegensteht (BAG…, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 862/06, NZA 2008, S. 542; Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06, NZA 2008, S. 600). - LAG München, 22.03.2012 - 5 Sa 848/11
Betriebsübergang - Auslegung eines Anerkennungstarifvertrags - Transformation von …
Jedenfalls außerhalb des Bereichs erzwingbarer Mitbestimmung des Betriebsrats ist für eine Über-Kreuz-Ablösung der Rechtsnormen eines Tarifvertrages durch Regelungen einer Betriebsvereinbarung kein Raum, und zwar auch dann, wenn mangels Sperrwirkung eines Tarifvertrages nicht schon § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG einer solchen Betriebsvereinbarung entgegensteht (BAG…, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 862/06, NZA 2008, S. 542; Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06, NZA 2008, S. 600).
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