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   BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08   

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https://dejure.org/2009,3519
BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08 (https://dejure.org/2009,3519)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 3 AZR 199/08 (https://dejure.org/2009,3519)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 3 AZR 199/08 (https://dejure.org/2009,3519)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Fallbezogene Auslegung einer Versorgungsordnung; Anwendungsvoraussetzungen für die Unklarheitenregel

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; MTV für Redakteurinnen... /Redakteure an Zeitschriften vom 30. August 1998 idF vom 22. Dezember 2004 § 4 Nr. 4; ; MTV für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften vom 30. August 1998 idF vom 22. Dezember 2004 § 10 Nr. 7; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BGB § 305c Abs. 2

  • streifler.de

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung von Richtlinien zur betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fallbezogene Auslegung einer Versorgungsordnung; Anwendungsvoraussetzungen für die Unklarheitenregel

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Betriebsrente ? Auslegung einer Versorgungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 303 (Ls.)
  • DB 2010, 2114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 561/01

    Versorgungsfähige Bezüge

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08
    Die Ausdrücke "Monatsgehalt" und "monatliche Bezüge" beziehen sich auf die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (vgl. BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84).

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei der Wortlaut und Systematik im Vordergrund stehen (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84).

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07

    Eingriff in Versorgungsregelung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08
    Die Unklarheitenregel kommt im vorliegenden Fall nicht zum Zuge, obwohl sie bereits vor dem Inkrafttreten des § 305c Abs. 2 BGB galt (BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 - Rn. 20 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • LAG Düsseldorf, 31.01.2008 - 11 Sa 1521/07

    Berechnung der tariflichen Altersversorgungsbeihilfe eines

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2008 - 11 Sa 1521/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08
    Deren Auslegung hat nach objektiven, vom Einzelfall unabhängigen Kriterien zu erfolgen und ist im Revisionsverfahren uneingeschränkt nachprüfbar (vgl. ua. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 674/00 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 82).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 674/00

    Dynamisierte Betriebsrente - Einmalzahlungen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08
    Deren Auslegung hat nach objektiven, vom Einzelfall unabhängigen Kriterien zu erfolgen und ist im Revisionsverfahren uneingeschränkt nachprüfbar (vgl. ua. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 674/00 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 82).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 978/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08
    Die Unklarheitenregel kommt im vorliegenden Fall nicht zum Zuge, obwohl sie bereits vor dem Inkrafttreten des § 305c Abs. 2 BGB galt (BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 - Rn. 20 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Das Versorgungsziel wie auch die Nettoobergrenze sind keine - objektiv - vorgegebenen Größen, sondern ergeben sich erst durch Auslegung, bei der Wortlaut und Systematik im Vordergrund stehen (BAG 10. März 2009 - 3 AZR 199/08 - Rn. 19; 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 3 a der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 9 Sa 319/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Die Richtlinien enthalten einheitlich, typisierte Versorgungsbedingungen, deren Auslegung nach objektiven, vom Einzelfall unabhängigen Kriterien zu erfolgen hat (BAG 10.03.2009 - 3 AZR 199/08 - NZA 2010, 303).

    Eine derartige Beschränkung der Bemessungsgrundlage für die Betriebsrente kommt in der betrieblichen Altersversorgung häufig vor (vgl. etwa zum Urlaubsgeld BAG 10.03.2009, a. a. O.).

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich aus der Versorgungsordnung selbst (BAG 19.11.2002, 3 AZR 561/01 - EzA § 133 BGB 2002 Nr. 2; BAG 10.03.2009, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

    Dementsprechend ist das Versorgungsziel keine feste Größe, sondern abhängig von der jeweiligen Versorgungsordnung und dabei gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG v. 10.03.2009 - 3 AZR 199/08 - Rn. 19).
  • LAG Köln, 19.10.2016 - 11 Sa 120/16

    Betriebliche Altersversorgung; Monatsverdienst

    Er steht im Gegensatz zum Begriff "gelegentlich", der Zahlungen nur aus bestimmtem Anlass erfasst (vgl.: BAG, Urt. v. 10.03.2009 - 3 AZR 199/08 - ).
  • LAG Saarland, 03.11.2010 - 1 Sa 35/10

    Betriebliche Altersversorgung - Bezugnahme auf Versicherungsbedingungen in einer

    Die dort normierte Unklarheitenregelung, wonach Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen, greift nur dann ein, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommender Auslegungsmethoden noch ernsthafte, nicht behebbare Zweifel bleiben (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 10. März 2009, 3 AZR 199/08, DB 2010, 2114, und BAG, Urteil vom 20. Januar 2010, 10 AZR 914/08, NZA 2010, 445, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 15.05.2012 - 9 Sa 1907/11

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die

    Sehen Richtlinien zur betrieblichen Altersversorgung vor, dass die anrechnungsfähigen Bezüge aus einem Monatsgehalt bestehen und soll dieses Monatsgehalt das Bruttogehalt und die tariflichen oder außertariflichen Zulagen umfassen, so ist nur das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, welches tatsächlich monatlich zu zahlen war (BAG 10.03.2009 - 3 AZR 199/08 - AP Nr. 33 zu § 1 BetrAVG Berechnung).
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