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   BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82   

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https://dejure.org/1985,20113
BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82 (https://dejure.org/1985,20113)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1985 - 3 AZR 200/82 (https://dejure.org/1985,20113)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1985 - 3 AZR 200/82 (https://dejure.org/1985,20113)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    Der Anspruch kann auch dann gegeben sein, wenn das Arbeitsverhältnis in anderer Weise beendet wurde, sofern nur der Kündigungsempfänger durch ein vertragswidriges schuldhaftes Verhalten den Anlaß für die Beendigung gegeben hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB).

    einen wichtigen Grund gesetzt hatte, so kommt es auf die weitere Frage nicht an, ob der Kläger sich seine Ansprüche aus dem Auflösungsverschulden der Beklagten hätte Vorbehalten müssen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB mit kritischer Anmerkung von Canaris).

  • BAG, 22.09.1960 - 2 AZR 507/59

    Krankheitsfall - Fortgewährung der Vergütung - Angestellte - Gehalt - Freie

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    Bei dieser Sachlage bestünde ein Anspruch auf Abgeltung der nicht in Anspruch genommenen Wohnung nur, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsähe (vgl. BAG 10, 23 = AP Nr. 27 zu § 616 BGB).
  • BAG, 24.02.1975 - 5 AZR 235/74

    Arbeitgeberdarlehen: Rückzahlbarkeit der Umzugskosten bei Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    Das Landesarbeitsgericht hat die Zulässigkeit dieser Klausel bejaht und ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1975 (5 AZR 235/74, AP Nr. 50 zu Art. 12 GG) aufgestellt hat.
  • BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    Auch der Bundesgerichtshof hat sie im Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - (NZA 1984, 290) übernommen.
  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu hat der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - (NZA 1984, 288) bestätigt.
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes",

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    einen wichtigen Grund gesetzt hatte, so kommt es auf die weitere Frage nicht an, ob der Kläger sich seine Ansprüche aus dem Auflösungsverschulden der Beklagten hätte Vorbehalten müssen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB mit kritischer Anmerkung von Canaris).
  • BAG, 03.06.1966 - 3 AZR 413/65

    Versorgungsanspruch - Kündigung - Vertragsgestaltung - Vertragsbeendigung -

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    Ob die Rückzahlungsklausel für solche Fälle überhaupt gelten sollte, läßt sich bezweifeln (vgl. zur sog. "Anlaßrechtsprechung" des Senats BAG 18, 324 = AP Nr. 111 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 2 b und c der Gründe).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 362/78

    Unzumutbarkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
    Wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - (AP Nr. 5 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) überzeugend dargelegt hat, kann die Erfüllung der Rückzahlungspflicht dem Arbeitnehmer in Sonderfällen nach Treu und Glauben unzumutbar sein.
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Dienst- oder ein Arbeitsverhältnis handelt (vgl. BAG 26. März 1985 - 3 AZR 200/82 - nv., zu IV 1 a der Gründe und BGH 29. November 1965 - VII ZR 202/63 - BGHZ 44, 271, 274; vgl. auch BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - AP BGB § 628 Nr. 3 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

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