Rechtsprechung
   BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung nach Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse

mehr
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de , S. 55 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Zusatzversorgungskassen BetrAVG; § 46 BAT/BAT-O; § 5 Abs. 2 Buchst. b TV über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G)
    Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung/Verschaffungsanspruch/Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse

Verfahrensgang

  • ArbG Stralsund, 20.07.1999 - 4 Ca 134/99
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2000 - 2 Sa 410/99
  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2000, 2527
  • DB 2001, 932
  • NZA 2001, 163



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)  

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06  

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Der betriebsrentenrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich deshalb in erster Linie darauf, dass der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung tatsächlich entsprechend dem zugesagten Durchführungsweg gestaltet, zB den versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in der Zusatzversorgungskasse versichert (für einen derartigen Fall BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12, zu II 1 der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04  

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Er muss erforderlichenfalls sogar die Versorgungsleistungen selbst erbringen (BAGE 79, 236 unter B III 3 b bb; BAGE 93, 105 unter I 1 a bb; BAG NZA 2001, 163 unter II 1).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05  

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Sie hat ihren Anträgen das Urteil des Senats vom 29. August 2000 (- 3 AZR 201/00 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12) zugrunde gelegt und mit dieser Entscheidung argumentiert.
mehr
  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 134/05  

    Betriebliche Altersversorgung - hier: Auslegung eines Haustarifvertrags mit

    Geschieht dies nicht, kann der Arbeitnehmer aber zumindest verlangen, dass der Arbeitgeber ihm die tarifvertraglich geschuldete Zusatzversorgung selbst verschafft oder in anderer Weise für eine nach Art und Umfang gleiche Versorgung sorgt (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12, zu II 1 der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04  

    VBL-Zusatzversorgung:OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Er muss erforderlichenfalls sogar die Versorgungsleistungen selbst erbringen (BAGE 79, 236 unter B III 3 b bb; BAGE 93, 105 unter I 1 a bb; BAG NZA 2001, 163 unter II 1).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10  

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) in das BetrAVG eingefügt wurde, basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungspflichten ist (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 9; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 18 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02  

    Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber eingegangenen Versorgungsverpflichtung ein Anspruch auf Verschaffung der Versorgung zu, die sich nach der vorgesehenen, aber nicht vollzogenen Durchführungsform, i.e. der Versicherung bei der RZVK, ergeben hätte (BAG, Urteil vom 23.02.1988, 3 AZR 408/86, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Beschluss vom 23.03.1999, 3 AZR 631/97 (A), AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse, Urteil vom 29.08.2000, 3 AZR 201/00, AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Urteil vom 19.06.2001, 3 AZR 557/00, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vgl. Beschluss vom 23.03.1999, 3 AZR 631/97 (A), AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse).
  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 135/05  

    Haustarifverträge des Arbeitgebers mit Verweisung auf BMT-G-O, dort: § 12 BMT-G-O

    Geschieht dies nicht, kann der Arbeitnehmer aber zumindest verlangen, dass der Arbeitgeber ihm die tarifvertraglich geschuldete Zusatzversorgung selbst verschafft oder in anderer Weise für eine nach Art und Umfang gleiche Versorgung sorgt (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12, zu II 1 der Gründe).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht