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   BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97   

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https://dejure.org/1999,6557
BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97 (https://dejure.org/1999,6557)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 3 AZR 212/97 (https://dejure.org/1999,6557)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 3 AZR 212/97 (https://dejure.org/1999,6557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Lufthansa - Bestimmtheit eines Antrags - Prozentuale, an der Grundvergütung orientierte Zusatzversorgungspflicht - Änderung der Gehaltsstruktur durch Einbeziehung von bisher gesondert abgerechneten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Der allgemeine Gleichheitssatz der Verfassung ist Teil der objektiven Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung beansprucht (BVerfGE 21, 362, 371 f. = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO, zu B II 3 a der Gründe) .
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Mit diesen Feststellungen steht der Senat nicht im Widerspruch zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (- 1 BvR 1554/89 u.a. - BVerfGE 98, 365 = AP Nr. 26 zu § 18 BetrAVG) .
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Geht es darum, daß allein der Grund oder ein wesentlicher Berechnungsfaktor einer nur mit erheblichem Aufwand zu ermittelnden Versorgungsleistung umstritten ist, kann der Arbeitnehmer mit Hilfe einer Feststellungsklage die für ihn erforderliche Klarheit über seine Versorgungsituation gewinnen (BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94] = AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu A III 2 a der Gründe) .
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 20. Juli 1993 (- 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 [BAG 20.07.1993 - 3 AZR 52/93] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) noch ausgeführt, der Arbeitgeber dürfe Außendienstmitarbeiter von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht deshalb ausschließen, weil diese ein höheres Entgelt als Mitarbeiter im Innendienst erhielten.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Er verlangt die Prüfung, ob eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 84, 133, 157) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] .
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    In seinem Urteil vom 9. Dezember 1997 (- 3 AZR 661/96 - AP Nr. 40 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) hat der Senat dann auch deutlich gemacht, daß ein Arbeitgeber an sich auch eine Arbeitnehmergruppe von der betrieblichen Altersversorgung ausschließen kann, die ein erheblich höheres Einkommen als die in das Versorgungswerk einbezogene Arbeitnehmergruppe erzielt.
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 66/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Dabei kann dahinstehen, ob diese Pflicht auf der den Tarifvertragsparteien verliehenen Befugnis beruht, wie ein Gesetzgeber Normen zu schaffen (so zuletzt Senatsurteil vom 13. Mai 1997 - 3 AZR 66/96 - AP Nr. 36 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.) , oder ob es sich hier um eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie handelt (Dieterich, Festschrift für Günter Schaub, S. 117, 121) .
  • BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68

    Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Nur bei einem solchem Antrag kann aus einem entsprechendem Urteil die Zwangsvollstreckung nach §§ 803 ff. ZPO betrieben werden (BAG Urteil vom 8. Juni 1960 - 4 AZR 132/59 - BAGE 9, 273 = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO; BGH Urteil vom 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - AP Nr. 9 zu § 253 ZPO, ständige Rechtsprechung; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 46 Rn 36 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 253 Rn 49 m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 253 Rn 13 a; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 253 Rn 11) .
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 132/59

    Auslegung von Klageanträgen - Wirklicher Wille des Klägers - Buchstäblicher Sinn

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Nur bei einem solchem Antrag kann aus einem entsprechendem Urteil die Zwangsvollstreckung nach §§ 803 ff. ZPO betrieben werden (BAG Urteil vom 8. Juni 1960 - 4 AZR 132/59 - BAGE 9, 273 = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO; BGH Urteil vom 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - AP Nr. 9 zu § 253 ZPO, ständige Rechtsprechung; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 46 Rn 36 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 253 Rn 49 m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 253 Rn 13 a; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 253 Rn 11) .
  • LAG Hessen, 23.10.1996 - 8 Sa 249/96

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 1996 - 8 Sa 249/96 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • LAG Hessen, 02.11.2005 - 8 Sa 941/05

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung - Auslandsmitarbeiter

    Ihre Zusage ist Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Arbeitsleistung, sie stellt einen Teil des Entgelts dar (vgl. BAG v. 05.12.1995 - 3 AZR 869/94 - zu 3. b der Gründe; v. 25.02.1999 - 3 AZR 212/97 - zu B II. 2. b der Gründe; Hessisches LAG v. 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95 -).

    Der Kläger kann keine förmliche Gleichbehandlung allein in dem Entgeltausschnitt der betrieblichen Altersversorgung verlangen (BAG v. 25.02.1999, a.a.O.).

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 332/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Soweit das Landesarbeitsgericht die Klage aus dem Hauptantrag als unzulässig abgewiesen hat, beruhte dies offensichtlich auf der irrtümlichen Übernahme eines Teils der Entscheidungsgründe der Parallelrechtsstreitigkeiten 8 Sa 1750/95 (= 3 AZR 213/97) und 8 Sa 249/96 (= 3 AZR 212/97).
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