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   BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75   

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https://dejure.org/1976,445
BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 (https://dejure.org/1976,445)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 (https://dejure.org/1976,445)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75 (https://dejure.org/1976,445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung - Zeugniserteilungspflicht - Schadensersatz - Minderverdienst - Kausalität - Beweislast - Darlegungspflicht - Beweiserleichterung

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Schadensersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1470 (Ls.)
  • DB 1976, 1239
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75
    Das bedeutet, dass statt des positiven Nachweises die Wahrscheinlichkeit eines Minderverdienstes genügt (vgl. zum entgangenen Gewinn: BGHZ 2, 310 [314]; 29, 393 [397]; Alff in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 252 Anm. 7).
  • BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 488/73

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vertragsverletzung - Kenntnis

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75
    Diese außerordentliche Kündigung der Bekl. könnte eine Vertragspflichtverletzung darstellen (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung [zu I und II der Gründe]).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75
    Das bedeutet, dass statt des positiven Nachweises die Wahrscheinlichkeit eines Minderverdienstes genügt (vgl. zum entgangenen Gewinn: BGHZ 2, 310 [314]; 29, 393 [397]; Alff in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 252 Anm. 7).
  • BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 456/66

    Arbeitszeugnis

    Auszug aus BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75
    b) Für seinen strengen Standpunkt kann sich das LAG nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25.10.1967 (BAG 20, 136 = AP Nr. 6 zu § 73 HGB) berufen.
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen verspäteter und fehlerhafter

    Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muß er darlegen und ggf. beweisen, daß ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhalten lassen (BAG Urteil vom 25. Oktober 1967 - 3 AZR 456/66 - BAGE 20, 136 = AP Nr. 6 zu § 73 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75 - AP Nr. 3 zu § 252 BGB, zu 2 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 31.03.2009 - 13 Sa 1267/08

    Schadensersatz wegen eines nicht ordnungsgemäß erteilten Zeugnisses

    In beiden Fällen setzt der Schadensersatzanspruch voraus, dass das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt wurde, dass dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und dass der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht beruht (BAG vom 16. November 1995 - 8 AZR 983/94 - EzA Nr. 20 zu § 630 BGB; BAG vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75 - AP Nr. 3 zu § 252 BGB; BAG vom 25. Oktober 1967 - 3 AZR 456/66 - AP Nr. 6 zu § 73 HGB; Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 109 GewO Randziff. 41).

    Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muss er darlegen und ggf. beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden oder mangelhaften Zeugnisses davon habe abhalten lassen (BAG vom 16. November 1995, a. a. O.; BAG vom 26. Februar 1976, a. a. O.; BAG vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB; BAG vom 25. Oktober 1967, a. a. O.).

    Der Arbeitnehmer wird dadurch aber nicht unzumutbar belastet, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, kommen dem Arbeitnehmer die Beweiserleichterungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO zugute (BAG vom 16. November 1995, a. a. O.; BAG vom 26. Februar 1976, a. a. O. und BAG vom 25. Oktober 1967, a. a. O.), wenn er dem Gericht zunächst die tatsächlichen Grundlagen für die zu treffende Beurteilung oder Schätzung liefert.

  • LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers bei unrichtigen Auskünften über einen

    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965).

    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, § 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965) .

    Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der potentielle Arbeitgeber bereit gewesen wäre, ihn einzustellen, und wegen der unrichtigen Auskunft davon Abstand genommen hat (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6; BAG vom 25.10.1967 - 3 AZR 456/66 - AP HGB § 73 Nr. 6 = EzA HGB § 73 Nr. 1; BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 620 Nr. 12 = EzA BGB § 630 Nr. 9 - für die vergleichbaren Fälle eines unrichtig oder nicht erteilten Zeugnisses).

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97

    Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines

    Geht es - wie hier - um entgangene Einkünfte wegen eines verspäteten Zeugnisses, ist § 287 ZPO anwendbar ( BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75 - AP Nr. 3 zu § 252 BGB, unter 2 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 10.10.1990 - 2 Sa 179/90

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichenden Zeugnisinhalts; Erfordernis des

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - 10 Sa 1748/13

    Analogie - erfolglose Bewerbung - Höhe der Entschädigung - Darlegungslast

    Das bedeutet, dass statt des positiven Nachweises die Wahrscheinlichkeit eines Minderverdienstes genügt (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75).

    Es genügt der Nachweis von Anknüpfungstatsachen, also Tatsachen, die den Schadeneintritt wahrscheinlich machen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. September 2013 - III ZR 374/12 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 27.03.2003 - 9 Sa 1211/01

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unrichtigen Angaben im

    Auch unter Berücksichtigung der Beweiserleichterungen der §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO (vgl. BGH Urteil vom 17. Jan. 1995 -- VI ZR 62/94 -- NJW 1995, 1023; BAG Urteil vom 26. Febr. 1976 -- 3 AZR 215/75 -- AP § 252 BGB Nr. 3; Hoyningen-Huene/Boemke, NJW 1994, 1757, 1758) setzt die Darlegung von Erwerbsausfallschäden hinreichende Anknüpfungspunkte voraus.
  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 309/88

    Anrechnung ausländischer Rente auf Betriebsrente

    Der Anrechnung steht nicht entgegen, daß der Arbeitnehmer (Versicherte) erst durch freiwillige Beiträge (Nachversicherung) die Voraussetzungen für den Bezug der Rente schafft (Bestätigung des Urteils vom 19. Februar 1976 - 3 AZR 215/75 - AP Nr. 171 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03

    Schadensersatz wegen negativen Zwischenzeugnisses ("Er ist ein anspruchsvoller

    Macht er einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er etwa wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muss er darlegen und, falls bestritten, beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen ist, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden oder mangelbehafteten Zeugnisses davon hat abhalten lassen (BAG, Urteil vom 16.11.1995, a. a. O, Urteil vom 26.02.1976, 3 AZR 215/75, AP Nr. 3 zu § 252 BGB, Urteil vom 25.10.1967, a. a. O.).
  • BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 570/93

    Erwerbsschaden wegen nachteiliger Referenzauskunft - Anspruch auf Schadensersatz

    Die §§ 252 BGB und 287 ZPO beinhalten Beweiserleichterungen nicht nur für die Höhe des Schadens, sondern auch für dessen Eintritt (BAG Urteile vom 27. Januar 1972 - 2 AZR 172/71 - und vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75 - AP Nr. 2 und 3 zu § 252 BGB).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 743/79
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