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   BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05   

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https://dejure.org/2006,1619
BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05 (https://dejure.org/2006,1619)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 3 AZR 216/05 (https://dejure.org/2006,1619)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 (https://dejure.org/2006,1619)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

  • openjur.de

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses im Wege eines Betriebsübergangs auf einen Betriebserwerber; Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit auf die Zuordnung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang; Ansprüche gegen den Betriebserwerber aus dem Einbringungsvertrag; Vertrag ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; BGB § 613a

  • RA Kotz

    Betriebsübergang - Anpassungsverpflichtung nach § 16 BetrAVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16; BGB § 613a
    Anpassung der Betriebsrente bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung von Betriebsrenten bei Betriebsübergang ? Fortführung der vom BAG entwickelten Grundsätze ? Anpassungsverpflichtung des Betriebserwerbers ? Übergang des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe der mit dem Veräußerer getroffenen Bedingungen ? Übergang auch bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 112
  • ZIP 2006, 1742
  • NZA 2007, 931
  • NZI 2007, 49
  • BB 2006, 2694
  • DB 2006, 2131
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02

    Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    aa) Allerdings gehen nur die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die dem übertragenen Betrieb oder Betriebsteil angehören, auf den Erwerber über (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 446/02 - AP BGB § 613a Nr. 256 = EzA ZPO 2002 § 50 Nr. 2).

    Die Arbeitspflicht und die Stelle ihrer Ausübung ist aber für die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einem Betrieb oder einer Betriebsabteilung entscheidend (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 446/02 - aaO).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    Das entspricht dem Schutzzweck des § 613a BGB, der darauf abstellt, Arbeitnehmer dadurch zu schützen, dass Rechte gegen den Erwerber begründet werden (zu diesem Schutzzweck Senat 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 -AP BGB § 613a Nr. 283 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a cc der Gründe).

    Der Arbeitnehmer ist ausreichend dadurch geschützt, dass ihm das Recht zusteht, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses insgesamt zu widersprechen und es mit allen Rechten und Pflichten zum Veräußerer fortzusetzen (Senat 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - AP BGB § 613a Nr. 283 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a cc der Gründe; vgl. zu diesem Recht bereits BAG 22. März 1993 - 2 AZR 313/92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112 sowie nunmehr § 613a Abs. 6 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze 23. März 2002 BGBl. I S. 1163).

  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    f) Der Betriebsveräußerer - hier die S alt, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Beklagte ist - haftet neben dem neuen Inhaber nur für Betriebsrentenansprüche, die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden (vgl. BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19, zu 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.2005 - 2 Sa 15/04

    Betriebsrente nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. März 2005 - 2 Sa 15/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    Arbeitsverhältnisse gehen auf einen Betriebserwerber in dem Zustand über, den sie zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges haben (vgl. BAG 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP BGB § 613a Nr. 11 = EzA BGB § 613a Nr. 18, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    Bei derartigen Schreiben ist üblicherweise davon auszugehen, dass sie die Rechtslage nicht gestalten und keine eigenständigen Rechtsansprüche begründen sollen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 673/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 43 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 26, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    Sie begründet nicht einmal notwendig die Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12, zu I 2 b bb (2) der Gründe).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    Der Arbeitnehmer ist ausreichend dadurch geschützt, dass ihm das Recht zusteht, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses insgesamt zu widersprechen und es mit allen Rechten und Pflichten zum Veräußerer fortzusetzen (Senat 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - AP BGB § 613a Nr. 283 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a cc der Gründe; vgl. zu diesem Recht bereits BAG 22. März 1993 - 2 AZR 313/92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112 sowie nunmehr § 613a Abs. 6 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze 23. März 2002 BGBl. I S. 1163).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
    Für Ansprüche auf Anpassung der Betriebsrente hat der Pensionssicherungsverein nicht einzustehen (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Schließlich vermochte daran auch der Vorlagebeschluss vom 02.08.2006 Thüsing, BB 2007, Heft 25, ,Erste Seite' ["geringe europarechtliche Anknüpfungspunkte"], AnwK-ArbR/Düwell, § 7 BUrlG Rn. 9 und Rn. 90 ["letztes Aufbäumen der 12. Kammer des LAG Düsseldorf"], unter Hinweis auf Auslassungen von Glaser/Lüders BB 2006, 2694 und die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 24.01.2008 nichts zu ändern.
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Durch § 613a Abs. 1 BGB soll insbesondere verhindert werden, dass eine Betriebsveräußerung zum Anlass genommen wird, die erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer abzubauen (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - Rn. 35, BAGE 114, 349 = AP BGB § 613a Nr. 283 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 33; 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - Rn. 27, BAGE 117, 112 = AP BetrAVG § 16 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 54).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Thüsing, BB 2007, Heft 25, ,Erste Seite' ["geringe europarechtliche Anknüpfungspunkte"], AnwK-ArbR/Düwell, § 7 BUrlG Rn. 9 und Rn. 90 ["letztes Aufbäumen der 12. Kammer des LAG Düsseldorf"], unter Hinweis auf Auslassungen von Glaser/Lüders BB 2006, 2694 und die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 24.01.2008 nichts zu ändern.
  • BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08

    Beschränkung der Haftung des früheren Betriebsinhabers für betriebliche

    a) Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass der frühere Betriebsinhaber, wenn vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs für Arbeitnehmer Versorgungsanwartschaften begründet worden sind, nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche haftet (vgl. nur BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310, 314 Rn. 40 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931, 933 Rn. 32).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Die Beklagte schuldet als Rechtsnachfolgerin der Betriebserwerberin die Zahlung der Betriebsrente und deren Anpassung (vgl. BAG 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - ZIP 2006, 1742, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 a der Gründe).
  • ArbG Hagen, 02.12.2020 - 3 Ca 1045/20
    Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs bzw. eines Betriebsteilübergangs vor, so gehen jeweils die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die den konkreten Betrieb oder Betriebsteil zuzuordnen sind (BAG, Urteil vom 21.02.06 - 3 AZR 216/05 -, in: AP Nr. 58 zu § 16 BetrAVG, juris, Rdnr. 29; Küttner/Kreitner a. a. O., Rdnr. 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16

    Anpassung der Betriebsrente

    Geht das Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsübergangs auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser in die Anpassungsverpflichtung ein (BAG v. 21.02.2006 - 3 AZR 216/05 - AP Nr. 58 zu § 16 BetrAVG).
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