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   BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86   

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BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86 (https://dejure.org/1986,1503)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 3 AZR 228/86 (https://dejure.org/1986,1503)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 (https://dejure.org/1986,1503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 871
  • VersR 1987, 776
  • BB 1987, 1394
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80

    Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip -

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
    Von einer solchen Verspätung ist im allgemeinen auszugehen, wenn zwischen Verkündung und Begründung des Urteils mehr als ein Jahr liegt (BAG 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; 44, 323, 328 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; seither ständig im Anschluß an BSGE 51, 122; BVerwGE 50, 278).
  • BGH, 03.02.1986 - II ZR 54/85

    Einstellung der Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung wegen zunächst

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
    Der Senat hat sogar verlangt, daß die Klärung zunächst zwischen insolventem Arbeitgeber und PSV herbeigeführt wird (BAG 32, 220, 226 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; 33, 234, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; ebenso BGH Urteil vom 3. Februar 1986 - II ZR 54/85 -, AP Nr. 4 zu § 9 BetrAVG).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
    Von einer solchen Verspätung ist im allgemeinen auszugehen, wenn zwischen Verkündung und Begründung des Urteils mehr als ein Jahr liegt (BAG 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; 44, 323, 328 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; seither ständig im Anschluß an BSGE 51, 122; BVerwGE 50, 278).
  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
    Auch in der Rechtsprechung wurden Fallgestaltungen als Rechtsnachfolge im Sinne des § 3 ArbGG beurteilt, bei denen der Gläubiger oder der Schuldner nicht wechselten, z. B. der Schuldbeitritt, die Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen sowie die Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAG 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; vgl. zu allem Grunsky, aaO, § 3 Rz 4 - 6).
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
    Auch in der Rechtsprechung wurden Fallgestaltungen als Rechtsnachfolge im Sinne des § 3 ArbGG beurteilt, bei denen der Gläubiger oder der Schuldner nicht wechselten, z. B. der Schuldbeitritt, die Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen sowie die Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAG 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; vgl. zu allem Grunsky, aaO, § 3 Rz 4 - 6).
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
    Der Senat hat sogar verlangt, daß die Klärung zunächst zwischen insolventem Arbeitgeber und PSV herbeigeführt wird (BAG 32, 220, 226 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; 33, 234, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; ebenso BGH Urteil vom 3. Februar 1986 - II ZR 54/85 -, AP Nr. 4 zu § 9 BetrAVG).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
    Von einer solchen Verspätung ist im allgemeinen auszugehen, wenn zwischen Verkündung und Begründung des Urteils mehr als ein Jahr liegt (BAG 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; 44, 323, 328 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; seither ständig im Anschluß an BSGE 51, 122; BVerwGE 50, 278).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Insoweit genügt es nach § 3 ArbGG, dass der Kläger behauptet, Rechtsnachfolger der Versorgungsberechtigten nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG iVm. §§ 412, 401 Abs. 1 BGB geworden zu sein und hieraus Unterlassungsansprüche und Rechtsverhältnisse ableiten zu können (vgl. BAG 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - zu I 2 b der Gründe; vgl. auch GMP/Schlewing 9. Aufl. § 3 Rn. 4) .
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Der Große Senat hat darauf hingewiesen, daß der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht in ihrer Rechtsprechung zu den dem § 138 Nr. 6 VwGO entsprechenden Vorschriften des § 119 Nr. 6 FGO und des in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung findenden §§ 551 Nr. 7 ZPO im wesentlichen darin übereinstimmten, daß mit der Revision anfechtbare Urteile, deren Gründe erst nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt würden, dann als nicht mit Gründen versehen zu werten seien, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Absetzung seiner Gründe bzw. der Übergabe des nachträglich vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von einem Jahr und mehr liege (BFHE 151, 328 ; BAGE 38, 55 ; BAG, Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - <BB 1987, 1394/1395>; BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - ).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nur ein Berufungsurteil, das erst später als ein Jahr nach Verkündung den Beteiligten zugestellt wurde, als nicht mit Gründen versehen i.S. von § 551 Nr. 7 ZPO anzusehen (vgl. BAGE 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BAGE 44, 323 = AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979; vgl. auch BSGE 51, 121 und BVerfGE 50, 278 [BVerfG 28.02.1979 - 1 BvR 111/75]).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

    Der Revision des Klägers ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso den Fall der gesellschaftsrechtlichen Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    c) Eine durch Analogie zu schließende Regelungslücke in § 3 ArbGG besteht nicht (a.A. BAG Urteil vom 11. November 1986, aaO, für das Verhältnis des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung und einer Gruppenunterstützungskasse).

  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht stimmen in ihrer Rechtsprechung zu den dem § 138 Nr. 6 VwGO entsprechenden Vorschriften des § 119 Nr. 6 FGO und des in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit analog anwendbaren § 551 Nr. 7 ZPO im wesentlichen darin überein, daß mit der Revision anfechtbare Urteile, deren Gründe erst nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt werden, dann als nicht mit Gründen versehen zu werten sind, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Absetzung seiner Gründe bzw. der Übergabe des nachträglich vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von einem Jahr und mehr liegt (BFHE 151, 328 ; BAGE 38, 55 [BAG 24.02.1982 - 4 AZR 313/80]; BAG, Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - <BB 1987, 1394/1395>; BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - ).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21

    Dies entspricht übrigens auch der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesfinanzhofs und teilweise auch der des Bundessozialgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 313/80 - BAGE 38, 55 ; Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - DB 1984, 1836; Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - BB 1987, 1394; BFH, Urteil vom 10. Oktober 1987 - VII R 47/87 - BFHE 151, 328; BSG, Urteil vom 22. Januar 1981 - 10/8b RAr 2/80 - BSGE 51, 122 ; Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - SozR 1750 § 551 Nr. 12 = ZfSH/SGB 1985, 212; wohl ähnl.
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 321/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Anforderungen an die

    Der Revision der Klägerin ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    Eine durch Analogie zu schließende Regelungslücke in § 3 ArbGG besteht nicht (a.A. BAG Urteil vom 11. November 1986, a.a.O., für das Verhältnis des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung und einer Gruppenunterstützungskasse).

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 277/91

    Streit um die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

    Der Revision des Klägers ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    Eine durch Analogie zu schließende Regelungslücke in § 3 ArbGG besteht nicht (a.A. BAG Urteil vom 11. November 1986, a.a.O., für das Verhältnis des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung und einer Gruppenunterstützungskasse).

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 241/91

    Streit über die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

    Der Revision der Klägerin ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    Eine durch Analogie zu schließende Regelungslücke in § 3 ArbGG besteht nicht (a.A. BAG Urteil vom 11. November 1986, a.a.O. für das Verhältnis des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung und einer Gruppenunterstützungskasse).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 276/91
    Der Revision des Klägers ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso den Fall der gesellschaftsrechtlichen Durchgriffshaftung dazu zählt ( BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    c) Eine durch Analogie zu schließende Regelungslücke in § 3 ArbGG besteht nicht (a.A. BAG Urteil vom 11. November 1986, a.a.O., für das Verhältnis des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung und einer Gruppenunterstützungskasse).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05

    Rechtsweg - Klage des Geschäftsführers einer GmbH, der zum Vorstandsmitglied der

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 372/93

    Zahlung einer Sozialplanabfindung - Fehlende Gründe in einer Urteilsentscheidung

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

  • LAG Hessen, 28.02.2020 - 10 Ta 434/19

    1. War der Geschäftsführer einer GmbH bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung als

  • LAG München, 06.05.2008 - 8 Ta 438/07

    Zusammenhangsklage

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 371/93

    Zahlung einer Sozialplanabfindung

  • LAG Hamm, 07.02.2001 - 9 Ta 351/00

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem ehemaligen Arbeitgeber und

  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 1/91

    Anspruch des PSV auf Vermögensanteil an Gruppenkasse

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 14 Sa 77/90

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitgerichts; Persönliche Inanpruchnahme eines

  • ArbG Stuttgart, 22.02.1990 - 22 Ca 3339/89

    Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle; Darlegungsanforderungen i.R.e.

  • BFH, 12.07.1989 - I R 125/88

    Voraussetzung für das Fehlen von Entscheidungsgründen bei einem Urteil mit

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