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   BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98   

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https://dejure.org/1999,669
BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 (https://dejure.org/1999,669)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 (https://dejure.org/1999,669)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 (https://dejure.org/1999,669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5 Abs. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 17 Abs. 3; TVG § 1; GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242
    Zulässigkeit der absenkenden Anpassung einer tarifvertraglichen Zusatzrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Zusatzversorgung - absenkende Anpassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5 Abs. 1, § 1 Abs. 1, § 17 Abs. 3; TVG § 1; GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242
    Betriebliche Altersversorgung: Absenkende Anpassung einer Zusatzversorgung durch Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der Bemessungsgrundlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 310
  • ZIP 2000, 1073
  • NZA 2000, 839
  • VersR 2000, 838
  • BB 1999, 2250
  • BB 2000, 1096
  • BB 2000, 1248
  • DB 1999, 2120
  • DB 2000, 1671
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91

    Krankenversicherungsbeitrag der Rentner

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Wenn bei einer Gesamtversorgungsobergrenze nicht die Brutto-, sondern die Nettoversorgung maßgebend sein soll, muß dies in der Versorgungsordnung Ausdruck finden (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, BAG 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - BAGE 70, 36, 39 f.).

    Soll nur die Nettoversorgung maßgebend sein, muß dies mindestens sinngemäß zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - BAGE 70, 36, 39 f., zu II 1 der Gründe; bestätigt ua. durch BAG 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 - nv., zu I 2 der Gründe, das sich mit der vorliegenden Tarifvereinbarung befaßt hat).

    Die Krankenversicherungspflicht der Rentner gibt es bereits seit rund 50 Jahre in verschiedenen Ausformungen (BAG 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - aaO).

  • LAG Hessen, 12.11.1997 - 8 Sa 1803/96
    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 8 Sa 1803/96 -.

    3 AZR 230/98 8 Sa 1803/96.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. November 1997 - 8 Sa 1803/96 - aufgehoben.

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Sie setzt voraus, daß ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, welche Regelung die Tarifvertragsparteien getroffen hätten (vgl. BAG 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 225; 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - BAGE 67, 367, 376 f., zu II 2 d der Gründe; ähnlich ua. ErfK/Schaub, § 1 TVG Rn. 23; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. Grundlagen Rn. 335; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 817).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Davon ist der Senat auch im Urteil vom 3. November 1998 (- 3 AZR 432/97 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 31) ausgegangen.
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91

    Anrechnung der Berufsschulzeit nach Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Lösungsmöglichkeiten bestehen, muß die Wahl den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (vgl. ua. BAG 27. Mai 1992 - 5 AZR 252/91 - BAGE 70, 301, 305 f., zu I der Gründe).
  • BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92

    Berücksichtigung des von Versorgungsbezügen einbehaltenen

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Soll nur die Nettoversorgung maßgebend sein, muß dies mindestens sinngemäß zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - BAGE 70, 36, 39 f., zu II 1 der Gründe; bestätigt ua. durch BAG 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 - nv., zu I 2 der Gründe, das sich mit der vorliegenden Tarifvereinbarung befaßt hat).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Sie setzt voraus, daß ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, welche Regelung die Tarifvertragsparteien getroffen hätten (vgl. BAG 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 225; 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - BAGE 67, 367, 376 f., zu II 2 d der Gründe; ähnlich ua. ErfK/Schaub, § 1 TVG Rn. 23; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. Grundlagen Rn. 335; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 817).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
    Mit dem bloßen Normvollzug schafft der Arbeitgeber jedoch keine eigenständige Ordnung (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Diese Bestimmung betrifft die Kürzung von Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles bereits festgesetzt waren, also laufende Betriebsrenten, nicht jedoch die Berechnung der Anwartschaft eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers (BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 731/09

    Betriebsrente - Verrechnung von Leistungen anderer Versorgungsträger

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die von ihm gewährte Altersversorgung - wie hier - auf verschiedene Versorgungsformen verteilt (BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 92, 310) .

    d) Die vom Landesarbeitsgericht und von der Beklagten angeführte Entscheidung des Senats vom 26. August 2003 (- 3 AZR 434/02 - BAGReport 2004, 269) steht dem ebensowenig entgegen wie das von dieser Entscheidung in Bezug genommene Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 (- 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 315) .

    Das Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 (- 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310) betraf einen Fall, in dem die spätere Verrechnung ausdrücklich vorgesehen war.

    Der Senat hat eine von dieser ausdrücklichen Regelung abweichende einschränkende Auslegung der Versorgungsordnung abgelehnt (BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - zu I der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Allerdings ist auch eine Präambel als Bestandteil der Gesamtvereinbarung bei der Auslegung der anderen Vorschriften mitzuberücksichtigen (so für Tarifverträge BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 51 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 7).
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