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   BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83   

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https://dejure.org/1985,2613
BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83 (https://dejure.org/1985,2613)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 3 AZR 234/83 (https://dejure.org/1985,2613)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 (https://dejure.org/1985,2613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Dienstalter - Wartezeit - Vordienstzeit - Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 468
  • BB 1986, 1228
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.06.1982 - 3 AZR 1188/79

    Versorgungszusage - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83
    Nur dann, wenn die getroffene Vereinbarung unklar oder unvollständig ist, gilt die Auslegungsregel, daß eine An rechnung von Vordienstzeit im Zweifel bedeutet, daß auch die Unverfallbarkeitsfrist abgekürzt sein soll (BAG Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83
    Nur dann, wenn die getroffene Vereinbarung unklar oder unvollständig ist, gilt die Auslegungsregel, daß eine An rechnung von Vordienstzeit im Zweifel bedeutet, daß auch die Unverfallbarkeitsfrist abgekürzt sein soll (BAG Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79

    Anrechnung - Vordienstzeit - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83
    Nur dann, wenn die getroffene Vereinbarung unklar oder unvollständig ist, gilt die Auslegungsregel, daß eine An rechnung von Vordienstzeit im Zweifel bedeutet, daß auch die Unverfallbarkeitsfrist abgekürzt sein soll (BAG Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83

    Unverfallbare Versorungsanwartschaft - Zusatzrente - Berechnung - Öffentlicher

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83
    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer Einnahmen erzielt, die die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen (BAG vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 119/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1266/79

    Rente - Öffentlicher Dienst - Tarifvertrag - Gesamtversorgung - Freiwillige

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83
    Hiervon ist der Senat beständig ausgegangen (BAG 40, 384, 389 = AP Nr. 5 zu § 18 BetrAVG, zu A II 3 der Gründe; Urteil vom 26. Oktober 1982 - 3 AZR 173/80 - AP Nr. 6, aaO, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 26.10.1982 - 3 AZR 173/80

    Versorgungsanwartschaft - Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83
    Hiervon ist der Senat beständig ausgegangen (BAG 40, 384, 389 = AP Nr. 5 zu § 18 BetrAVG, zu A II 3 der Gründe; Urteil vom 26. Oktober 1982 - 3 AZR 173/80 - AP Nr. 6, aaO, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15

    Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines Arbeitnehmers auf Grund

    Scheidet ein Arbeitnehmer, dem eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt ist, aus den Diensten eines Arbeitgebers, so werden unverfallbare Versorgungsanwartschaften durch Nachversicherung abgesichert (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -).

    Es lag wegen des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis nach nur etwas mehr als zweijährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses schon keine unverfallbare Zusage einer betrieblichen Altersversorgung vor, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b, § 30f BetrAVG (vgl. hierzu BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -).

    Scheidet ein Arbeitnehmer, dem eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt ist, aus den Diensten eines Arbeitgebers, so werden unverfallbare Versorgungsanwartschaften durch Nachversicherung abgesichert (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -) .

    aa) Es lag wegen des vorzeitigen Ausscheidens des Klägers aus dem Arbeitsverhältnis nach nur etwas mehr als zweijährigem Bestand schon keine unverfallbare Zusage einer betrieblichen Altersversorgung vor, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b, § 30f BetrAVG (vgl. hierzu BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -) .

  • ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

    Betrachtet man die Ausgangslage hinsichtlich des der Klägerin mit Anstellungsvertrag vom 18. April 1996 zugesagten Versorgungsanspruchs nach den Bestimmungen für Bundesbeamte in § 2 Abs. 4, so ist zu berücksichtigen, dass bei kompletter Auflösung des Vertragsverhältnisses der Parteien wegen der gem. § 2 Abs. 4 des Anstellungsvertrages vom 18. April 1996 angeordneten Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften gem. § 4 Abs. 2 BBG ein Anspruch auf eine beamtenrechtliche Vorschrift entsprechende Versorgungsleistung nicht fortbestehen würde (vgl. dazu etwa BAG Urt. v. 23. April 1985 - 3 AZR 234/83; LAG Köln Urt. v. 1. Dezember 2015, 12 Sa 708/15).

    Im Falle der Auflösung des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses hätte die Klägerin keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, sondern im Falle eines Ausscheidens würden unverfallbare Anwartschaften grundsätzlich durch Nachversicherung abgedeckt (vgl. BAG Urt. v. 23. April 1985, 3 AZR 234/83).

  • LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05

    Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft

    Allerdings gilt diese Auslegungsregel nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht für eine Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (BAG vom 23.04.1985, 3 AZR 234/83, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten).
  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 589/87

    Betriebliche Altersversorgung: Wechsel eines Beamten in den privaten

    Vielmehr erlöschen die Ansprüche auf Beamtenversorgung mit der Beendigung des Dienstverhältnisses (BAG Urteil vom 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten, zu B II 1, 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 03.11.1998 - 7 Sa 1581/98

    Kürzung beamtenähnlicher Versorgung um Versorgungsanteile aus der

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