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   BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83   

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BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83 (https://dejure.org/1985,1801)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1985 - 3 AZR 236/83 (https://dejure.org/1985,1801)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 (https://dejure.org/1985,1801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Zustimmung - Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 232
  • VersR 1986, 607
  • BB 1985, 2617
  • BB 1986, 877
  • DB 1985, 2517
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83
    Über die Höhe, in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen muß, wenn diese von der Möglichkeit der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen, enthält § 6 BetrAVG keine Regelung (BAG 30, 333, 335 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).

    Das heißt, daß wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeit eine zeitanteilige Kürzung des Ruhegeldes in Betracht kommt (BAG 30, 333, 339 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83
    Eine dahingehende Regelung bedarf jedoch nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG 38, 277, 281 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dies zur Folge, daß die Regelung unwirksam ist (vgl. BAG 38, 365, 369 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82

    Betriebliche Versorgungszusage - Beamtenversorgungsrecht - Flexible Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83
    Dieser Auslegungsgrundsatz gilt aber dann nicht, wenn sich aus der Versorgungsordnung Anhaltspunkte dafür ergeben, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offen gebliebenen Punkt abweichend geordnet haben würden, wenn sie ihn bedacht hätten (vgl. Urteil des Senats vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82 -, EzA § 6 BetrAVG Nr. 8, zu 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83
    Das heißt, daß wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeit eine zeitanteilige Kürzung des Ruhegeldes in Betracht kommt (BAG 30, 333, 339 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Demgegenüber regelten die Richtlinien 68 nicht, wie sich die nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommene Altersrente des gleichzeitig aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausscheidenden Arbeitnehmers berechnete (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich: BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    Versorgungsregelungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 6 BetrAVG, in denen Leistungen erst für die Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt waren und die nur die Höhe der Leistungen für den mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbarten Versorgungsfall bestimmten, waren jedoch mit Einführung des § 6 BetrAVG lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (vgl. etwa BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Durch die Einführung von § 6 BetrAVG zum 22. Dezember 1974 waren die Richtlinien 68 daher lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Dies kann durch die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags in der Größenordnung von 0, 5 % pro Monat des vorzeitigen Betriebsrentenbezuges geschehen (BAG Urteil vom 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - BAGE 38, 277 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - AP Nr. 10 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG, zu II 3 c der Gründe; vgl. auch Ahrend/Förster/Rößler, Anm. zu BAG Urteil vom 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG).
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Das rechtfertigt eine entsprechende Kürzung (BAGE 30, 333, 339 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - AP Nr. 10 zu § 6 BetrAVG; zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01

    Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

    a) Das Bundesarbeitsgericht hatte in der Entscheidung vom 16.04.1997 10 AZR 705/96 im Gegensatz zu einer ähnlichen Fallgestaltung in der Entscheidung vom 30.10.1984 3 AZR 236/83 ausdrücklich offen gelassen, ob sich der Kläger als Betriebsrentner überhaupt auf eine betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage stützen kann, weil nach der dort zu beurteilenden Fallgestaltung die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung bereits nicht gegeben waren (dort zu II 1 der Entscheidungsgründe).

    Damit tritt die verpflichtende Wirkung dieser Verhaltensweise aus zu Gunsten derjenigen Arbeitnehmer ein, die unter der Geltung dieser Übung in dem Betrieb gearbeitet haben unabhängig davon, ob gerade ihnen gegenüber die Voraussetzung einer dreimaligen vorbehaltslosen Zahlung erfolgt ist (so bereits BAG vom 30.10.1984 a. a. O. zu I 2 b der Gründe).

    Ausgangspunkt ist insoweit zunächst, dass der Arbeitgeber nur bei einer wirtschaftlichen Notlage zur Einstellung der Zahlung berechtigt ist (vgl. bereits BAG vom 30.10.1984 a. a. O. zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 191/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Demgegenüber regelten die Richtlinien 68 nicht, wie sich die nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommene Altersrente des gleichzeitig aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausscheidenden Arbeitnehmers berechnete (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE   30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 401/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in An-spruch

    Demgegenüber regelten die Richtlinien 68 nicht, wie sich die nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommene Altersrente des gleichzeitig aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausscheidenden Arbeitnehmers berechnete (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich: BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    [0,4]; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 -, 25. Februar 1986 - 3 AZR 485/84 -, 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP BetrAVG § 6 Nr. 10, 13, § 7 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 9, 11, § 7 Nr. 25 [alle 0, 5]; 25. Oktober 1988 - 3 AZR 598/86 - AP BetrAVG § 6 Nr. 15 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 10 [0,4]; 16. März 1993 - 3 AZR 350/92 - nv.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Versorgungsschuldner das betriebliche Ruhegeld eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers in entsprechender Anwendung des § 2 BetrAVG zeitanteilig kürzen darf, nämlich im Verhältnis der erreichten zu der nach der Versorgungsordnung erwarteten Betriebszugehörigkeit (zuletzt Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - BB 1986, 877, 878; BAG 30, 333, 339 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 485/84

    Betriebliche Altersversorgung im Sozialplan - Hinnahme eines

  • LAG Köln, 06.03.1996 - 7 Sa 999/95

    Betriebliche Altersversorgung: gesetzlicher Mindestanspruch und

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