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   BAG, 10.01.1956 - 3 AZR 245/54   

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BAG, 10.01.1956 - 3 AZR 245/54 (https://dejure.org/1956,535)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1956 - 3 AZR 245/54 (https://dejure.org/1956,535)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 (https://dejure.org/1956,535)
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Hierbei muß das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, daß dem Gegner die Einlassung auf die nicht mehr innerhalb angemessener Frist erhobene Klage zuzumuten ist (vgl. BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP, aa0; Urteile vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 37/86 - zu II 1 der Gründe und - 2 AZR 126/86 - zu I der Gründe; Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 305).

    Im Urteil vom 10. Januar 1956 (aaO) hat das BAG angenommen, einer erst nach mehreren Jahren erfolgten gerichtlichen Geltendmachung der Unzulässigkeit einer Kündigung stünde, wenn nicht besondere Umstände vorlägen, regelmäßig der Einwand der Verwirkung entgegen.

    Der Zeitablauf und die Untätigkeit des Anspruchsberechtigten reichen allerdings für sich allein noch nicht aus, das Umstandsmoment auszufüllen (BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP, aaO; Senatsurteile vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 36/86 - zu II 2 b der Gründe und - 2 AZR 126/86 - zu II 2 b der Gründe, beide nicht veröffentlich; BAG Urteil vom 10. Januar 1956, aaO; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Februar 1983, aaO; Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 22. November 1984, aaO; KR-Rost, aaO, Rz 40; KR-Friedrich, aaO, Rz 309).

    Im Urteil vom 10. Januar 1956 (aaO) hat das Bundesarbeitsgericht Umstände vorausgesetzt, denen der Arbeitgeber habe entnehmen müssen, der Arbeitnehmer habe sich mit der Kündigung abgefunden, so daß er seine Betriebsführung demgemäß habe einrichten und ggf. andere Arbeitnehmer habe einstellen können.

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Denn die Geltendmachung von Ansprüchen verstößt nur dann gegen Treu und Glauben und ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Schuldner (Arbeitgeber) nach dem früheren Verhalten des Gläubigers (Arbeitnehmer) annehmen mußte, daß dieser Ansprüche nicht mehr stellen würde, und der Schuldner (Arbeitgeber) sich hierauf eingerichtet hatte, so daß ihm aus diesem Grunde die Befriedigung des Gläubigers (Arbeitnehmer) nicht mehr zugemutet werden kann (BAG Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Urteil vom 23. Dezember 1957 ~ 1 AZR 565/56 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Urteil vom 9. Juli 1958 - 2 AZR 438/56 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG 11, 353; BGH Urteil vom 24. März 1969 - II ZR 126/67 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

    a) Unabhängig davon, ob bei verspätet erhobenen Kündigungsschutzklagen eine materielle Verwirkung "des Anspruchs" (BAG Urteil vom 8. September 1955 - 2 AZR 9/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Verwirkung) bzw. "etwaiger Rechte" (BAG Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3, aaO) oder eine Prozeßverwirkung (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 3 b der Gründe, m.w.N.) in Rede steht, würde die Verwirkung voraussetzen, daß der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt (sog. Zeitmoment) und daß sich der Arbeitgeber aufgrund eines vom Arbeitnehmer gesetzten Vertrauenstatbestandes (Umstandsmoment) darauf eingerichtet hat, der Arbeitnehmer werde den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht mehr geltend machen.
  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

    Verwirkung setzt neben dem Ablauf einer längeren Zeit auch das auf ein früheres Verhalten des Gläubigers gegründetes Vertrauen voraus, dieser werde seine Ansprüche nicht mehr geltend machen (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 23. Dezember 1957 - 1 AZR 565/56 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Verwirkung; BAGE 6, 165 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung; Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung; vgl. Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 73 III 2; Palandt/Heinrichs, BGB, 47. Aufl., § 242 Anm. 9 d) bb).
  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 488/85

    Verwirkung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft

    Eine Versorgungsanwartschaft oder ein Anspruch werden verwirkt, wenn sie der Gläubiger längere Zeit nicht geltend gemacht und bei dem Schuldner dadurch das Vertrauen begründet hat, er werde seine Rechte nicht mehr verfolgen, und wenn dem Schuldner deren Erfüllbarkeit nicht mehr zumutbar ist (BAG Urteil vom 10.01.1956 3 AZR 245/54 = AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung, BAG Urteil vom 23.12.1957 1 AZR 565/56 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Verwirkung und BAG Urteil vom 09.07.1958 2 AZR 438/56 = BAGE 6, 165).

    Eine Versorgungsanwartschaft oder ein Anspruch werden verwirkt, wenn sie der Gläubiger längere Zeit nicht geltend gemacht und bei dem Schuldner dadurch das Vertrauen begründet hat, er werde seine Rechte nicht mehr verfolgen, und wenn dem Schuldner deren Erfüllung nicht mehr zumutbar ist (BAG Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 23. Dezember 1957 - 1 AZR 565/56 - AP Nr. 4, aa0; Urteil vom 9. Juli 1958 - 2 AZR 438/56 - BAGE 6, 165 = AP Nr. 9, aa0; BSG Urteil vom 20. Mai 1958 - 2 RU 285/56 - AP Nr. 8, aa0).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZN 335/94

    Erfüllung von Provisionansprüchen: Zumutbarkeit - Verwirkung

    Maßgebend ist, ob der Schuldner sich aufgrund des früheren Verhaltens des Gläubigers darauf eingerichtet hatte, daß der Gläubiger den Anspruch nicht mehr stellen wird und ihm die Erfüllung der Forderung aus diesem Grunde nicht mehr zugemutet werden kann (BAG Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88

    Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der

    Weiter muß das Interesse des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs so überwiegen, daß ihm die Einlassung auf die nicht mehr innerhalb angemessener Frist erhobene Klage nicht mehr zumutbar ist (BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; BAG Urteile vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 37/86 - und - 2 AZR 126/86 -, nicht veröffentlicht, vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, ferner Urteile vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung und vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2005 - 10 Sa 475/05

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Allein der Zeitablauf und die Untätigkeit der Klägerin sind diesbezüglich nicht ausreichend (BAG, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozessverwirkung; AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 726/87

    Berufung: Entscheidung über Hilfsantrag; Verwirkung des Klagerechts;

    Hierbei muß das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, daß dem Gegner die Einlassung auf die nicht mehr innerhalb angemessener Frist erhobene Klage zuzumuten ist (vgl. BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP, aa0; Urteile vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 37/86 - und - 2 AZR 126/86 - Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Urteil vom 20. Mai 1988, aa0; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rz 305).
  • LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Betriebsvereinbarung; Auslegung einer entstandenen

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  • BAG, 14.12.1983 - 7 AZR 583/80
  • LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 664/98

    Verwirkung des Rechts auf klageweise Geltendmachung des Übergangs eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.06.1996 - 2 Sa 69/96

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristgemäße Kündigung; Verwirkung des

  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.06.1996 - 2 Sa 70/96

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristgemäße Kündigung; Verwirkung des

  • BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 355/90

    Berücksichtigung von Krankheitszeiten bei der Auszahlung von Sonderzuwendung

  • LAG Berlin, 17.12.1970 - 5 Sa 88/70

    Ausbildungsverhältnis: Fristlose Kündigung eines Auszubildenden wegen Verkaufs

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