Rechtsprechung
BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Weihnachtsgeld für Betriebsrentner aus betrieblicher Übung; Voraussetzungen eines Anspruchs aus betrieblicher Übung; Regelungsbereich der "betrieblichen Übung" im Zusammenhang mit Ansprüchen der betrieblichen Altersversorgung; Anforderungen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1b Abs. 1 S. 4 § 3
Betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Übung - Betriebliche Übung gegenüber den Betriebsrentnern als Anspruchsgrundlage; "Rentnerweihnachtsgeld" als Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 22.06.2001 - 5 Ca 920/01
- ArbG Duisburg, 24.08.2001 - 5 Ca 920/01
- LAG Düsseldorf, 18.01.2002 - 14 Sa 1339/01
- BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Papierfundstellen
- NZA 2004, 1182 (Ls.)
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
Anspruch auf ein 13. Ruhegeld
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Solche Arbeitnehmer können darauf vertrauen, daß die Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1; 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130).Aus betrieblicher Übung können sich auch Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2), auf Anpassung der Betriebsrente über § 16 BetrAVG hinaus (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 842/98 -) oder auf ein 13. Ruhegehalt (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130) ergeben.
Auch auf die Fortgewährung einer zunächst nicht vorgesehenen, aber im Laufe der Zeit üblich gewordenen Leistung darf vertraut werden (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - aaO).
Andererseits sind betriebsrentenrechtliche Ansprüche auf Grund betrieblicher Übung nicht solche minderer Qualität oder geringerer Bestandskraft (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130, zu II 1 a der Gründe).
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 842/98
Änderung der Dynamisierung laufender Betriebsrenten
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine betriebliche Übung auch noch nach Eintritt des Versorgungsfalles zustande kommen kann (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 842/98 -, zu B II 2 b aa der Gründe).Aus betrieblicher Übung können sich auch Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2), auf Anpassung der Betriebsrente über § 16 BetrAVG hinaus (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 842/98 -) oder auf ein 13. Ruhegehalt (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130) ergeben.
Das Ruhestandsverhältnis ist eine auf dem Arbeitsverhältnis beruhende Rechtsbeziehung, die über das Ausscheiden des Arbeitnehmers hinausreicht und dieses häufig sogar voraussetzt (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 842/98 -, zu B II 2 b aa der Gründe).
- BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95
Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe; 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1).Solche Arbeitnehmer können darauf vertrauen, daß die Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1; 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130).
- BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Aus betrieblicher Übung können sich auch Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2), auf Anpassung der Betriebsrente über § 16 BetrAVG hinaus (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 842/98 -) oder auf ein 13. Ruhegehalt (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130) ergeben.Das gilt dann nicht, wenn die Leistungen in fehlerhafter Anwendung der Leistungsordnung erbracht wurden (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - aaO).
- BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93
Zulage bei Heimerziehung
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191, 199). - LAG Düsseldorf, 18.01.2002 - 14 Sa 1339/01
Ruhestandsverhältnis, Betriebliche Übung, Sonderzahlungen
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2002 - 14 Sa 1339/01 - wird zurückgewiesen. - BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und …
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe; 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1). - BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97
Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters
Auszug aus BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02
Dabei muß die Zusage zum Zwecke der Versorgung gemacht werden, welche durch die biologischen Ereignisse Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden soll (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 122 f.).
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
aa) Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung, so zB den Abschluss einer Versorgungsvereinbarung, zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt ( BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 - Rn. 11, AP BetrAVG § 1b Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4) . - LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16
Altersversorgung; Betriebsrentner; Weihnachtsgeld; Marzipantorte; Annehmlichkeit
Auch die Arbeitnehmer beziehungsweise Versorgungsanwärter, die unter Geltung einer betrieblichen Übung im Betrieb gearbeitet haben, können auf die Fortführung dieser Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles vertrauen (…BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77, Rn. 26; BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - NJOZ 2004, 3640; BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7) .In einem Fall, in dem eine Sonderzuwendung in Höhe von 250, 00 DM jährlich bis einschließlich 1998 gezahlt wurde hat es entschieden, die Ansicht, in Anbetracht der geringen Höhe der gewährten Leistung könnten Arbeitnehmer und Betriebsrentner diese nicht als materiell ins Gewicht fallend ansehen und dürften sie letztlich nur als Annehmlichkeit auffassen, was den Schluss verbiete, die Leistung werde auch zukünftig gewährt werden, vermöge nicht zu überzeugen (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - NJOZ 2004, 3640, 3642) .
Zudem wäre eine solche Bezugsgröße unklar, weil offen bliebe, ob dies im Verhältnis zur Betriebsrente, zur Gesamtversorgung oder zur Summe der Gesamteinkünfte zu sehen wäre (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - NJOZ 2004, 3640, 3643) .
Eine unterschiedliche Qualifikation der einheitlich gegenüber allen Betriebsrentnern erbrachten Leistung scheidet jedoch aus (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - NJOZ 2004, 3640, 3643) .
Selbst wenn dies anders gesehen würde, ist entscheidend, dass unter Würdigung der besonderen Verhältnissen der betrieblichen Altersversorgung der für Rechtssachen aus der betrieblichen Altersversorgung zuständige Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Ansicht, in Anbetracht der geringen Höhe der gewährten Leistung könnten Arbeitnehmer und Betriebsrentner diese nicht als materiell ins Gewicht fallend ansehen und dürften sie letztlich nur als Annehmlichkeit auffassen, was den Schluss verbiete, die Leistung werde auch zukünftig gewährt werden, explizit als nicht überzeugend abgelehnt hat (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - NJOZ 2004, 3640, 3642) .
Insbesondere hat sie die neueren Rechtsprechung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts zu dem Aspekt einer auf Annehmlichkeiten gerichteten betrieblichen Übung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung angewandt (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - NJOZ 2004, 3640, 3642) , wie zuvor dargelegt wurde.
- BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09
Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung
Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 - Rn. 11, AP BetrAVG § 1b Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4) .Die Entstehung einer betrieblichen Übung ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen tatsächlich eine anderweitige Rechtsgrundlage besteht, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer vermeintlichen Verpflichtung die Leistung erbringt und die Arbeitnehmer den Irrtum des Arbeitgebers teilen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 9 = EzA TVG § 4 Brot- und Backwarenindustrie Nr. 2; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4; 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 101, 122; 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - zu III der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2) .
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).Da im Übrigen Art, Bedeutung und Begleitumstände der üblich gewordenen Leistung bei der Bestimmung des Inhalts einer betrieblichen Übung zu berücksichtigen sind, können sich im Einzelfall Bedingungen, Änderungs- oder Widerrufsvorbehalte ergeben (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 2 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).
- BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03
Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern
Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu I 1 der Gründe mwN).Angesichts dessen konnte der Kläger grundsätzlich davon ausgehen, dass der Beklagte die betriebliche Übung gegenüber den Betriebsrentnern auch nach seinem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortführen würde (vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu I 1 der Gründe).
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
Beide Rechtsinstitute unterscheiden sich nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie (vgl. nur 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4) im Wesentlichen nur dadurch, dass es bei einer Gesamtzusage einer ausdrücklichen Erklärung an die Belegschaft oder einen Teil von ihr bedarf (vgl. 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 212). - BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).Da im Übrigen Art, Bedeutung und Begleitumstände der üblich gewordenen Leistung bei der Bestimmung des Inhalts einer betrieblichen Übung zu berücksichtigen sind, können sich im Einzelfall Bedingungen, Änderungs- oder Widerrufsvorbehalte ergeben (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 2 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).
- BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06
Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt
Daraus können sich im Einzelfall Bedingungen, Änderungs- oder Widerrufsvorbehalte ergeben (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu I 2 der Gründe). - BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall
Die Beklagte hat keine tragfähigen Gründe für die Streichung des Rentnerweihnachtsgeldes dargelegt, das zur betrieblichen Altersversorgung zählt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35, zu I 1 c aa der Gründe; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu II der Gründe). - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung
Die Beklagte hat keine tragfähigen Gründe für die Streichung des Rentnerweihnachtsgeldes dargelegt, das zur betrieblichen Altersversorgung zählt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35, zu I 1 c aa der Gründe; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu II der Gründe). - BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 128/11
Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung …
- LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1269/21
Betriebliche Übung; ablösende Gesamtzusage; Beihilfeleistungen
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 128/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 124/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 127/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 116/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04
Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung; …
- LAG Düsseldorf, 11.03.2004 - 11 Sa 1851/03
Beseitigung eines Anspruchs auf Rentnerweihnachtsgeld durch gegenläufige …
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 509/11
Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 469/11
Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 511/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 508/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 129/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 279/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 281/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- LAG Hamm, 11.05.2004 - 6 Sa 980/03
Gesamtzusage, betriebliche Übung , Netto-Obergrenze
- LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10
Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 692/07
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung; unbegründeter …
- LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
Vergütung
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 890/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1244/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- ArbG Oberhausen, 03.05.2017 - 1 Ca 1272/16
- LAG Düsseldorf, 24.06.2014 - 16 Sa 388/14
Gleichbehandlung tarifgebundener und tarifungebundener Arbeitnehmer
- LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 8/04
Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Lohnsteuernachforderung, Falschangaben, …
- LAG Hamm, 20.10.2022 - 18 Sa 138/22
Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 891/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 19 U 241/05
Anspruchs eines in Ruhestand befindlichen früheren Geschäftsführers auf Erhöhung …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 690/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 895/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- ArbG Köln, 22.03.2007 - 1 Ca 10482/06
Anspruch auf Gewährung von Weihnachtsgeld aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1245/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1247/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1248/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1249/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gregenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 691/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 693/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 694/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 888/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betrieblliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 892/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 893/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
- ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03