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   BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82   

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BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82 (https://dejure.org/1984,19463)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1984 - 3 AZR 248/82 (https://dejure.org/1984,19463)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1984 - 3 AZR 248/82 (https://dejure.org/1984,19463)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Siehe Urteile des Senats vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 und 3 AZR 10/81 .

    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteile vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - und - 3 AZR 10/81 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung lange Zeit mißbraucht hat, um dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, und die von ihm erbrachte Betriebstreue sich dadurch rückschauend als wertlos erweist (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1 zu ( 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 3 b der Gründe; BGH, AP Nr. 3 zu 5 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe; Urteil vom 8. Februar 1Q83 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe).

    Maßgebend sind vielmehr stets die besonderen Umstände des Einzelfalles, deren Gesamtwürdigung das rechtsmißbräuchliche Verhalten des Arbeitnehmers ergeben muß (Urteil vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe).

    3. Die Zulässigkeit eines Teilwiderrufs ist für den vorliegen den Streitfall ebenfalls zu verneinen (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 3 der Gründe).

  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteile vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - und - 3 AZR 10/81 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Einwand des Rechtsmißbrauchs liegt in der übli cherweise als Widerruf bezeichneten Erklärung des Arbeitgebers, mit der er sich von seiner Versorgungszusage lossagt (vgl. A. Hueck in Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu 5 119 BGB; Richard!, Anm. zu BAG 32, 139, SAE 1982, 254, 256, zu IV).

    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung lange Zeit mißbraucht hat, um dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, und die von ihm erbrachte Betriebstreue sich dadurch rückschauend als wertlos erweist (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1 zu ( 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 3 b der Gründe; BGH, AP Nr. 3 zu 5 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe; Urteil vom 8. Februar 1Q83 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe).

    Das Betriebsrentengesetz hat hieran nichts zu Lasten der Arbeitnehmer geändert, sondern im Gegenteil die Versorgungsanwartschaften noch erheblich verfestigt (BAG 32, 139, 16 = AP Nr. 1 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch zu III 1 a der Gründe).Es würde dem von § 1 Abs. 1 BetrAVG eingeführten Schutz der unverfallbaren Anwartschaft widersprechen, könnte ein Arbeitnehmer, der seine Versorgungsanwartschaft auf redliche Weise verdient hat, diese allein durch einen Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder verlieren (so auch BGH, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

    Auszug aus BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Geht der Arbeitgeber diesen Weg und verlangt er Schadenersatz, so sind je nach den Umständen des Palles Pfändungsschutz, mitwirkendes Verschulden und beschränkte Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen (BAG 20, 298, 302 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB, zu I 2 c der Gründe).

    Schon für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes war dies anerkannt (BAG 20, 298, 302 s AP, aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 10/81

    Arglist - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Dauer der

    Auszug aus BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Siehe Urteile des Senats vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 und 3 AZR 10/81 .

    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteile vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - und - 3 AZR 10/81 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

    Auszug aus BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Das Betriebsrentengesetz hat hieran nichts zu Lasten der Arbeitnehmer geändert, sondern im Gegenteil die Versorgungsanwartschaften noch erheblich verfestigt (BAG 32, 139, 16 = AP Nr. 1 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch zu III 1 a der Gründe).Es würde dem von § 1 Abs. 1 BetrAVG eingeführten Schutz der unverfallbaren Anwartschaft widersprechen, könnte ein Arbeitnehmer, der seine Versorgungsanwartschaft auf redliche Weise verdient hat, diese allein durch einen Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder verlieren (so auch BGH, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteile vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - und - 3 AZR 10/81 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Vielmehr ist der Arbeitgeber insoweit auf die gesetzlichen Möglichkeiten verwiesen, wobei insbesondere mitwirkendes Verschulden, beschränkte Arbeitnehmerhaftung und der Pfändungsschutz zu berücksichtigen sind (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - zu III 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Rechtsmissbrauch Nr. 3; 18. September 1984 - 3 AZR 248/82 - zu 1 der Gründe; 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe, BAGE 41, 333).
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