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   BAG, 22.06.1972 - 3 AZR 263/72   

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https://dejure.org/1972,1826
BAG, 22.06.1972 - 3 AZR 263/72 (https://dejure.org/1972,1826)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1972 - 3 AZR 263/72 (https://dejure.org/1972,1826)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1972 - 3 AZR 263/72 (https://dejure.org/1972,1826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassung von Wettbewerb - Verurteilung durch Landesarbeitsgericht - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Dauer des Revisionsverfahrens - Karenzzeit - Kursorische Prüfung der Rechtslage - Wettbewerbsenthaltung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Bedingtes Wettbewerbsverbot, Rechtslage bei früher wirksam vereinbarten \bedingten\ Wettbewerbsverboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 331
  • NJW 1972, 1775
  • DB 1972, 1584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1965 - VIII ZR 95/65

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Verurteilung des

    Auszug aus BAG, 22.06.1972 - 3 AZR 263/72
    In einem solchen Fall würde der Schuldner durch die Einstellung erreichen, daß das angefochtene Urteil seine materielle Wirkung völlig oder zu einem wesentlichen Teil verliere; die Billigkeit verlange in solchen Fällen, daß den Belangen des Gläubigers, der in der Berufungsinstanz obgesiegt habe, der Vorrang vor den Interessen des Schuldners gegeben werde (BGH, Beschluß vom 5» Mai 1965 - VIII ZR 95/65 - JZ 1965, 50 mit zustimmender Anmerkung von Baur = LM Er. 27 zu § 719 ZFO = NJV; 1965, 1276; zust» auch Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Aufl», § 719 Bern.2; Münzberg bei Stein-Jonas, ZPO, 19» Aufl., § 719 Annu II 2 zu H. 15)«.
  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

    Auszug aus BAG, 22.06.1972 - 3 AZR 263/72
    Hierzu 'weist der Senat auf folgendes hins 1» Der Senat hatte über einen dem vorliegenden Pall vergleichbaren Rechtssteit am 20» April 1972 - 3 AZE 337/71 - zu entscheiden (/~demnächstJ7 AP Nr. 12 zu § 75 b HGB; die Entscheidung ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt)» In beiden Pallen sind die Beklagten "Hochbesoldete" im Sinne von § 75 b Satz 2 HGB, die aus einem bedingten Wettbewerbsverbot in Anspruch genommen wurden; in dem damaligen Pall hatte die frühere Arbeitgeberin Vertragsstrafe verlangt» Auch, in jenem Pall stritten die Parteien darüber, ob der- Beklagte durch das bedingte Wettbewerbsverbot gebunden war» In Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil dieses Rechtsstreits hat der Senat in seinem Urteil vom 20" April 1972 ausgeführt, daß das Wettbewerbsverbot als "bedingtes" Wettbewerbsverbot wegen Umgehung der Entschädigungspflicht nach §' 74 Abs» 2 HGB an sich unvoi"bindlich war »Denn § 75 b Satz 2 HGB ist nach der Rechtsprechung des Senats verfassungswidrig (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 5° Dezember 1969, BAG 22, 215 = AP Nr» 10 zu § 75 b HGB), so daß auch für "hochbesoldete" Arbeitnehmer Wettbewerbsverbote nur noch rechtsverbindlich sind, sofern sie dem § 7A Abs» 2 HGB genügen».
  • BAG, 06.01.1971 - 3 AZR 384/70

    Überleitung entschädigungsloser Karenzklauseln

    Auszug aus BAG, 22.06.1972 - 3 AZR 263/72
    2» Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 6.Januar 1971 - 3 AZR 384/70 ~ in einem gleichliegenden Fall die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung verweigert, weil aufgrund einer kursorischen Prüfung des Rechtsstreits mit hin reichender Sicherheit feststand, daß der Beklagte zu Recht verurteilt worden war und seine Revision keine Aussicht auf Erfolg 97 bot» Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, die von § 719 Abs» 2 ZPO vorgesehene einstweilige Einstellung habe in solchen Pallen keinen Sinn, in denen der Rechtsmittelklüger keine Chance habe, eine Änderung der gegen ihn ergangenen vorinstanzlichen Entscheidung zu erreichen .
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter

    Denn bis zum Ablauf der Unterlassungspflicht am 31. Dezember 1979 kann über die Revision der Beklagten nicht mehr entschieden werden, so daß im Falle einer Einstellung der Zwangsvollstreckung die Verurteilung zur Unterlassung ins Leere ginge (vgl. BGH NJW 1965, 1276; BAG NJW 1972, 1775).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2006 - 13 Sa 63/06

    Zahlungstitel: Einstellung der Zwangsvollstreckung; nicht zu ersetzender Nachteil

    In einem solchen Fall verböten es Gerechtigkeit und Billigkeit, dem Einstellungsantrag stattzugeben (BAG 06.01.1971 - 3 AZR 384/70 - AP ZPO § 719 Nr. 3, zu 2 a und b der Gründe; BAG 22.06.1972 - 3 AZR 263/72 - AP ZPO § 719 Nr. 4, zu I 2 der Gründe).
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