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   BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05   

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BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05 (https://dejure.org/2006,1751)
BAG, Entscheidung vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05 (https://dejure.org/2006,1751)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 (https://dejure.org/2006,1751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abführung eines von der Nettovergütung einbehaltenen Betrages als "Zusatzbeitrag" des Arbeitnehmers an die Zusatzversorgungskasse bayerischer Gemeinden; Eigenbeteiligung von Arbeitnehmern; Übernahme von Tarifverträgen durch dynamische Verweisung; Weite Auslegung einer ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BGB § ... 313; ; VersTV-G §; ; ATV-K § 1; ; ATV-K § 15; ; ATV-K § 16; ; ATV-K § 17; ; ATV-K § 18; ; ATV-K § 36; ; ATV-K § 37; ; ATV-K § 39; ; Altersvorsorgeplan 2001 Nr. 1.4; ; Altersvorsorgeplan 2001 Nr. 4.1; ; Altersvorsorgeplan 2001 Nr. 4.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Beteiligung der Versorgungsanwärter an Zusatzbeiträgen der Bayerischen Versorgungskammer

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Systemwechsel bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Diensts ? Nicht gerechtfertigte Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer bei Änderung der Finanzierungsregelungen ? Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz oder das Sozialstaatsprinzip bei Aufrechterhaltung bisheriger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 472 (Ls.)
  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    a) Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen der Senate vgl. ua. die Nachweise in BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, zu I 2 b der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 der Gründe).

    Es spricht viel dafür, dass diese Begrenzung der Tarifautonomie auf der Schutzfunktion der Grundrechte beruht (so bereits BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

    Einer abschließenden Stellungnahme bedarf es jedoch auch im vorliegenden Fall nicht, weil die unterschiedlichen dogmatischen Ansätze nicht zu unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben führen (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 919/04

    Unbegründeter Vergütungseinbehalt zur Beteiligung des Arbeitnehmers an

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Januar 2005 - 11 Sa 919/04 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus jedoch regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren (BVerfG 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412, 445).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    a) Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen der Senate vgl. ua. die Nachweise in BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, zu I 2 b der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    a) Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen der Senate vgl. ua. die Nachweise in BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, zu I 2 b der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, zu I der Gründe).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Auf das Urteil des EuGH vom 9. März 2006 (- C 499/04, Werhof - AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 44) kann sich der Beklagte nicht berufen.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02

    Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 258 ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 592/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 19, zu A II der Gründe).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Geschäftsgrundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluss des Vertrags zu Tage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96 -BGHZ 135, 333, 338).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Geschäftsgrundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluss des Vertrags zu Tage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96 -BGHZ 135, 333, 338).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Normsetzung die Grundrechte zu beachten (vgl. ua. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 bis 3 der Gründe; 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 -AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B V 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 73/19

    Betriebliche Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL

    Sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - Rn. 14; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 181) .
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

    a) Geschäftsgrundlage ist die bei Abschluss des Vertrages zutage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufgebaut war (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B I 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 558/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage -

    (1) Geschäftsgrundlage ist die bei Abschluss des Vertrages zutage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufgebaut war (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Normsetzung die Grundrechte zu beachten (vgl. ua. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 bis 3 der Gründe; 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B V 2 a der Gründe; BGH 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Rn. 34).
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 995/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 557/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 254/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 568/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 304/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 561/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 567/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 560/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 269/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 559/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 566/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 569/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 562/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 570/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 564/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 571/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 565/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 572/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 563/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 225/19

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme aufVBL-Satzung

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

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