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   BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77   

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https://dejure.org/1978,809
BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77 (https://dejure.org/1978,809)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1978 - 3 AZR 278/77 (https://dejure.org/1978,809)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - 3 AZR 278/77 (https://dejure.org/1978,809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit - Unverfallbarkeit - Verfall - Vorschaltzeit - Entscheidungsspielraum - Unterstützungskasse - Tarifliche Ausschlußfrist - Ruhegeld - Ruhegeldanspruch - Ruhegeldanwartschaft - Anwartschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 553
  • DB 1979, 551
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 572/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Mindestdienstzeit - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
    Soll nach Erreichen des Mindestalters eine förmliche individuelle Zusage folgen (Vorschalzeit), so ist das für den Zeitpunkt der Unverfallbarkeit ohne Bedeutung, wenn dem Arbeitgeber nach der Versorgungsordnung kein Entscheidungsspielraum bleibt, die Zusage also nur noch eine Formalität darstellt (Bestätigung des Urteils vom 7. Juli 1977 " 3 AZR 572/76 - AP Nr. 3 zu § 1 Betr AVG Wartezeit; auch zum Abdruck in der Amtlichen Samm lung des Gerichts bestimmt).

    a) Der Senat hat in einem weiteren Grundsatzurteil vom 7» Juli 1977 (3 AZE 572/76 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Weitnauer = EzA § 1 BetrAVG Nr. 3» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden, daß sich alle rein zeitbezogenen Versorgungsmerkmale an § 1 BetrAVG messen lassen müssen.

  • BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 97/54

    Anwendungsbereich des Regelungsgesetzes zu Art. 131 GG

    Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
    Deshalb ist auch den Tarifvertragsparteien nicht zu unter stellen, daß sie Rechte aus der betrieblichen Altersversorgung allen anderen arbeitsvertraglichen Ansprüchen gleich stellen wollen, ohne eine Erwähnung für erforderlich zu halten (BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [unter - 12 III 1 der Gründe]).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 22, 252 [26o f.] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B III 1 der Gründe]).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
    In den Augen der Arbeitswelt bilden beide eine Einheit, und deshalb kann die Verpflichtung der Unterstützungskasse nicht weiter reichen als die des TrägerUnternehmens (BAG 22, 189 [1953 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [unter 3 der Gründe]).
  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
    In den Augen der Arbeitswelt bilden beide eine Einheit, und deshalb kann die Verpflichtung der Unterstützungskasse nicht weiter reichen als die des TrägerUnternehmens (BAG 22, 189 [1953 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [unter 3 der Gründe]).
  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 422/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Anwartschaft - Teilleistung -

    Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
    Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus, obwohl die vorgesehene Wartezeit noch nicht erreicht ist, so kann er gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG die fehlende Voraussetzung auch noch nach seinem Aus scheiden erfüllen (vgl. die Urteile des Senats vom 7 Juli 1977 - 3 AZR 422/76 und 57o/76 - A P Nr. 1 und 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit = EzA § 1 BetrAVG Nr. 2 und 1, die zuletztgenannte Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
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