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   BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01   

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https://dejure.org/2001,2341
BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01 (https://dejure.org/2001,2341)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2001 - 3 AZR 28/01 (https://dejure.org/2001,2341)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 (https://dejure.org/2001,2341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 3 Abs. 1; ; BetrAVG § ... 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 133; ; BGB § 134; ; BGB § 140; ; BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 814; ; ZPO § 239 Abs. 1; ; ZPO § 246 Abs. 1; ; ZPO § 246 Abs. 2; ; ZPO § 249 Abs. 1; ; ZPO § 250; ; ZPO § 717 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Prozeßrecht - Invaliditätsversorgung; Aufhebungsvertrag; Abfindungsverbot; Umgestaltung der Versorgung; zeitratierliche Kürzung; Berechnung des Zeitwertfaktors; Aussetzung des Verfahrens; Berufungsbegründungsfrist; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1 und 2, § 249 Abs. 1, § 250; BetrAVG § 3 Abs. 1 Satz 1; § 2 Abs. 1, § 17 Abs. 3; BGB §§ 133, 134, 140, 242, 812 Abs. 1, 814
    Umgestaltung der Versorgungszusage: Kein Verstoß gegen das Abfindungsverbot bei gleichwertigen Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2508
  • DB 2002, 2333
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    Ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner ist auch dann maßgebend, wenn er in der Vertragsurkunde keinen oder nur unzulänglichen Ausdruck fand (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 22. Oktober 1969 - 3 AZR 53/69 - BAGE 22, 169, 174; BGH 20. November 1997 - IX ZR 152/96 - NJW 1998, 746, 747, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 152/96

    Beachtlichkeit von Zahlungsbestimmungen des Drittschuldners

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    Ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner ist auch dann maßgebend, wenn er in der Vertragsurkunde keinen oder nur unzulänglichen Ausdruck fand (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 22. Oktober 1969 - 3 AZR 53/69 - BAGE 22, 169, 174; BGH 20. November 1997 - IX ZR 152/96 - NJW 1998, 746, 747, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    § 3 BetrAVG verbietet nach seinem Wortlaut und Schutzzweck nicht nur die vollständige Abfindung aller Versorgungsrechte, sondern auch Teilabfindungen (BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 7/00 - AP BetrAVG § 3 Nr. 10 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 7, zu B II 2 b dd der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    Der Senat hat nur eine monatsweise mit unwesentlichen Ungenauigkeiten verbundene Berechnung des Zeitwertfaktors gebilligt (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 419).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZR 243/92

    Aussetzung des Verfahrens wegen Tod des Klägers bei anwaltlicher Vertretung des

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    Die bloße Mitteilung der Klägervertreter vom 21. Dezember 1999, ihr Mandant sei verstorben, ist nicht als Aussetzungsantrag auszulegen (vgl. BGH 3. März 1993 - XII ZR 243/92 - VersR 1993, 1375 f., zu II 2 der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 Sa 919/99

    Betriebliche Altersversorgung: Nichtigkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Dezember 2000 - 4 Sa 919/99 - unter Zurückweisung der Revision im übrigen insoweit aufgehoben, als die Klage in Höhe weiterer 49, 67 DM monatlich abgewiesen worden ist und die Kläger auf die erstinstanzlich erhobene Widerklage hin zur Rückzahlung weiterer 248, 35 DM und auf die zweitinstanzlich erhobene Widerklage hin zur Rückzahlung weiterer 695, 38 DM verurteilt worden sind.
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    Aus diesem Grunde kann die feste Altersgrenze aus Anlaß einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr herabgesetzt werden (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 218/94

    Zulässigkeit einer selbständigen Anschlussberufung - Einordnung der selbständigen

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    In aller Regel entspricht es dem mutmaßlichen Parteiwillen, eine unzulässige Hauptberufung oder eine unzulässige selbständige Anschlußberufung als zulässige unselbständige Anschlußberufung aufrechtzuerhalten (BGH 27. April 1995 - VII ZR 218/94 - NJW 1995, 2362 f., zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    In der nachträglichen Begründung ist eine Wiederholung der Berufung zu sehen (BAG 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 34, zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 800/96

    Verrechnung von Renten mit einer Abfindung nach KSchG

    Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
    1.a) Unter den sachlichen Geltungsbereich des § 3 BetrAVG fallen auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verrechnung künftiger Rentenansprüche mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 800/96 - BAGE 88, 212, 214 f.; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - AP BetrAVG § 3 Nr. 9 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 6, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 127/99

    Anwendungsbereich des betriebsrentenrechtlichen Abfindungsverbots

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

  • BGH, 09.03.1987 - II ZB 10/86

    Zeitpunkt der Wirkung der Aussetzung des Verfahrens

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Ob der Arbeitnehmer im Einzelfall tatsächlich in der Lage ist, den Wechsel durch Schaffung einer privaten Altersrente zu kompensieren, hängt auch von den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers ab, wie etwa bestehenden Schulden oder einem anderen Ausgabendruck (vgl. hierzu BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8) .
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Bei lediglich unwesentlichen Ungenauigkeiten kann der Einfachheit halber auf eine monatliche Berechnung zurückgegriffen werden (vgl. BAG v. 20.11.2001 - 3 AZR 28/01 -, unter II. 2. f) der Gründe, AP Nr. 12 zu § 3 BetrAVG; BAG v. 22.02.1983 - 3 AZR 546/80 - unter 4.c) der Gründe; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 2 Rn. 79).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    So ist anerkannt, dass die feste Altersgrenze durch einen Aufhebungsvertrag nicht mehr herabgesetzt werden kann (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 a der Gründe; 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Beim Zeitwertfaktor nach § 2 Abs. 1 BetrAVG kommt es nicht auf die ruhegeldfähige Beschäftigungszeit iSd. Nr. 6 der Anlage 7 a zum EKT, sondern auf die gesamte Beschäftigungszeit seit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses an (BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 2 e der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - BAGE 56, 148, zu I 3 c der Gründe; 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 1 b der Gründe) steht zwar ein entschädigungsloser, teilweiser Erlass der Versorgungsanwartschaft einer Abfindung gleich.
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung -

    Ob eine Abfindungsvereinbarung oder eine inhaltliche Veränderung der Versorgungszusage vorliegt, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 205/05

    Anrechnung von Nachdienstzeiten

    Wenn Versorgungsregelungen die versorgungsfähige Beschäftigungszeit beschränken, kann hierdurch nicht der gesetzliche Mindestschutz verringert werden (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 2 e der Gründe; 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - BAGE 104, 1, zu B I 3 b aa (1) der Gründe).
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Aus-legung einer

    Ob eine Abfindungsvereinbarung oder eine inhaltliche Veränderung der Versorgungszusage vorliegt, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - zu II 1 b der Gründe) .
  • OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 16 U 197/06

    Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit eines Vergleichs über die Höhe eines

    So kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Versorgungsanwartschaft, die nach § 3 BetrAVG nicht abgefunden werden kann, nicht wirksam entschädigungslos erlassen werden (BAG, Urteil vom 22. September 1987, 3 AZR 194/86 = BAGE 56, 148; BAG, Urteil vom 14. August 1990.3 AZR 301/89 = BAGE 65, 341), und zwar auch nicht teilweise (BAGE 65, 341; BAG, Urteil vom 20. November 2001, 3 AZR 28/01 = DB 2002, 2333).

    Unzulässig sind auch Änderungsvereinbarungen zum Nachteil des Begünstigten; das Abfindungsverbot ist danach nur dann nicht anwendbar, wenn die Versorgung lediglich inhaltlich verändert wird und die neuen Versorgungsleistungen wirtschaftlich gleichwertig sind (BAG, DB 2002, 2333).

  • BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22

    Betriebliche Altersversorgung - ruhegeldfähige Beschäftigungszeit

    Eine Abweichung vom Gesetz liegt allerdings darin, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit bzw. der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Abweichung von § 2 Abs. 1 BetrAVG festgelegt wird, weil es beim Zeitwertfaktor nach § 2 Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich auf die gesamte Beschäftigungszeit seit Beginn des Arbeitsverhältnisses ankommt (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - zu II 2 e der Gründe) .
  • BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04

    Anrechnung von Restübergangsgeld auf die Betriebsrente

  • LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05

    Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 580/14

    Betriebsrente; Entgeltumwandlung durch Unterstützungskassenversorgung;

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
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