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   BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 28/74   

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https://dejure.org/1974,3150
BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 28/74 (https://dejure.org/1974,3150)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1974 - 3 AZR 28/74 (https://dejure.org/1974,3150)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1974 - 3 AZR 28/74 (https://dejure.org/1974,3150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Billigkeitskontrolle - Altersversorgung - Intertemporales Richterrecht - Anwartschaft - Verfall der Anwartschaft - Unverfallbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 628
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 28/74
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Unverfallbarkeit von Ruhegeldanwartschaften gilt für diesen Fall nicht (vgl. dazu die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Ge richts bestimmten Urteile des Senats vom 10. März 19?2 - 3 AZR 278/71 - AP Nr. 136 zu § 242 BGB Ruhegehalt / Leitsatz 2J - und vom 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - AP Nr. 9 zu § 61 KO zu I 2 c der Gründe /r).

    März 1972 (AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    März 1972 (AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen]).

  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 28/74
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Unverfallbarkeit von Ruhegeldanwartschaften gilt für diesen Fall nicht (vgl. dazu die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Ge richts bestimmten Urteile des Senats vom 10. März 19?2 - 3 AZR 278/71 - AP Nr. 136 zu § 242 BGB Ruhegehalt / Leitsatz 2J - und vom 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - AP Nr. 9 zu § 61 KO zu I 2 c der Gründe /r).

    In Übereinstimmung mit kritischen Äußerungen im Schrifttum der Jahre 197o und 1971 (vgl. die Nachweise zu A I 2 der Gründe des angeführten Urteils; vgl. auch das Urteil des Senats vom 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - AP Nr. 9 zu § 6l KO [auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen]), kam er zu dem Ergebnis, daß Versorgungsanwartschaften nur begrenzt verfallbar sein können.

  • BAG, 08.02.1969 - 3 AZR 428/67

    Auflösung eines Reichswerkes - Hermann-Göring-Konzern - Haftung der

    Auszug aus BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 28/74
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Unverfallbarkeit von Ruhegeldanwartschaften gilt für diesen Fall nicht (vgl. dazu die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Ge richts bestimmten Urteile des Senats vom 10. März 19?2 - 3 AZR 278/71 - AP Nr. 136 zu § 242 BGB Ruhegehalt / Leitsatz 2J - und vom 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - AP Nr. 9 zu § 61 KO zu I 2 c der Gründe /r).
  • LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06

    Altersversorgung betriebliche - Verfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden

    Demgemäß entsprach es auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einem Verlust des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung auszugehen, auch wenn eine Verfallklausel in der Versorgungszusage nicht ausdrücklich enthalten war (vgl. BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 475/73 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 28/74 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 07.08.1975 - 3 AZR 12/75 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit").
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