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   BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10   

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https://dejure.org/2012,3900
BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10 (https://dejure.org/2012,3900)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 3 AZR 280/10 (https://dejure.org/2012,3900)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 (https://dejure.org/2012,3900)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes

  • openjur.de

    Auslegung einer Versorgungsordnung; Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    AltTZG 1996, § 1 BetrAVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrente - Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

  • hensche.de

    Altersteilzeit, Betriebsrente, Teilzeit

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes

  • rewis.io

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BGB § 133; BGB § 157
    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Betriebsrente: Regelung für Teilzeitbeschäftigte gilt nicht ohne weiteres auch für Arbeitnehmer in Altersteilzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anwendung des AGG auf Geschäftsführer

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Vollzeit oder Teilzeit - Vorsicht bei Altersteilzeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    BAV nach Altersteilzeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur betrieblichen Altersversorgung nach Altersteilzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur betrieblichen Altersversorgung nach Altersteilzeit

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersteilzeit darf nicht zu einer ungerechtfertigten Verringerung der Betriebsrente führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1151
  • BB 2012, 1856
  • DB 2012, 15
  • NZA-RR 2012, 489
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10
    Eine solche Regelung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, zulässig (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 645/08

    Reisekosten - erhebliches dienstliches Interesse an Kraftfahrzeugnutzung

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10
    Die Pflicht zur Verzinsung beginnt bei Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (BAG 15. September 2009 - 9 AZR 645/08 - Rn. 60, NZA-RR 2010, 271) .
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10
    Die Auslegung einer Gesamtzusage durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 7; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 777/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung - pauschalierte

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung und der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 27. Juli 2010 - 3 AZR 777/08 - Rn. 21, AP BGB § 307 Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 48) .
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10
    Die Auslegung einer Gesamtzusage durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 7; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 - Rn. 17) .
  • LAG Niedersachsen, 18.03.2010 - 4 Sa 782/09

    Benachteiligung des Altersteilzeitbeschäftigten durch Beschränkung der

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. März 2010 - 4 Sa 782/09 B - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zinsen auf den Betrag iHv. 471, 36 Euro seit dem 13. Dezember 2008 und auf den Betrag iHv. 235, 68 Euro seit dem 1. April 2009 zu zahlen sind.
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    a) Hierfür spricht bereits der Wortlaut, der jedoch (lediglich) Ausgangspunkt der Auslegung ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 14; vgl. für Gesetze BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168) .

    Da Altersteilzeitbeschäftigung eine Form der Teilzeitbeschäftigung ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 67; 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 - Rn. 38, BAGE 125, 333) und zwar auch dann, wenn sie in einem Blockmodell erfolgt (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 16) , erfasst die Regelung nach ihrem Wortlaut auch die Altersteilzeitbeschäftigung im Blockmodell.

    Die vorliegende Versorgungsordnung ist deshalb auch nicht mit derjenigen vergleichbar, die dem von der Klägerin angezogenen Urteil des Senats vom 17. April 2012 (- 3 AZR 280/10 -) zugrunde lag.

    Soweit der Senat im Urteil vom 17. April 2012 (- 3 AZR 280/10 - Rn. 24) auf das letztlich zweite Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078) abgestellt hat, ist dies missverständlich und wird hiermit klargestellt.

  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 221/22

    Teilzeitbeschäftigung - endgehaltsbezogene Zusage

    Dieser Lebensstandard soll durch eine betriebliche Altersversorgung mit Endgehaltsbezug wie nach den RL 1995 abgesichert werden (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 22) .

    Dadurch wird einerseits eine für das Arbeitsverhältnis untypische Zeit einer Teilzeitbeschäftigung lediglich im letzten Jahr des Arbeitsverhältnisses relativiert und andererseits eine Zeitspanne am Ende des Arbeitsverhältnisses in den Blick genommen, die als den zuletzt erzielten Lebensstandard repräsentativ angesehen werden kann (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 22) .

  • LAG München, 17.03.2022 - 7 Sa 588/21

    Betriebliche Altersversorgung

    Das Arbeitsgericht stelle in zutreffender Weise auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - und vom 17.04.2012 - 3 AZR 280/10 - ab.

    Dass dabei auf die letzten 10 Jahre der Beschäftigungszeit abgestellt wird mit der Folge, dass vorherige Zeiten ggf. einer Vollzeitbeschäftigung unberücksichtigt bleiben, ist grundsätzlich zulässig, denn das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es nicht sachwidrig ist, wenn bei der Berechnung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades nur die letzten 120 Kalendermonate berücksichtigt werden (vgl. BAG, 17.04 2012 - 3 AZR 280/10; 03.11.1998 - 3 AZR 432/97).

    Dieser soll durch die Altersrente gesichert werden (vgl. BAG, 17.04 2012 - 3 AZR 280/10).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Die Pflicht der Verzinsung beginnt bei Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (BAG 17. April 2010 - 3 AZR 280/10 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 618/12

    Altersteilzeit, Berücksichtigung von Altersteilzeit

    Ferner ist bei der Berechnung der Altersversorgung die Altersteilzeit des Klägers nicht als Teilzeitarbeitsverhältnis mit 50 % anzusetzen, sondern entsprechend der von ihm bezogenen Vergütung (Entgelt zzgl. Zuzahlung, § 4 ATZ-Vertrag, Nr. 8 Abs. 4.1 HausTV ATZ) mit 80 % (vgl. BAG v. 17.4. 2012 - 3 AZR 280/10, NZA-RR 2012, 489 ).

    Die jeweiligen Ergebnisse sind mit einem Teilzeitfaktor zu multiplizieren, der allerdings entgegen der Ansicht der Beklagten nicht 0, 9485, sondern 0, 9771 beträgt, da das Teilzeitarbeitsverhältnis des Klägers nicht als halbschichtiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist (vgl. BAG v. 17.4. 2012 - 3 AZR 280/10, NZA-RR 2012, 489 ).

    Der durch das Arbeitsentgelt geprägte Lebensstandard eines Altersteilzeitbeschäftigten bestimmt sich, wie das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 17.4. 2012, aaO.) ausführt, in anderer Weise, als der eines "normalen" Teilzeitbeschäftigten.

  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung und der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18

    Betriebsrente; Altersteilzeit; Teilzeitfaktor; Verzugspauschale

    Für die Einordnung von Altersteilzeit bei einer vor Geltung des Altersteilzeitgesetzes abgeschlossenen Versorgungsordnung hat das Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17.04.2012 - 3 AZR 280/10, juris Rn. 22f.) folgendes ausgeführt:.

    3.Richtig ist allerdings, dass das Bundesarbeitsgericht bei der Auslegung der Versorgungsordnung in der Entscheidung vom 17.04.2012 (a.a.O.) darauf abgestellt hat, dass es bei der Schaffung der Versorgungsordnung als auch bei ihrer Überarbeitung noch keine gesetzlich geregelte Altersteilzeitarbeit gab.

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

    Dann mag es zutreffend sein, wenn Altersteilzeit eher der Vollzeitarbeit gleichgestellt wird (vgl. BAG 17.04.2012 - 3 AZR 280/10, NZA-RR 2012, 489 Rn. 17 ff.).

    Die Vergütung dieser Arbeitnehmergruppe ist der von Vollzeitarbeitnehmern ähnlicher als der von Teilzeitbeschäftigten (BAG 17.04.2012 a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin zutreffend die geforderten Prozesszinsen ab dem Folgetag der jeweiligen Rechtshängigkeit der Klageforderungen zugesprochen, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 27; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Die Pflicht zur Verzinsung beginnt bei Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Köln, 23.06.2017 - 10 Sa 391/16

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung von

  • ArbG Stuttgart, 04.04.2013 - 9 Ca 388/12

    Berechnung der Betriebsrente nach Altersteilzeit - Auslegung des betrieblichen

  • LAG Köln, 18.10.2017 - 11 Sa 104/17

    Berücksichtigung von Zeiten der Altersteilzeit bei der Ermittlung der Höhe der

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

  • LAG Nürnberg, 10.12.2014 - 2 Sa 336/14

    Betriebsrente - Altersteilzeit - Aufstockungsbeträge - ruhegehaltsfähige

  • LAG Köln, 22.12.2016 - 8 Sa 404/16

    Beihilfeberechtigung eines Tarifangestellten im öffentlichen Dienst während der

  • ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17

    Im Einzelfall kann die Auslegung einer Versorgungsordnung dazu führen, dass die

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