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   BAG, 24.05.1965 - 3 AZR 287/64   

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https://dejure.org/1965,636
BAG, 24.05.1965 - 3 AZR 287/64 (https://dejure.org/1965,636)
BAG, Entscheidung vom 24.05.1965 - 3 AZR 287/64 (https://dejure.org/1965,636)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 (https://dejure.org/1965,636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung einer angemessenen Vergütung - Übliche Vergütung - Vereinbartes Arbeitsentgelt - Tarifbindung - Allgemeinverbindlicherklärung - Tarifliches Mindestentgelt - Absoluter Revisionsgrund

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 172
  • MDR 1965, 944
  • DB 1965, 1406
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Hat dagegen der Schuldner selbst, zB kraft Tarifbindung (§ 3 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG), einen unabdingbaren Anspruch auf Arbeitsentgelt in angemessener Höhe, sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht erfüllt (vgl. BAG 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).

    (3) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896; 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2; 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).
  • LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91

    Drittschuldnerprozeß; Pfändung eines fiktiven Einkommens; Vergütung

    Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann das Gericht eine angemessene Vergütung unter Abwägung aller Umstände des Falles festsetzen (BAG, Urteil vom 24.05.1965 - 3 AZR 287/64 - DB 1965, 1406).

    Von daher geht das Berufungsgericht auch für dieses Tarifgebiet davon aus, daß im Regelfall der Tariflohn als übliche Vergütung im Sinne von § 850 h Abs. 2 Satz 1 ZPO zu gelten hat (BAG, Urteil vom 24.05.1965, aaO).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Bei dem insoweit offensichtlich vorliegenden Verstoß handelt es sich jedoch nur um einen solchen gegen Ordnungsvorschriften (vgl. etwa GK-ArbGG/Dörner, Stand: November 1996, § 60 Rz 33; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 60 Rz 11; Hauck, ArbGG, § 60 Rz 12), womit der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO nicht gegeben ist (vgl. BAG Urteile vom 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172 = AP Nr. 10 zu § 850 h ZPO und vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - BAGE 44, 323 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Sa 451/10

    Drittschuldnerklage, Zahlungsansprüche, Arbeitseinkommen, verschleiertes,

    Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann das Gericht eine "angemessene Vergütung" festsetzen (BAG vom 24.05.1965, 3 AZR 287/64, zitiert nach Juris).
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