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   BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99   

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BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99 (https://dejure.org/2000,11517)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2000 - 3 AZR 292/99 (https://dejure.org/2000,11517)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 (https://dejure.org/2000,11517)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Reine Zweckmäßigkeitserwägungen oder ein Koordinierungsinteresse allein genügen jedoch nicht (zuletzt BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139, 147; 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu I 3 der Gründe).

    Dabei kann aber auch schon das Verlangen des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen Regelung eine solche Vereinbarung iSv. § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG notwendig machen, wenn der Arbeitgeber nur zu einer solchen Regelung bereit ist und insoweit mitbestimmungsfrei entscheiden kann (im Anschluß an BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - aaO).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Die ablösende Betriebsvereinbarung ist das Mittel, die schon kraft Gesetzes anpassungsbedürftigen vertraglichen Ansprüche an die veränderten Verhältnisse mit den Mitteln eines Kollektivvertrages anzupassen (BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, 317 = AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26 m. zust. Anm. Höfer/Lerner; im Anschluß an BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 74 ff.).

    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn eine solche Überversorgung ausdrücklich oder konkludent zugesagt worden ist (vgl. hierzu insgesamt BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, 318 f. = AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26, zu B II 3 a der Gründe, m. zust. Anm. Höfer/Lerner).

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Es geht hier lediglich um eine Änderung in der Berechnung der gesetzlichen Rente und nicht um einen gezielten Eingriff des Gesetzgebers in betriebliche Versorgungswerke, wie er etwa durch § 6 BetrAVG geschehen ist; hier konnte der Versorgungsschuldner eine Kostenneutralität des gesetzgeberischen Eingriffs herbeiführen (ständige Rechtspr. seit BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 336 f.) Bei der Anbindung des Versorgungswerks der Beklagten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten liegen zusätzliche Belastungen aus Veränderungen, die sich nur bei einem Teil der künftigen Betriebsrentner auswirken können und auch dort nur eine zwar noch nicht im einzelnen festgestellte, aber jedenfalls überschaubare Größenordnung erreichen, noch innerhalb des Risikobereichs, für den derjenige einzustehen hat, der eine solche Berechnung des Versorgungsanspruchs wählt.
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Reine Zweckmäßigkeitserwägungen oder ein Koordinierungsinteresse allein genügen jedoch nicht (zuletzt BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139, 147; 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Da die Beklagte bei dieser Festlegung des Kreises der Begünstigten mitbestimmungsfrei handeln konnte (ständige Senatsrechtsprechung seit BAG 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74 - BAGE 27, 194, 198 ff.), folgt aus ihr zugleich die Notwendigkeit einer betriebsübergreifenden Regelung unter Beteiligung des Gesamtbetriebsrats.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Die ablösende Betriebsvereinbarung ist das Mittel, die schon kraft Gesetzes anpassungsbedürftigen vertraglichen Ansprüche an die veränderten Verhältnisse mit den Mitteln eines Kollektivvertrages anzupassen (BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, 317 = AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26 m. zust. Anm. Höfer/Lerner; im Anschluß an BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 74 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96

    Ablösende Betriebsvereinbarung zur Kürzung einer Versorgungsanwartschaft;

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 1999 - 11 Sa 968/96 - aufgehoben.
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 743/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 211/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 118/07

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 547/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • LAG München, 20.12.2007 - 3 Sa 646/07

    Geschäftsgrundlage

    Zwar können Gesetzesänderungen durchaus Anlass für eine Vertragsanpassung sein (vgl. z. B. BAG 25.07.2000 - 3 AZR 292/99; BGH 12.03.1997 - VIII ZR 303/95; BAG 14.03.2000 - 9 AZR 493/99).

    Im vorliegenden Fall kann weder von besonders krassen noch von unvorhersehbaren Änderungen i. S. der Rechtsprechung (vgl. BAG 25.07.2000 - 3 AZR 292/99, zu II. 1. der Gründe) gesprochen werden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08

    Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher

    Grundsätzlich ist nach anerkannter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht die Ablösung einer einzelvertraglich begründeten Versorgungszusage durch eine Betriebsvereinbarung nur dann möglich, wenn die individualvertragliche Zusage ausdrücklich oder stillschweigend unter den Vorbehalt einer ändernden kollektiven Regelung gestellt, z. B. also "betriebsvereinbarungsoffen" war oder wenn ihre Geschäftsgrundlage entfallen ist (vgl. nur Urteil vom 25.07.2000 - 3 AZR 292/99; Juris).
  • LAG München, 30.03.2006 - 3 Sa 1036/05

    Geschäftsgrundlage

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