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   BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01   

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BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 (https://dejure.org/2002,3013)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 (https://dejure.org/2002,3013)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 (https://dejure.org/2002,3013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 1 BetrAVG - Zweigeteilte Ruhegeldanpassung - Bergbauunternehmen - Anpassungssatz - Branchenabgrenzung - Abstrakte Einteilungskriterien - Betriebsrente - Ruhegeld - Außertariflicher Angestellter - Umlaufverfahren - Unklarheit - Sachliche Undurchführbarkeit ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Auslegung; ; BetrAVG § 1 Konditionenkartell; ; BetrAVG § 1 Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Prozeßrecht - Bochumer Verband; zweigeteilte Ruhegeldanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Wirksamkeit eines Vorstandsbeschlusses; unterschiedliche Anpassungssätze; branchenbezogene Differenzierung; Begriff der "Bergbauunternehmen"; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1652
  • NZA-RR 2004, 368
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Mit Urteil vom 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - hat der Senat den von einem anderen Betriebsrentner gegen die Beklagte geführten Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 373 f.) näher begründet.

    Ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes einem zweigeteilten Anpassungsbeschluß nicht entgegenstanden (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff., bestätigt durch 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.).

    Eine wirksame Leistungsbestimmung ist grundsätzlich unwiderruflich (vgl. ua. BAG 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 385).

    Der Bochumer Verband durfte lediglich Fehler beseitigen, die ihm bei der Aufstellung der Unternehmensliste unterlaufen waren (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 386).

    Unternehmensbezogene Anpassungsentscheidungen darf der Bochumer Verband nicht treffen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 382).

    Die Unternehmensliste hat lediglich den vorgegebenen abstrakten Begriff der Bergbauunternehmen umzusetzen und darf ihn weder erweitern noch einengen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 383).

    Die Unklarheitenregel ist anzuwenden, weil der Bochumer Verband ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zu Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist und dementsprechend nicht als Dritter iSd. §§ 317, 319 BGB angesehen werden kann (BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 378 f.).

    Da der Bochumer Verband bei der Abgrenzung der Branchen einen Ermessensspielraum hat, kann er den Begriff der "Bergbauunternehmen" enger oder weiter fassen, soweit es dafür sachliche, aus Gemeinsamkeiten der wirtschaftlichen Verhältnisse und Reallohnentwicklung ableitbare Gründe gibt (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 383).

    Der Ausdruck "Bergbau" ist unter anderem im SGB VI gegenüber dem Ausdruck "Bergwerk" der weitere Begriff (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 388).

    Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - aaO).

    Damit ist nicht jeder Abbau irgendwelcher Mineralien oder ähnlicher Stoffe gemeint, sondern nur der Abbau von Steinkohle (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46 f.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 387).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Sein Inhalt läßt sich durch Auslegung ermitteln (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46).

    Ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes einem zweigeteilten Anpassungsbeschluß nicht entgegenstanden (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff., bestätigt durch 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.).

    Die Ordnungsfunktion des Konditionenkartells erlaubt nur branchenbezogene allgemeine Unterscheidungen (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 f.).

    Die Unklarheitenregel ist anzuwenden, weil der Bochumer Verband ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zu Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist und dementsprechend nicht als Dritter iSd. §§ 317, 319 BGB angesehen werden kann (BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 378 f.).

    Damit ist nicht jeder Abbau irgendwelcher Mineralien oder ähnlicher Stoffe gemeint, sondern nur der Abbau von Steinkohle (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46 f.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 387).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Dadurch ist ein etwaiger Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geheilt worden (vgl. ua. BVerfG 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9, 10; BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - BAGE 88, 344, 353).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Dadurch ist ein etwaiger Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geheilt worden (vgl. ua. BVerfG 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9, 10; BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - BAGE 88, 344, 353).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79

    Anrechnung - Vordienstzeit - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Soweit Zweifel bleiben, gilt der höhere Anpassungssatz (sog. Unklarheitenregel, vgl. dazu BAG 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP BetrAVG § 1 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 19, zu I 1 der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 11, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 444/96

    Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Soweit Zweifel bleiben, gilt der höhere Anpassungssatz (sog. Unklarheitenregel, vgl. dazu BAG 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP BetrAVG § 1 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 19, zu I 1 der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 11, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79

    Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Eine wirksame Leistungsbestimmung ist grundsätzlich unwiderruflich (vgl. ua. BAG 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 385).
  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
    Die Unklarheitenregel ist anzuwenden, weil der Bochumer Verband ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zu Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist und dementsprechend nicht als Dritter iSd. §§ 317, 319 BGB angesehen werden kann (BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 378 f.).
  • LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02

    Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG

    Deshalb zählten bei der Anpassungsentscheidung zum 01.01.2000 - wie schon bei derjenigen zum 01.01.1997 (hierzu BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 79) -Bergbauspezialunternehmen zu den "übrigen Mitgliedsunternehmen".

    Die Zuordnung der Beklagten zu den Unternehmen, die ihren Ruhegeldempfängern lediglich eine Erhöhung ihrer Betriebsrente um 2 % zukommen lassen sollten, war Gegenstand u. a. des beim Bundesarbeitsgericht anhängig gewesenen Rechtsstreits W../. T. Schachtbau GmbH - 3 AZR 299/01 -.

    Zwar vermittele die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u. a. das Urteil vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - (W../. T. Schachtbau GmbH) einen anderen Eindruck.

    Nach dem Urteil des BAG vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - komme es für die Anpassung zum 01.01.2000 allein darauf an, ob der Bochumer Verband bei seiner Entscheidung zu diesem Anpassungsstichtag eine Änderung der abstrakten Einteilungskriterien klar zum Ausdruck gebracht habe.

    Dem steht nicht die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - entgegen, wonach es nicht erforderlich sei, dass die übrigen Mitgliedsunternehmen, bei denen sich die Homogenität oder Inhomogenität des Bochumer Verbandes widerspiegeln würde, ihrerseits eine eigene Branche bilden würden.

    Wenn schon die Beklagte nicht, wie von der erkennenden Kammer mehrfach und inzwischen auch vom BAG durch Urteil vom 19.12.2002 (- 3 AZR 299/01 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 79) entschieden, der Branche "Bergbau" entsprechend dem in der Zeit vom 28.10.1996 bis 12.11.1996 gefassten Anpassungsentschluss zuzuordnen war, war sie einer eigenen Branche zuzuordnen, nämlich den Bergbauspezialgesellschaften.

    Da die Beklagte, wie vom Bundesarbeitsgericht am 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) entschieden, zu den "übrigen Mitgliedern" zu rechnen ist, kann der Kläger jedenfalls die 4 %-ige Erhöhung verlangen.

    Für ihre Entscheidung legt die erkennende Kammer das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) zugrunde.

    Der Ausdruck "Bergbau" ist unter anderem im SGB IX gegenüber dem Ausdruck "Bergwerk" der weitere Begriff (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

    Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

    Macht der Bochumer Verband von seinem Ermessensspielraum bei der Brancheneinteilung Gebrauch, muss er selbst eine sorgfältige Abgrenzung schaffen, die eine Aushöhlung des Konditionenkartells ausschließt (BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) ausführlich dargelegt hat, verwandte der Bochumer Verband anlässlich dieser beiden Anpassungsentscheidungen den Ausdruck "Bergbauunternehmen" als Kurzfassung für die Bergwerksunternehmen des Steinkohlenbergbaus.

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Im Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) hatte sich der Senat in einem Rechtsstreit mit einem weiteren Betriebsrentner der Beklagten erneut mit der Frage zu befassen, ob die Beklagte bei der zum 1. Januar 1997 getroffenen Anpassungsentscheidung zu den Bergbauunternehmen zählt.

    a) Nach der Satzung des Bochumer Verbandes durfte über die Anpassung der laufenden Betriebsrenten schriftlich im Umlaufverfahren beschlossen werden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 373 f. mit näherer Begründung, bestätigt durch 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 1 der Gründe).

    Der Anpassungsbeschluß ist auch hinreichend klar gefaßt und sachlich durchführbar (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu I 2 der Gründe).

    Die zweigeteilte Anpassungsentscheidung steht, wie der Senat mehrfach entschieden hat, mit der Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Einklang (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 3 der Gründe).

    Danach war die Beklagte für die zum 1. Januar 1997 getroffene Anpassungsentscheidung den "übrigen Mitgliedsunternehmen" zuzuordnen, ohne daß dies noch nachträglich geändert werden konnte (vgl. dazu im einzelnen BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu II der Gründe).

    bb) Im Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 3 der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß eine branchenbezogene Differenzierung auch dann vorliegt, wenn für die Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges wegen der dort zu verzeichnenden Besonderheiten ein anderer Anpassungssatz festgelegt wird als für die übrigen Mitgliedsunternehmen.

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 (8) Sa 218/02

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Anpassung von Betriebsrenten; Einteilung in

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  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Die Unklarheitenregel galt bereits vor dem Inkrafttreten des § 305c Abs. 2 BGB (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79).
  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 184/02

    Anspruch auf Zahlung einer angehobenen Betriebsrente - Bindungswirkung

    Nach der Satzung des Bochumer Verbandes durfte über die Anpassung der laufenden Betriebsrenten schriftlich im Umlaufverfahren beschlossen werden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 373 f. mit näherer Begründung, bestätigt durch 19. Februar 2002 -3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu l 1 der Gründe).

    Der Anpassungsbeschluß ist auch hinreichend klar gefaßt und sachlich durchführbar (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu l 2 der Gründe).

    Die zweigeteilte Anpassungsentscheidung steht, wie der Senat mehrfach entschieden hat, mit der Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Einklang (27. August 1996 -3 AZR 466/95- BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 -3 AZR 432/98- BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 -3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu 13 der Gründe).

    Danach war die Beklagte für die zum 1. Januar 1997 getroffene Anpassungsentscheidung den "übrigen Mitgliedsunternehmen" zuzuordnen, ohne daß dies noch nachträglich geändert werden konnte (vgl. dazu im einzelnen BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu II der Gründe).

    Im Urteil vom 19. Februar 2002 (-3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu l 3 der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß eine branchenbezogene Differenzierung auch dann vorliegt, wenn für die Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges wegen der dort zu verzeichnenden Besonderheiten ein anderer Anpassungssatz festgelegt wird als für die übrigen Mitgliedsunternehmen.

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband

    In einem zweiten einschlägigen Urteil vom 19. Februar 2002, in welchem es ebenfalls um die zweigeteilte Anpassungsentscheidung des Jahres 1997 ging (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) hat der Senat entschieden, daß die dortige Beklagte, die auch die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits ist, bei der zum 1. Januar 1997 maßgeblichen Einteilung nicht zu den Bergbauunternehmen, sondern zu den übrigen Mitgliedsunternehmen gehört habe, weshalb ihre Betriebsrentner jedenfalls eine Anpassung um 4 % beanspruchen könnten.

    Auch dies hat der Senat bereits mehrfach, wenn auch für die Anpassungsentscheidungen des Bochumer Verbandes zum 1. Januar 1994 und zum 1. Januar 1997, entschieden (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 2 und 3 der Gründe).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 der Gründe) betont hat, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck eines Konditionenverbandes, der als solcher ja auch auf Grund der dem Kläger erteilten Versorgungszusage die Maßstäbe für die Versorgungsansprüche aufstellen soll, und aus § 3 Abs. 2 der Satzung zwar die Pflicht des Verbandes, sich an den Belangen "der Mitglieder", also nicht des einzelnen Mitgliedes, auszurichten.

    Im Hinblick darauf hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) betont, der Bochumer Verband habe nicht völlig frei über die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Unternehmens in die Unternehmensliste der Unternehmen mit niedrigerem Anpassungssatz entscheiden können.

    Dies hat der Senat in Bezug auf die Beklagte bereits für die Anpassungsentscheidung zum 1. Januar 1997 entschieden (19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79).

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Wie der Senat im Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 der Gründe) näher begründet hat, handelt es sich bei dem Ausdruck "Bergbauunternehmen" um eine Kurzfassung für die Bergwerksunternehmen des Steinkohlenbergbaus.
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Diese Regelung galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ua. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 a der Gründe mwN).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06

    Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht

    Diese Regelung galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ua. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 a der Gründe mwN).
  • ArbG Essen, 22.01.2008 - 7 Ca 5210/06
    Insofern verweist der Kläger auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 (3 AZR 179/02) und vom 19.02.2002 (3 AZR 299/01 u.a.).
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