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   BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87   

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BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87 (https://dejure.org/1989,331)
BAG, Entscheidung vom 18.04.1989 - 3 AZR 299/87 (https://dejure.org/1989,331)
BAG, Entscheidung vom 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 (https://dejure.org/1989,331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 5, § 7 Abs. 2 Satz 3
    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 273
  • ZIP 1990, 195
  • NZA 1989, 845
  • VersR 1989, 1171
  • BB 1989, 1984
  • DB 1989, 1876
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Bei Besitzständen des Arbeitnehmers ist zu unterscheiden zwischen den nur ausnahmsweise antastbaren, insolvenzgeschützten Teilbeträgen, die sich aus der Berechnung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ergeben, der sogenannten "zeitanteilig erdienten Dynamik" (Schutz des Berechnungsfaktors "ruhegehaltsfähiges Entgelt") und den Steigerungsbeträgen, die ausschließlich von der weiteren Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängen (Bestätigung von BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Im Urteil vom 17. April 1985 (BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe) hat der Senat erstmals eine genauere Abstufung vorgenommen: Er unterscheidet seither den nur ausnahmsweise antastbaren und insolvenzgeschützten Teilbetrag gemäß § 2 Abs. 1 BetrAVG, die sog. zeitanteilig erdiente Dynamik und die rein dienstzeitabhängigen Steigerungsbeträge.

    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, aaO, zu B II 3 c (3) der Gründe und vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Kritik an der Rechtsprechung des Senats (Blomeyer, Anm. zu AP Nr. 16 und 17 zu § 16 BetrAVG; ders. RdA 1986, 69, 80 ff.; ders. SAE 1986, 98, 99; Schulin, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Loritz, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; ders. ZfA 1988, 1) ausgeführt, der triftige Grund i. S. des § 16 BetrAVG sei ungeeignet.

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Der Widerruf von Versorgungszusagen ist nur aus sachlichen Gründen berechtigt (i. A. an BAGE 46, 80 (90) = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin).

    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Kritik an der Rechtsprechung des Senats (Blomeyer, Anm. zu AP Nr. 16 und 17 zu § 16 BetrAVG; ders. RdA 1986, 69, 80 ff.; ders. SAE 1986, 98, 99; Schulin, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Loritz, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; ders. ZfA 1988, 1) ausgeführt, der triftige Grund i. S. des § 16 BetrAVG sei ungeeignet.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Der Senat hat den Ausschluß des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen (§ 1 Abs. 4 BetrAVG) in ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht verstanden und damit dem Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

    Es gelten, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, die Verfassungsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).

    Sie ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geboten (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Der Widerruf von Versorgungszusagen ist nur aus sachlichen Gründen berechtigt (i. A. an BAGE 46, 80 (90) = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Der Senat hat den Ausschluß des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen (§ 1 Abs. 4 BetrAVG) in ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht verstanden und damit dem Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

    Es gelten, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, die Verfassungsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Dagegen ist auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns abzustellen, wenn das Trägerunternehmen mit seiner wirtschaftlichen Betätigung in einen Konzern eingebunden und speziell auf die Bedürfnisse des Konzerns zugeschnitten ist (Fortführung des Urteils vom 14.2.1989 - 3 AZR 191/87 = VersR 89, 867).

    Es gilt dann nichts anderes, als wenn unter der Geltung eines Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrags die Lage des Konzerns gut, die wirtschaftliche Lage des Einzelunternehmens aber schlecht ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 -, BAGE 61, 94 [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 191/87]).

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Bei den Eingriffsgründen des Arbeitgebers ist zu unterscheiden zwischen zwingenden, triftigen und sachlich-proportionalen Gründen (i. A. an BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, aaO, zu B II 3 c (3) der Gründe und vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Bei den Eingriffsgründen des Arbeitgebers ist zu unterscheiden zwischen zwingenden, triftigen und sachlich-proportionalen Gründen (i. A. an BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, aaO, zu B II 3 c (3) der Gründe und vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    a) Um die unbestimmten Rechtsbegriffe "Vertrauensschutz" und "Verhältnismäßigkeit" zu konkretisieren, hat der Senat auf der Seite der Arbeitnehmer danach unterschieden, ob in der Vergangenheit erworbene Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe; 37, 217, 224 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    a) Um die unbestimmten Rechtsbegriffe "Vertrauensschutz" und "Verhältnismäßigkeit" zu konkretisieren, hat der Senat auf der Seite der Arbeitnehmer danach unterschieden, ob in der Vergangenheit erworbene Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe; 37, 217, 224 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
    Danach braucht der Arbeitgeber die Renten nicht anzupassen, wenn dadurch die Gefahr entsteht, daß die Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigt und seine Substanz aufgezehrt wird (BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG und 48, 284 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Dabei können die zu § 16 BetrAVG vom Senat entwickelten Regeln, bei deren Erfüllung eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers verweigert werden kann, als Orientierungsmaßstab dienen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu I 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 105; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 71, 372; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zu B 2 der Gründe, BAGE 61, 273) .

    Es geht bei der Prüfung, ob ein triftiger Grund für einen Eingriff vorlag, also um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - aaO; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - aaO) .

    Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Konzernobergesellschaft und der engen Einbindung der Beklagten als Vertriebsgesellschaft für die Konzernobergesellschaft und andere Gesellschaften in den Konzern könnte eine mögliche schlechte wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens sachlich-proportionaler Gründe berücksichtigt werden (vgl. BAG 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zu B 3 b der Gründe, BAGE 61, 273; 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 43) .

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    aa) Der Senat ist bereits in den Urteilen vom 18. April 1989 (- 3 AZR 299/87 - zu B 3 b der Gründe, BAGE 61, 273) und vom 25. Januar 2000 (- 3 AZR 862/98 - zu IV 3 der Gründe) davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens durch Entwicklungen des Konzerns, dem es angehört, maßgeblich bestimmt werden kann.

    Im Urteil vom 18. April 1989 (- 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273) hat der Senat die wirtschaftlichen Folgen einer konzernbedingten Abhängigkeit als "triftigen Grund" für Eingriffe in die "erdiente Dynamik" angesehen.

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    Der Ausschluß des Rechtsanspruches bei Unterstützungskassen (§ 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nF) ist als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen, womit dem Arbeitnehmer durchaus ein Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273; bestätigt durch 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 und 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129).
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