Rechtsprechung
   BAG, 08.03.1988 - 3 AZR 302/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3370
BAG, 08.03.1988 - 3 AZR 302/87 (https://dejure.org/1988,3370)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 3 AZR 302/87 (https://dejure.org/1988,3370)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 3 AZR 302/87 (https://dejure.org/1988,3370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung von Vorruhestandsgeld - Existenzgefährdung eines Betriebs durch finanzielle Belastung mit Vorruhestandsgeldern - Ablehnung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen - Interpretation des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen (VRG) § 2 Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 587
  • VersR 1988, 1196
  • BB 1988, 1467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Damit wird außerdem übersehen, daß es sich bei den genannten "dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründen" um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt (vgl. BAG 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 - AP VRG § 2 Nr. 2 = EzA VRG § 2 VRTV-Bauwirtschaft Nr. 1).
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Ferner konnte die Arbeitgeberin - wie ausgeführt - nach der Betriebsvereinbarung bei Vorliegen betrieblicher Gründe, dh wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers aus technischen oder organisatorischen Gründen dringend erforderlich war (vgl hierzu BAG, Urteil vom 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 -), die Beendigung des Vertragsverhältnisses - allerdings nur - mit Zustimmung des Betriebsrats über den dort genannten Zeitrahmen hinaus ablehnen.
  • LAG München, 20.01.2006 - 8 Sa 1029/04

    Altersteilzeit

    Bei den in der letztgenannten Tarifnorm erwähnten dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (im Anschluss an BAG vom 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - AP Nr. 1 zu § 3 AltersteilzeitG unter Verweisung auch auf BAG vom 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 - AP VRG § 2 Nr. 2).

    Bei den in der letztgenannten Tarifnorm erwähnten dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (BAG vom 12. Dezember 2000, a. a. O. unter Verweisung auch auf BAG vom 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 - AP VRG § 2 Nr. 2).

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R

    Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des

    Ferner konnte die Arbeitgeberin - wie ausgeführt - nach der Betriebsvereinbarung bei Vorliegen betrieblicher Gründe, dh wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers aus technischen oder organisatorischen Gründen dringend erforderlich war (vgl hierzu BAG, Urteil vom 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 -), die Beendigung des Vertragsverhältnisses - allerdings nur - mit Zustimmung des Betriebsrats über den dort genannten Zeitrahmen hinaus ablehnen.
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R

    Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente -

    Ferner konnte die Arbeitgeberin - wie ausgeführt - nach der Betriebsvereinbarung bei Vorliegen betrieblicher Gründe, dh wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers aus technischen oder organisatorischen Gründen dringend erforderlich war (vgl hierzu BAG, Urteil vom 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 -), die Beendigung des Vertragsverhältnisses - allerdings nur - mit Zustimmung des Betriebsrats über den dort genannten Zeitrahmen hinaus ablehnen.
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 444/87

    Auslegung des Tarifvertrages zur Einführung einer Vorruhestandsregelung

    Im Ausnahmefall darf er sich jedoch auf eine wirtschaftlich unzumutbare Belastung berufen (BAG Beschluß des Senats vom 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht