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   BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02   

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https://dejure.org/2003,1699
BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02 (https://dejure.org/2003,1699)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 AZR 304/02 (https://dejure.org/2003,1699)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 (https://dejure.org/2003,1699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Ausscheiden zum Zeitpunkt des besonderen gesetzlichen Versorgungsfalls; Ansatz eines niedrigeren versicherungsmathematischen Abschlags für Frauen; Verstoß gegen die Pflicht zur Gleichbehandlung und gegen das ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichberechtigung; ; BetrAVG § 1 Berechnung; ; BetrAVG § 2; ; EG Art. 141

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; EGV Art. 141
    Bei der Berechnung der Betriebsrente dürfen versicherungsmathematische Abschläge bei Frauen geringer sein als bei Männern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines bis zu deren Bezug betriebstreuen Arbeitnehmers: Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Bedeutung von Begleitumständen bei der Bekanntmachung und Durchführung; unterschiedlich hohe ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ratierliche Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.9.2003)

    Vorteile für Frauen bei Betriebsrenten übergangsweise rechtens // geringere Abschläge bei vorzeitiger Rente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 358
  • VersR 2004, 1291
  • DB 2004, 2645
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Im Hinblick auf die sog. Barber-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Mai 1990 (- Rs. C-262/88 -EuGHE I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20) berichtigte die Beklagte während des Rechtsstreits ihre Rentenberechnung.

    a) In seinem Urteil vom 17. Mai 1990 (- Rs. C-262/88 - [Barber] EuGHE I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20) hat der Europäische Gerichtshof darauf erkannt, dass die Festsetzung eines je nach dem Geschlecht unterschiedlichen Alters als Voraussetzung für die Eröffnung eines Rentenanspruchs im Rahmen eines an die Stelle des gesetzlichen Systems getretenen betrieblichen Versorgungssystems gegen das Lohngleichheitsgebot des Art. 119 EWG-Vertrag (= Art. 141 EG) verstößt, selbst wenn eine differenzierende Regelung dem nationalen Sozialversicherungsrecht entspricht.

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 759/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Daher stellt allein das europäische Recht verbindliche Schranken auf (18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85, 284; 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79).
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Daher stellt allein das europäische Recht verbindliche Schranken auf (18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85, 284; 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79).
  • LAG Hamm, 20.11.2001 - 6 Sa 924/00

    Höhe einer vorzeitigen Altersleistung; Altersrente für Schwerbehinderte;

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. November 2001 - 6 Sa 924/00 - aufgehoben.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Das Betriebsrentengesetz enthält keine Regelung für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG in Anspruch genommenen Betriebsrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 217).
  • EuGH, 14.12.1993 - C-110/91

    Moroni / Collo

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Diese Entscheidung gilt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 1993 (- Rs. C-110/91 - [Moroni] EuGHE I 1993, 6591 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16) auch für das deutsche Betriebsrentenrecht.
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Das Betriebsrentengesetz enthält keine Regelung für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG in Anspruch genommenen Betriebsrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 217).
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Ein solcher Abschlag ist derzeit jedenfalls bis zu einer Höhe von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme nicht zu beanstanden (BAG 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - BAGE 101, 163, 175).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 2000 (- 3 AZR 228/99 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 20) im Einzelnen begründet, dass ein Arbeitgeber jedenfalls im Hinblick auf Beschäftigungszeiten vor dem 18. Mai 1990, um die es im Rechtsstreit allein geht, nicht aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet ist, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ebenso wie einer Arbeitnehmerin mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Inanspruchnahme der betrieblichen Versorgungsleistungen ohne Abschläge zu ermöglichen.
  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts nicht hinzunehmen hinsichtlich der Versorgungsanwartschaften, die auf die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung in Sachen "Barber" (EuGH 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - EuGHE I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 4) zurückgehen (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 13).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Die Beschäftigungszeit des Klägers liegt vor dem 17. Mai 1990, so dass er sich insoweit nicht auf Gleichbehandlungsgesichtspunkte stützen kann (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 228/99 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 20, zu II der Gründe; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu II 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    Sie enthält indes keine Regelung darüber, wie die Betriebsrente zu berechnen ist (BAG 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Für die Beschäftigungszeiten bis einschließlich 17. Mai 1990 bleibt es bei der deutschen Regelung (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79, zu 3 b und c der Gründe; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Für die Beschäftigungszeiten bis einschließlich 17. Mai 1990 bleibt es bei der deutschen Regelung (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79, zu 3 b und c der Gründe; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06

    Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem

    Sowohl das Rentenzugangsalter als auch die versicherungsmathematischen Abschläge wirken sich auf die Höhe der betrieblichen Altersversorgung aus (vgl. dazu BAG 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 107, 358).

    b) Die unterschiedliche Festlegung versicherungsmathematischer Abschläge bei vorgezogener Inanspruchnahme der Altersrente verstößt ebenso wie die Festlegung eines unterschiedlichen Rentenalters für Männer und Frauen gegen das Lohngleichheitsgebot des Art. 141 EG (vgl. ua. BAG 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 107, 358).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 564/09

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem

    Wird zwar für Männer und Frauen eine einheitliche Altersgrenze festgelegt, jedoch im Fall der vorgezogenen betrieblichen Altersleistung für Frauen ein geringerer oder kein versicherungsmathematischer Abschlag berechnet, so ist dies ebenfalls nur für den Teil der Betriebsrente zulässig, der auf die Beschäftigungszeiten bis zum 17. Mai 1990 zurückgeht (vgl. BAG 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 107, 358; 19. August 2008 - 3 AZR 530/06 - Rn. 20, AP EG Art. 141 Nr. 18 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 22).
  • LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 10 Sa 1115/05

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente unter Beachtung der Entscheidung des

    Die Ungleichbehandlung von männlichen schwerbehinderten Menschen und weiblichen Arbeitnehmerinnen ist nicht gleichheitswidrig, weil die beiden Personenkreise anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (BAG, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung ; BAG, 23.09.2003, 3 AZR 304/02, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG - Gleichberechtigung ).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 452/07

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme

    Sie enthält indes keine Regelung darüber, wie die Betriebsrente zu berechnen ist (BAG 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06

    Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf

    Nach stRspr des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 18.03.1997, 3 AZR 759/95, AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung, Rz. 34; s. auch Urteil vom 03.06.1997, 3 AZR 910/95, AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung, Rz. 37 f.; zuletzt Urteil vom 23.09.2003, 3 AZR 304/02, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung, Rz. 45) sind deshalb Männer nach europäischem Recht bei einer sie hinsichtlich des Zeitpunktes des Rentenzugangs benachteiligenden Betriebsrentenregelung nur für die Zeit ab dem 18.05.1990 so zu behandeln, als gelte auch für sie das (günstigere) Rentenzugangsalter für Frauen.
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