Rechtsprechung
   BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,518
BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83 (https://dejure.org/1985,518)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1985 - 3 AZR 305/83 (https://dejure.org/1985,518)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 (https://dejure.org/1985,518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 109
  • NJW 1986, 275
  • MDR 1986, 260
  • NZA 1986, 194
  • BB 1986, 134
  • JR 1986, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Köln, 18.04.1984 - 7 Sa 1183/83
    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Die Gegenmeinung (LAG Köln, NZA 1984, 91; Schütze, DB 1971, 918; Röhsler/Borrmann, Wettbewerbsbeschränkungen für Arbeitnehmer und Handelsvertreter, aaO, S. 91, 92; ähnlich zum Unterhaltsgeld nach § 44 AFG Arbeitsgericht Ludwigshafen, DB 1976, 1162) betont, Arbeitslosengeld werde nur gewährt, wenn der Arbeitslose seine Arbeitskraft der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stelle (§ 100 Abs. 1 AFG); deshalb werde auch das Arbeitslosengeld "durch Verwertung der Arbeitskraft" erworben.

    Dies ändert aber nichts daran, daß es sich beim Arbeitslosengeld um eine als Lohnersatz von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft aufgebrachte Sozialleistung handelt, die nicht Gegenleistung für verwertete, also tatsächlich erbrachte Arbeit ist (so zutreffend Arbeitsgericht Ludwigshafen, DB 1976, 1162, auch LAG Köln, NZA 1984, 91).

  • ArbG Ludwigshafen, 29.03.1976 - 7 Ca 1990/75

    Anderweitiger Verdienst; Unterhaltsgeld des Arbeitsamts; Studium;

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Die Gegenmeinung (LAG Köln, NZA 1984, 91; Schütze, DB 1971, 918; Röhsler/Borrmann, Wettbewerbsbeschränkungen für Arbeitnehmer und Handelsvertreter, aaO, S. 91, 92; ähnlich zum Unterhaltsgeld nach § 44 AFG Arbeitsgericht Ludwigshafen, DB 1976, 1162) betont, Arbeitslosengeld werde nur gewährt, wenn der Arbeitslose seine Arbeitskraft der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stelle (§ 100 Abs. 1 AFG); deshalb werde auch das Arbeitslosengeld "durch Verwertung der Arbeitskraft" erworben.

    Dies ändert aber nichts daran, daß es sich beim Arbeitslosengeld um eine als Lohnersatz von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft aufgebrachte Sozialleistung handelt, die nicht Gegenleistung für verwertete, also tatsächlich erbrachte Arbeit ist (so zutreffend Arbeitsgericht Ludwigshafen, DB 1976, 1162, auch LAG Köln, NZA 1984, 91).

  • BAG, 03.08.1960 - 5 AZR 51/60

    Vereinbarte Karenzentschädigung - Handlungsgehilfe - Gesundheitsgründe -

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Daher hat auch der Senat durch Urteil vom 30. Oktober 1984 (- 3 AZR 213/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß die Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet werden kann (vgl. ferner BAG, Urteil vom 3. August 1960, - 5 AZR 51/60 - AP Nr. 14 zu § 74 HGB, und für die betriebliche Altersversorgung Urteil des Senats vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 2/63

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Wettbewerbsklausel - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung bestehen keine durchgreifenden Bedenken (BAG Urteil vom 26. September 1963 - 5 AZR 2/63 - AP Nr. 1 zu § 75 HGB; Bandasch/Etzel, HGB, aaO, §§ 74 bis 75 d Rz 70).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Daher hat auch der Senat durch Urteil vom 30. Oktober 1984 (- 3 AZR 213/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß die Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet werden kann (vgl. ferner BAG, Urteil vom 3. August 1960, - 5 AZR 51/60 - AP Nr. 14 zu § 74 HGB, und für die betriebliche Altersversorgung Urteil des Senats vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Daher hat auch der Senat durch Urteil vom 30. Oktober 1984 (- 3 AZR 213/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß die Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet werden kann (vgl. ferner BAG, Urteil vom 3. August 1960, - 5 AZR 51/60 - AP Nr. 14 zu § 74 HGB, und für die betriebliche Altersversorgung Urteil des Senats vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Die Parteien eines Arbeitsvertrages können eine Schriftformklausel jederzeit mündlich aufheben, auch wenn im Vertrag vereinbart ist, daß selbst die Aufhebung der Schriftform bedürfe (Palandt/Heinrichs, BGB, 44. Aufl., § 125 Anm. 4 b; Soergel/Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 125 Anm. 20; Reinecke, DB 1976, 2289 [BGH 02.06.1976 - VIII ZR 97/74]).
  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75

    Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Ein so krasses Mißverhältnis in der Regelung korrespondierender Tatbestände ist willkürlich und verstößt nach der Rechtsprechung des Senats gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BAG 29, 30 = AP Nr. 6 zu § 75 HGB mit Anm. von Beitzke).
  • BAG, 16.12.1968 - 3 AZR 434/67

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsklausel

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Das Berufungsgericht wird daher zunächst prüfen müssen, wie nach dem wirklichen Willen der Parteien die umstrittene Wettbewerbsklausel räumlich und gegenständlich abgegrenzt sein sollte (§§ 133, 157 BGB), und ob bei einem Unternehmen wie dem des Beklagten überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an einem solchen Wettbewerbsverbot bestehen kann (vgl. dazu BAG 15, 320 = AP Nr. 15 zu § 133 f GewO; 17, 338 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abwerbung; BAG Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO).
  • BAG, 21.03.1964 - 5 AZR 232/63

    Fahrschule - Angestellter Fahrlehrer - Karenzentschädigung - Ort der Fahrschule -

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
    Das Berufungsgericht wird daher zunächst prüfen müssen, wie nach dem wirklichen Willen der Parteien die umstrittene Wettbewerbsklausel räumlich und gegenständlich abgegrenzt sein sollte (§§ 133, 157 BGB), und ob bei einem Unternehmen wie dem des Beklagten überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an einem solchen Wettbewerbsverbot bestehen kann (vgl. dazu BAG 15, 320 = AP Nr. 15 zu § 133 f GewO; 17, 338 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abwerbung; BAG Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO).
  • ArbG Mannheim, 24.03.1975 - 4 Ca 80/75
  • BAG, 11.11.1958 - 2 AZR 402/56

    Zeuge - Informatorische Vernehmung - Einvernehmen der Partei - Förmliche

  • LAG Düsseldorf, 05.08.1981 - 2 Sa 280/81

    Anrechnung, Karenzentschädigung

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    Arbeitslosengeld ist ein Lohnersatz und wird von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft als Sozialleistung aufgebracht; diese ist nicht Gegenleistung verwerteter, also tatsächlich erbrachter Arbeit (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 49, 109) .

    c) Zum Rechtszustand vor Inkrafttreten von § 128a AFG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, durch die den § 74 ff. HGB nachfolgende Einführung einer dem Arbeitslosengeld ähnlichen Leistung durch die Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (RGBl. S. 1305) sowie der Arbeitslosenversicherung durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. S. 187) sei nachträglich eine Regelungslücke entstanden, die zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen durch entsprechende Anwendung des § 74c Abs. 1 HGB bei Bezug von Arbeitslosengeld geschlossen werden müsse (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 49, 109) .

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Bei entsprechender Anwendung von § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB ist allenfalls der von der Arbeitslosenversicherung gezahlte Nettobetrag mit der Karenzentschädigung, also 50 % des zuletzt bezogenen Bruttoentgelts (vgl. zur Berechnungsmethode BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109) zusammenzurechnen.

    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob derartige Leistungen überhaupt in voller Höhe mit der Karenzentschädigung zu verrechnen wären (vgl. dazu § 148 SGB III in der Fassung von Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 BGBl. I S. 1971, der nunmehr durch Art. 1 Nr. 82 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 BGBl. I S. 2848 aufgehoben wurde und BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 -, - 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202 einerseits sowie BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109 und 22. Mai 1990 - 3 AZR 373/88 - AP HGB § 74c Nr. 19 = EzA HGB § 74c Nr. 28 andererseits).

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Hierzu gehören nicht nur Vereinbarungen, bei denen die Entschädigung nicht (eindeutig) die gesetzliche Mindesthöhe erreicht (vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 23, BAGE 147, 128) , die zu weit gefasst sind (vgl. zB BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, BAGE 134, 147) und die unter Bedingungen stehen oder dem Arbeitgeber ein Wahlrecht einräumen (vgl. zB BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 20, BAGE 135, 116; 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - zu I 1 der Gründe mwN) , sondern auch solche Vereinbarungen, die gegen die Vorgaben des § 74a Abs. 1 HGB verstoßen (vgl. etwa BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22 f., aaO; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I III 1 der Gründe, BAGE 22, 125) oder eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 HGB hinausgehende Anrechnung vorsehen (vgl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109) .

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht sowohl im Fall eines Verstoßes gegen die Vorgaben des § 74a Abs. 1 HGB (vgl. etwa BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22 f., BAGE 134, 147; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I III 1 der Gründe, BAGE 22, 125) als auch in einem Fall angenommen, in dem die vertragliche Vereinbarung eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 HGB hinausgehende Anrechnung vorsah (vgl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109) .

    Das gilt auch in solchen Fällen, in denen nach der vertraglichen Anrechnungsvereinbarung die Anrechenbarkeit anderweitigen Erwerbs in voller Höhe stattfinden soll und die vertragliche Vereinbarung insoweit darauf zielt, die zugesagte Karenzentschädigung unter Umständen auf "Null" zu reduzieren (im Ergebnis bereits BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109; offengelassen von BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 392/17 - Rn. 13, BAGE 162, 12; 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 14 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Beziehe der zur Wettbewerbsunterlassung Verpflichtete ungekürzt Karenzentschädigung und Arbeitslosengeld, so habe er sonst bei einer den Mindestbetrag des § 74 Abs. 2 HGB übersteigenden Karenzentschädigung höhere Einkünfte als ein Arbeitnehmer, der während der Karenzzeit einer nicht verbotenen Tätigkeit nachgehe (BAG v. 25.06.1985 - 3 AZR 305/83).
  • LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13

    Anrechnung Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung

    Die Nichtschließung dieser planwidrigen nachträglichen Regelungslücke führe zu Wertungswidersprüchen, wie bereits das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 25.06.1985 (3 AZR 305/83) ausgeführt habe.

    Arbeitslosengeld ist ein Lohnersatz und wird von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft als Sozialleistung aufgebracht; diese ist nicht Gegenleistung verwerteter, also tatsächlich erbrachter Arbeit (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83).

    Zum Rechtszustand vor Inkrafttreten von § 128a AFG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, durch die den § 74 ff. HGB nachfolgende Einführung einer dem Arbeitslosengeld ähnlichen Leistung durch die Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (RGBl. S. 1305) sowie der Arbeitslosenversicherung durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. S. 187) sei nachträglich eine Regelungslücke entstanden, die zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen durch entsprechende Anwendung des § 74c Abs. 1 HGB bei Bezug von Arbeitslosengeld geschlossen werden müsse (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83).

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Die Vorschrift des § 128 a Satz 3 AFG enthält nämlich die klarstellende Kodifizierung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1985 (BAGE 49, 109 = AP Nr. 11 zu § 74 c HGB).

    Ebenso hat der Dritte Senat in seiner Entscheidung vom 25. Juni 1985 (BAGE 49, 109, 118 = AP Nr. 11 zu § 74 c HGB) lediglich das tatsächlich gewährte und dem Arbeitnehmer zugeflossene Arbeitslosengeld (unausgesprochen) der Berechnung zugrunde gelegt.

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 16/91

    Erstattung des Arbeitslosengeldes bei Wettbewerbsabrede - Wegfall der

    Auch Alg, das ein durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gebundener Arbeitnehmer bezog, war in entsprechender Anwendung des § 74c HGB auf die Karenzentschädigung anzurechnen (BAGE 49, 109, 114 ff = AP Nr. 11 zu § 74c HGB).

    Denn sie ist Gegenleistung für ein Unterlassen, also Entgelt für die Nichtausübung einer Tätigkeit (BAGE 49, 109, 116 = BAG AP Nr. 11 zu § 74c HGB).

    Schon dies schließt eine Anrechnung der Karenzentschädigung auf das Alg aus (BAGE 49, 109, 116 = BAG AP Nr. 11 zu § 74c HGB).

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld

    Einkünfte außerhalb der beruflichen Betätigung des Arbeitnehmers sind nicht anzurechnen (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109, 115); wegen der Notwendigkeit der Erfüllung der dargelegten Voraussetzungen einer nach § 57 SGB III geförderten Selbständigkeit gehört diese aber zur beruflichen Betätigung des Leistungsempfängers, hier: des Klägers.

    dd) Da für die Anrechnung des Überbrückungsgeldes die Verwertung der eigenen Arbeitskraft durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit maßgebend ist, ist die von den Parteien aufgeworfene Frage, ob § 74c HGB auch nach der ersatzlosen Streichung von § 148 SGB III (Art. 1 Nr. 82 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003, BGBl. I S. 2848) auf Arbeitslosengeld noch anzuwenden ist (zur früheren Rechtslage grdl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109; 22. Mai 1990 - 3 AZR 373/88 - AP HGB § 74c Nr. 19 = EzA HGB § 74c Nr. 28), für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung.

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Ob in einem solchen Fall die Karenzentschädigung bis zur Höhe des gesetzlichen Anspruchs aufzustocken wäre, ist in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Januar 1990 (- 3 AZR 110/88 - BAGE 64, 1) ausdrücklich offen gelassen worden, während im Fall einer Unverbindlichkeit wegen einer zu weit gehenden Anrechnungsklausel demgegenüber die Karenzentschädigung nur entsprechend § 74 c HGB gekürzt worden ist (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109 ff.).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Zwar hat der Senat entschieden, daß vom Arbeitnehmer bezogenes Arbeitslosengeld in entsprechender Anwendung des § 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB bei der Berechnung der Karenzentschädigung zu berücksichtigen ist (BAGE 49, 109 = AP Nr. 11 zu § 74 c HGB mit Anmerkung von Beitzke).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 5 Sa 24/20

    Nachvertragliches verbindliches Wettbewerbsverbot; Anrechnungsmethodik bei

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 50/88

    Arbeitslosengelderstattung bei Wettbewerbsabrede

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 373/88

    Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 214/89

    Anrechnung des Arbeitslosengeldes eines Geschäftsführers einer GmbH auf die

  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87

    Karenzentschädigung: Anrechnungsverbot - Übergangsgeld

  • LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01

    Höhe einer Karenzentschädigung: Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 74 c HGB

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 Sa 449/09

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes bei der Zusammenrechnung mit der

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86

    Versagung erhöhter Karenzentschädigung eines Verkaufsdirektor und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht