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   BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02   

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https://dejure.org/2003,2047
BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02 (https://dejure.org/2003,2047)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 3 AZR 315/02 (https://dejure.org/2003,2047)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 (https://dejure.org/2003,2047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Übergangszuschusses; Leistungen auf Grund eines Ruhegeldabkommens; Anrechnung der für einen anderen Arbeitgeber geleisteten Dienstzeiten; Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus dem Ruhegehaltsabkommen ; Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Erreichen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG §§ 1 1b 30f
    Betriebliche Altersversorgung - Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kriterien für Vorliegen eines Versorgungsversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1064 (Ls.)
  • DB 2004, 1624
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - betriebliches Ruhegeld - Leistungen eines

    c) Zur Abgrenzung solcher "Überbrückungsgelder", "Überbrückungshilfen", "Übergangsleistungen" usw, die nicht der Beitragsbemessung in der GKV zugrunde zu legen sind, von Leistungen des Arbeitgebers, die der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen sind, hat sich der Senat an der Rechtsprechung des BAG orientiert (BSG Urteile vom 29.7.2015 - B 12 KR 4/14 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 19 RdNr 21 ff und - B 12 KR 18/14 R - Juris RdNr 19 ff) , das in ständiger Rechtsprechung unabhängig von den subjektiven Vorstellungen und Beweggründen der Arbeitsvertragsparteien auf den objektiven Inhalt der Leistung blickt und vor allem dem vereinbarten Leistungsbeginn große Bedeutung beimisst (vgl BAG Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 317/07 - BAGE 128, 199 RdNr 24, unter Hinweis auf BAG Urteil vom 18.3.2003 - 3 AZR 315/02 - DB 2004, 1624; BAG Urteil vom 3.11.1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 123 f und BAG Urteil vom 10.3.1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, jeweils mwN).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    b) Für die Abgrenzung betrieblicher Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentenrechts von (bloßen) "Überbrückungsgeldern", "Überbrückungshilfen", "Übergangsleistungen" usw misst das BAG in ständiger Rechtsprechung vor allem dem vereinbarten Leistungsbeginn große Bedeutung zu (vgl zuletzt BAGE 128, 199 RdNr 24, unter Hinweis auf BAG DB 2004, 1624, BAGE 90, 120, 123 f und BAG AP Nr. 17 zu § 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Lebensversicherung, jeweils mwN).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    b) Für die Abgrenzung betrieblicher Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentenrechts von (bloßen) "Überbrückungsgeldern", "Überbrückungshilfen", "Übergangsleistungen" usw, misst das BAG in ständiger Rechtsprechung vor allem dem vereinbarten Leistungsbeginn große Bedeutung zu (vgl zuletzt BAGE 128, 199 RdNr 24, unter Hinweis auf BAG DB 2004, 1624; BAGE 90, 120, 123 f und BAG AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, jeweils mwN).
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