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   BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05   

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https://dejure.org/2006,3425
BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05 (https://dejure.org/2006,3425)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2006 - 3 AZR 319/05 (https://dejure.org/2006,3425)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2006 - 3 AZR 319/05 (https://dejure.org/2006,3425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen Unternehmens - Gleichbehandlung im Konzern - Gesamtversorgung, Halbanrechnungsgrundsatz

  • openjur.de

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen Unternehmens; Gleichbehandlung im Konzern; Gesamtversorgung, Halbanrechnungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Zusatzversorgungsrente als gesamtversorgungsfähige Zeit; Feststellung der Höhe einer Betriebsrente; Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen Unternehmens; Gleichbehandlung im Konzern

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BetrAVG § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Verweisung auf Betriebsvereinbarungen anderer Unternehmen - keine Konzernbezogenheit des Gleichbehandlungsgrundsatzes - dynamische Verweisung auf jeweiliges Satzungsrecht bei Anmeldepflicht zur Zusatzversorgungskasse - Stichtagsregelung zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsgrundlage für Höhe einer Betriebsrente ? Dynamische Verweisung auf die Versorgungsregelung einer Zusatzversorgungskasse ? Unwirksamkeit einer dynamischen Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen Unternehmens (auch im Konzern) ? Kein Verstoß gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1187
  • DB 2007, 639
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Darüber hinaus ist der Gleichheitssatz auch dann nicht verletzt, wenn nach dem neuen Versorgungsrecht im öffentlichen Dienst Versicherten, die erst nach dem 31. Dezember 2000 versorgungsberechtigt geworden sind, eine auf der Grundlage des Halbanrechnungsgrundsatzes gewährte Besitzstandsrente für eine Übergangszeit gewährt wird (BGH 10. November 2004 - IV ZR 391/02 - VersR 2005, 210, zu 2 b, c der Gründe).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    b) Für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2000 versorgungsberechtigt geworden sind, verstößt die Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente auch nach diesem Stichtag nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BGH 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183, zu 2 der Gründe).
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85

    Berücksichtigung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Die Anrechnung von Teilen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf der freiwilligen Nachentrichtung von Beiträgen aus ausschließlich eigenen Mitteln des Versicherten beruhen, hält auch der Inhaltskontrolle stand, weil die Zeit der freiwilligen Beitragsleistung, soweit sie die Zeit der Pflichtversicherung bei der ZVK überschreitet, zur Hälfte auf die gesamtversorgungsfähige Zeit bei der Berechnung des Gesamtversorgungsanspruchs nach der ZVK-Satzung angerechnet und auf diesem praktikablen Weg dem Gedanken der Eigenvorsorge Rechnung getragen wird (BGH 26. November 1986 - IVa ZR 111/85 - ZTR 1987, 116, 117).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch das Halbanrechnungsverfahren "(noch) nicht festgestellt" (- 1 BvR 1136/96 - AP BetrAVG § 18 Nr. 27 = EzA GG Art. 3 Nr. 83, zu II 2 c der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Halbanrechnung von

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Es ist unschädlich, dass es sich um eine Erwerbsunfähigkeits- und keine Altersrente handelt (OLG Karlsruhe 26. Juli 2005 - 12 U 37/05 - OLGR Karlsruhe 2005, 697, zu II der Gründe).
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 113/91

    Anrechnung einer ZVK-Rente auf Witwenrente

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Es genügt, dass der Kläger als Berechtigter die Möglichkeit hatte, von der Änderung der Versorgungsordnung Kenntnis zu nehmen (BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 113/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 33 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 4, zu I 4 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 03.02.2005 - 8 Sa 583/04
    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Februar 2005 - 14/8 Sa 583/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Der Verzicht auf eine vorhersehbare und bestimmbare eigene inhaltliche Gestaltung durch die Betriebsparteien ist, anders als die Übernahme einer im Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung bestehenden Regelung, nicht zulässig (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - BAGE 70, 356, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02

    Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Jedoch bleibt es auch bei einer typischen Erklärung, deren Auslegung vom Revisionsgericht ohne Einschränkung zu überprüfen ist (BAG 17. September 2003 - 4 AZR 533/02 - BAGE 107, 295, zu I 1 b bb (1) der Gründe), dabei, dass für die Betriebsrente des Klägers die jeweils gültige Satzung der ZVK maßgeblich ist.
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05
    Daher musste der Kläger davon ausgehen, dass sich der Versorgungsanspruch inhaltlich nach dem jeweiligen Satzungsrecht der ZVK richtet (vgl. BAG 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 1, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

  • LAG München, 19.08.2014 - 6 Sa 345/14

    Wechsel der Altersversorgung

    eine Informationsmöglichkeit über die in Bezug genommene Vereinbarung fehlt (vgl. etwa BAG v. 22.8. 2006 - 3 AZR 319/05, NZA 2007, 1187, unter Rz. 22 [juris]).

    2006 - 1 ABR 2/05, NZA 2007, 47; BAG v. 22.8 2006 - 3 AZR 319/05, NZA 2007, 1187; BAG v. 6.10.2010 - 7 ABR 80/09, NZA 2012, 50).

    Daneben muss sich ein potenziell Betroffener über den Inhalt der in Bezug genommenen Regelung aus dieser selbst informieren können (insbesondere BAG v. 22.8. 2006, a.a.O., unter Rz. 22 [juris]).

    Wenngleich eine solche nicht ex ante mit der Dienstvereinbarung hatte erfolgen müssen, so musste zumindest die Möglichkeit bestehen, dass die von der Dienstvereinbarung erfassten Beschäftigten sich über den Inhalt der in Bezug genommenen Vereinbarung objektiv informieren könnten (vgl. dazu BAG v. 22.8. 2006, a.a.O., unter Rz. 22 [juris]).

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06

    Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Die Bezugnahme auf die dem unterschriebenen Nachtrag vom 29. Februar 1980 beigefügte schriftliche Bekanntmachung vom 20. März 1979 ist ausreichend, da Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen sind (vgl. BAG 22. August 2006 - 3 AZR 319/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 17, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist grundsätzlich nicht konzernbezogen (vgl. BAG 22. August 2006 - 3 AZR 319/05 - Rn. 28 mwN) .
  • BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

    c) Im Übrigen findet die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung in den von ihm vor allem herangezogenen Entscheidungen des Senats vom 28. April 2009 (- 1 AZR 18/08 -) und des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2006 (- 3 AZR 319/05 -) keine Stütze.
  • BAG, 28.04.2009 - 1 AZR 18/08

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Die in Bezug genommene Bestimmung muss in der verweisenden Betriebsvereinbarung so genau bezeichnet werden, dass Irrtümer über ihre Identität ausgeschlossen sind (BAG 22. August 2006 - 3 AZR 319/05 - zu B II 1 b der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 17).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05

    Sonderzahlung - Treuegeld - Sozialplan

    In der Entscheidung vom 22. August 2006 (- 3 AZR 319/05 - DB 2007, 639) hat der Dritte Senat klargestellt, dass eine Betriebsvereinbarung, die auf die "jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen" eines anderen Unternehmens oder Betriebs verweist, unwirksam ist, auch dann, wenn auf die Betriebsvereinbarungen der Konzernmutter verwiesen wird.
  • LAG Köln, 04.04.2012 - 9 Sa 976/11

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessung von Frühpensionsleistungen eines

    Eine unternehmensübergreifende Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte Frühpensionierungs- und Ruhegeldleistungen nicht konzerneinheitlich erbringt, sondern eine Vielzahl von Ruhegeldordnungen im Konzern gelten (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 19. August 1987 - 5 AZR 222/86 - und Urteil vom 22. August 2006 - 3 AZR 319/05 - HWK-Hergenröder, Arbeitsrechtskommentar, 4. Aufl., Art. 3 GG Rdn. 54 ).
  • LAG München, 31.07.2012 - 6 Sa 1138/11

    Dienstvereinbarung Altersversorgung, Schriftform

    Die in Bezug genommenen Regelungen müssen auch nicht als Anhang der Dienstvereinbarung beigegeben sein (BAG v. 3.6.1997, a.a.O.; ausreichend ist vielmehr, dass sie selbst schriftlich niedergelegt und so genau bezeichnet sind, dass ein "Irrtum über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung" ausgeschlossen ist (BAG v. 22.8.2006 - 3 AZR 319/05, NZA 2007, 1187, unter Rz. 26 [juris]; Altvater, a.a.O.; Löwisch in: Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz. 11; vgl. auch BAG v. 6.10.2010 - 7 ABR 80/09, NZA 2012, 55, unter Rz. 55 [juris]).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 876/06

    Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Die Bezugnahme auf die dem unterschriebenen Nachtrag vom 29. Februar 1980 beigefügte schriftliche Bekanntmachung vom 20. März 1979 ist ausreichend, da Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen sind (vgl. BAG 22. August 2006 - 3 AZR 319/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 17, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 955/06

    Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Die Bezugnahme auf die dem unterschriebenen Nachtrag vom 29. Februar 1980 beigefügte schriftliche Bekanntmachung vom 20. März 1979 ist ausreichend, da Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen sind (vgl. BAG 22. August 2006 - 3 AZR 319/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 17, zu B II 1 b der Gründe).
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 272/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 271/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 273/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 274/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1209/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 295/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1210/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

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