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   BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72   

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https://dejure.org/1973,44
BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72 (https://dejure.org/1973,44)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1973 - 3 AZR 325/72 (https://dejure.org/1973,44)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1973 - 3 AZR 325/72 (https://dejure.org/1973,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - Erklärungsempfänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1129
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
    a) Dabei hat das Berufungsgericht seine Annahme, der Kläger habe als Zweck des Schreibens eine für die Beklagte unverbindliche Aufklärung über die den Vertretern in Bel gien und England angesonnene Provisionskürzung erkennen müssen, im wesentlichen auf Vorgänge gestützt, die sich zwischen den betroffenen Vertretern und der Beklagten sowie im geschäftlichen Bereich der Beklagten zugetragen haben Daß der Kläger diese Umstände (Gespräche mit den Vertretern in England und Belgien; Vorbehalt der Beklagten, den für den Kläger deklarierten Provisionsanteil selbst zu behalten; Zustandekommen des Schreibens vom 4. März 1970) gekannt habe hat das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt, b) Wenn das Landesarbeitsgericht die Begleitumstände berücksichtigt hat, um den Inhalt des Schreibens der Beklagten klarzustellen, so hat es sich damit an anerkannte Auslegungsgrundsätze gehalten (vgl. BAG 22, 424- [426] = AP Nr. 33 zu § 133 BOB [zu 1 a]; Soergel-Hefermehl, aaO, § 133 Rdnr. 9 und 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
    Denn dann kommt es auf eine Auslegung des Schreibens vom 4. März 1970 nicht mehr an: Der übereinstimmende Parteiwille geht dem Wortlaut einer Erklärung vor (BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB; BAG AP Nr. 28 zu § 153 BGB; BAG 22, 169 C174] = AP Nr. 31 zu § 133 BGB [zu I 2 a der Gründe]; Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 265/72 - [demnächst] AP Nr. 35 zu § 133 BGB).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 265/72

    Ruhegehalt - Auslegung - Erklärung - Übereinstimmender Parteiwille - Wortlaut

    Auszug aus BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
    Denn dann kommt es auf eine Auslegung des Schreibens vom 4. März 1970 nicht mehr an: Der übereinstimmende Parteiwille geht dem Wortlaut einer Erklärung vor (BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB; BAG AP Nr. 28 zu § 153 BGB; BAG 22, 169 C174] = AP Nr. 31 zu § 133 BGB [zu I 2 a der Gründe]; Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 265/72 - [demnächst] AP Nr. 35 zu § 133 BGB).
  • RG, 23.01.1921 - II 313/20

    Gesellschaft m. B. H. Veräußerung von Geschäftsanteilen

    Auszug aus BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
    Sein Verständnis kann aber nur durch solche Begleitumstände geformt und bestimmt sein, die ihm erkennbar waren (Soergel- Hef ermehl, aaO, § 133 Rdnr. 11; RGZ 101, 246 [2473).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Dagegen nehmen das eine Gefälligkeitshandlung betreffende Urteil BGHZ 21, 102, 106 ff = NJW 1956, 1313 und die Entscheidungen des BAG in NJW 1971, 1422, 1423 und in DB 1973, 1129, 1130 an, daß es nicht auf den verborgen gebliebenen inneren Willen des Erklärenden, sondern darauf ankomme, wie der Erklärungsgegner nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände die Äußerung verstehen durfte.
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Das gilt auch für die Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung, hier als weitere Kündigung, zu verstehen ist (BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - BAGE 7, 36; 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 - 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Bei der Auslegung ist nicht nur auf den Wortlaut abzustellen, sondern es sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe seiner Erklärung gehabt hat, von Bedeutung sein können und dem Erklärungsempfänger bekannt waren (vgl. BAG 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAGE 22, 424; 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620).

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Dabei ist auch die Vorfrage, ob ein Verhalten als Willenserklärung angesehen werden kann, nach den Auslegungsmaßstäben der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen (BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 19. August 1982 - 2 AZR 116/81 - BAGE 39, 306; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. §§ 549, 550 Rn. 35).
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